Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, das Taschengeld für Studentinnen und Studenten aller Studiengänge an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe Claudiana ab dem 1. Oktober auf sieben Euro pro Praktikumsstunde anzupassen.
Vor drei Jahren war es für das erste Studienjahr auf drei Euro und für das zweite und dritte Studienjahr auf fünf Euro pro Stunde angehoben worden. Die Regelung der nunmehrigen Erhöhung auf sieben Euro gilt für Studentinnen und Studenten der Dentalhygiene, Ergotherapie, Labortechnik, Ernährungstherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Physiotherapie, Sanitätsassistenz, Radiologie sowie der Techniken der Vorbeugung im Bereich Umwelt und Arbeitsplatz.
Es sind derzeit insgesamt 280 Studentinnen und Studenten, für die diese Anpassung gültig wird. “Mit der Anpassung des Taschengeldes”, unterstreicht Gesundheitslandesrat Hubert Messner, “setzen wir ein wichtiges Signal für die Gesundheitsberufe in Südtirol und stärken die Ausbildungsqualität in einer Zeit, in der qualifizierte Fachkräfte dringend benötigt werden.”
Studentinnen und Studenten der Krankenpflege sind von dieser Regelung ausgenommen, da für sie seit einem Jahr ein erhöhtes Taschengeld von 15 Euro pro Praktikumsstunde gilt, um dem Mangel an Pflegepersonal in Südtirol entgegenzuwirken.
Die Mehrkosten dieser Anpassung betragen für das laufende Jahr 2024 rund 90.000 Euro und steigen in den Folgejahren auf 360.000 Euro jährlich.
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