Von: mk
Bozen – Mit der Entwaldungsverordnung will die EU sicherstellen, dass in der EU verkaufte Produkte nicht von abgeholzten Flächen stammen. Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher begrüßt die Entscheidungen des EU-Parlaments in dieser Woche zu dieser Verordnung. Diese bewirkt einerseits die Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung von Ende 2024 auf Ende 2025: Damit hat die EU-Kommission nun Zeit, den Ländern das Entwaldungsrisiko in entsprechenden Risikokategorien zuzuordnen und die Mitgliedsstaaten und Firmen im Wald- und Holzsektor bekommen mehr Zeit, eine machbare Umsetzung dieser aufwendigen Nachweispflicht sicherzustellen.
Künftig dürfen Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl künftig nur noch dann in der EU verkauft werden, wenn dafür keine Wälder gerodet wurden. Damit soll vor allem auch die Abholzung des Regenwaldes etwa im südamerikanischen Amazonasgebiet deutlich reduziert werden.
Die zweite Entscheidung zum Abholzungsgesetz ist laut Landesrat Walcher noch viel wichtiger für Südtirol: die Schaffung einer neuen Kategorie von Ländern, die hinsichtlich Entwaldung “kein Risiko” darstellen. Für Länder mit “keinem Risiko” gelten deutlich weniger strenge Anforderungen und Auflagen. “Falls Südtirol als risikofreies Gebiet eingestuft wird, würde dies weniger Bürokratie für die Waldeigentümer und die Verwaltung bedeuten”, hebt Landesrat Walcher hervor.
“Südtirol hat mit seinem Forstgesetz und seiner nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Bergwald und Schutzwald alle Vorrausetzungen, als risikofreies Gebiet eingestuft zu werden, und durch die Holzauszeige und das Auszeigeprotokoll, in dem auch die Grundparzelle angeführt wird, sind bei uns schon heute alle Holznutzungen bis auf den Waldstandort hin rückverfolgbar”, unterstreicht Landesrat Walcher.
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