Von: mk
Bozen – Es war eine Art Kursbestimmung: Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Sitzung mit den epidemiologischen Daten befasst und weitere Schritte entschieden. Die Zahlen der Neuinfektionen seien derzeit weitgehend unter Kontrolle, waren sich die Landesregierungsmitglieder einig. Dennoch bestehe Anlass zu einer gewissen Sorge: Zur wieder aufgenommenen Wirtschaftstätigkeit kämen Reiserückkehrer sowie Touristen und Menschen, die aus Arbeitsgründen nach Südtirol reisen. Das Risiko sei nicht zu unterschätzen.
Deshalb unterstreicht die Landesregierung die Notwendigkeit, die geltenden Regeln einzuhalten. Im Mai habe sie den autonomen Weg gewählt und den generellen Lockdown früher gelockert, dafür aber einige wenige Regeln eingeführt: vor allem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Einhaltung von Mindestabständen und sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen. Das seien die kleinen Einschränkungen, um die große wiedergewonnene Freiheit zu garantieren. Die Einhaltung der Regeln soll nun verstärkt kontrolliert und durchgesetzt werden.
Soziale Verantwortung übernehmen
Der Landeshauptmann und der Mobilitätslandesrat stellten in der Pressekonferenz nach der Landesregierungssitzung die Schritte vor, welche die Regierung in den nächsten Tagen setzen wird: Erstens bleibe der Appell an die Eigenverantwortung aufrecht. Der Landeshauptmann verwies darauf, dass ihm auch aus eigener Erfahrung durchaus bewusst sei, wie schnell man einer Unachtsamkeit anheimfallen könne. Gerade deshalb gelte es, aufmerksam und vorsichtig zu bleiben. Nachlässigkeit schaffe Risiken und es sei richtig, das Augenmerk auf die soziale Verantwortung jedes und jeder Einzelnen zu richten.
Mehr Kontrollen, Präzisierungen der Anlage A
Zweitens soll es künftig mehr Kontrollen geben. Am (morgigen) Mittwoch ist dazu ein Treffen mit Regierungskommissariat und Ordnungskräften geplant. Kontrolliert werden soll vor allem an Orten, wo sich Menschen auf engem Raum bewegen wie in Gast- und Tanzlokalen, aber auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln, wo drei Grundregeln gelten: Mund und Nase bedecken, Mindestabstand einhalten und einen gültigen Fahrschein bei sich tragen. Letzteres scheinen einige Fahrgäste letzthin zu vernachlässigen. Wie berichtet, wird auf den Almhütten künftig die Forstbehörde die Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen kontrollieren.
Als dritten Schritt wird die Landesregierung am Donnerstag, 13. August mit einigen Präzisierungen in der Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/20 Klarheit schaffen, insbesondere was die geltende Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase für das mitarbeitende Personal in Betrieben aller Sektoren betrifft.
Bürgermeister können mit Verordnungen Risiko minimieren
Zudem nimmt die Landesregierung positiv zur Kenntnis, dass letzthin einige Bürgermeister die bereits im Mai von der Landesregierung festgelegte Möglichkeit zur punktuellen Regelungen genutzt haben: So können die Gemeinden konkrete Situationen bewerten und bei großen Menschenansammlungen mit unvermeidbaren Begegnungen unter einem Meter Abstand entsprechende Verordnungen erlassen, um das Infektionsrisiko zu minimieren.