Von: mk
Bozen – Landesrätin Ulli Mair kommentiert in einer Presseaussendung die „Wohnbedarfsstudie Tirol 2024-2033“, welche die Tiroler Landesregierung bei Christian Obermayr von der Universität Innsbruck in Auftrag gegeben hat.
„Das Ergebnis der Tiroler Studie unterstreicht, dass wir mit unserem Südtiroler Wohnbaugesetz, das Anfang nächsten Jahres kommen wird, die richtige Richtung einschlagen. Die fünf Handlungsempfehlungen der Studie, nämlich 1. Bauland durch Verdichtungen mobilisieren, 2. den Leerstand aktivieren, 3. eine Wohnbedarfsplanung auf Landesebene einrichten, 4. das leistbare Wohnen priorisieren sowie 5. neue Wohnformen wie Mehrgenerationenwohnen anregen, verdeutlicht, dass wir mit unserem Wohnbaugesetz auf die richtigen Maßnahmen setzen. Wesentlich sind die beiden Stoßrichtungen, die anlässlich der Präsentation der Studie konkret angesprochen wurden: Es gilt, den gemeinnützigen Wohnbau zu forcieren und Leerstand durch attraktive Maßnahmen in Wohnraum umzuwandeln, wozu Sanierungen, Aufstockungen und Umwidmungen gehören“, schreibt die Landesrätin.
Durch das neue Südtiroler Wohnbaugesetz wird das gemeinnützige Wohnen konkret angegangen. Weiters werden Aufstockungen, Verdichtungen und mehrgeschossige Wohnbauten stärker gefördert, um jene Bauweisen zu forcieren, die mehr aus dem gegebenen Bauland herausholen. Letztlich sind drastische Vereinfachungen und Entbürokratisierungen zentral.
„Unser neues Wohnbaugesetz ist aus einer breit angelegten Diskussion mit zahlreichen Interessensvereinigungen und Verbänden entstanden, wobei es für uns wichtig war, einen Konsens zu erzielen, der von allen mitgetragen werden kann. Das bezahlbare Wohnen ist heute eine absolute Priorität, weil die Entwicklung unseres Landes wesentlich von ausreichendem und vor allem bezahlbarem Wohnraum abhängt. Ich sehe mich durch die Tiroler Studie, die eine Bedarfsstudie und keine Maßnahmenstudie ist, für den von uns eingeschlagenen Kurs auch in Südtirol bestätigt“, betont Landesrätin Ulli Mair.
Hier geht es zum Link der Studie!
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