Von: mk
Bozen – Die Südtiroler Landesregierung hat am 15. April einen Gesetzentwurf genehmigt, der eine Vielzahl bestehender Landesgesetze anpasst. Ziel ist es, rechtliche Bestimmungen zu vereinfachen, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und Verfahren effizienter zu gestalten.
“Unser Ziel ist ein modernes Landesrecht, das klar verständlich ist, die Verwaltung entlastet und den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie den Unternehmen dient”, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher. “Mit dieser Novelle schaffen wir mehr Übersichtlichkeit und bringen zahlreiche Regelungen auf den neuesten Stand.” Die Landesregierung trug in ihrer Sitzung auch den Hinweisen aus dem Gutachten des Rats der Gemeinden Rechnung und passte den Gesetzentwurf an.
Der genehmigte Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen in einer breiten Palette an Bereichen: Er umfasst Bestimmungen zu den Landesämtern und dem Landespersonal, den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sowie zu den örtlichen Körperschaften. Auch die Sektoren Kultur, öffentliche Veranstaltungen, Unterricht, Sport und Freizeitgestaltung werden durch die Gesetzesnovelle neu geordnet oder vereinfacht.
Weitere betroffene Bereiche sind: Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gemeinnutzungsrechte, Jagd und Fischerei, Gewässernutzung, Landschafts- und Umweltschutz, Energie, Finanzen, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Alpinistik, öffentliche Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen, Wirtschaft und Arbeit, Wohnbauförderung, Fürsorge und Wohlfahrt sowie Hygiene und Gesundheit.
Mit dieser umfassenden Reform will die Landesregierung einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung leisten und die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Gesetzgebung im Land Südtirol schaffen.
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