Von: mk
Bozen – Die Landesregierung lässt sich auf ein Verfahren bezüglich der Landesbildungsgesetze ein und ficht den Wettbewerb der Finanzwache an.
Die Landesregierung erachtet es als notwendig, die Wettbewerbsausschreibung des Generalkommandos der Finanzwache vom 6. Juni dieses Jahres anzufechten, der die Aufnahme von 15 Unteroffizieren für den Präsenzdienst in der “Sonderrolle” für das laufende Jahr beinhaltet. “Dieser Wettbewerb”, weist Landeshauptmann Arno Kompatscher hin, “sieht keinen Stellenvorbehalt für zweisprachige Kandidatinnen und Kandidaten für das Gebiet der Provinz Bozen vor, die in diesem Fall das Niveau B und A betreffen würde”. Der Wettbewerb verletzt demzufolge einen Artikel der Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol über den Gebrauch der deutschen Sprache im Kontakt der Bürgerinnen und Bürger mit der öffentlichen Verwaltung und bei Gerichtsverfahren.
Zudem hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung den Beschluss gefasst, sich in ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof einzulassen, um die Rechtmäßigkeit der Bestimmung zu den Änderungen zu Landesgesetzen im Bereich Bildung zu verteidigen. Der Ministerratspräsident hatte die Verfassungsmäßigkeitsanfrage der Artikel 1, 2 und 4 dieses Landesgesetzes aufgeworfen, mit dem die Landesverwaltung die Schulreformen (“Buona scuola”) an die örtlichen Gegebenheiten angepasst hatte. Vom Rekurs betroffen sind die Punkte betreffend die Bewertung der Schulführungskräfte und der Leistungen der Schülerinnen und Schüler sowie die Aufnahme von Lehrkräften, die laut römischer Regierung “über die Zuständigkeiten der Autonomen Provinz Bozen hinausreichen und im Widerspruch zu den grundlegenden Prinzipien im Bereich Bildung stehen”.
“Im Hinblick auf die Bestimmung zu den Schulführungskräften”, erklärt Landeshauptmann Kompatscher, “bestehen keine Zweifel, dass die Kompetenz bei uns liegt; und was die Bewertungen betrifft, ist nach unserem Informationsstand die Regierung in Rom mit Änderungen befasst, die in Richtung unseres Gesetzes gehen”. Änderungen im Artikel bezüglich der Aufnahmen, unterstreicht der Landeshauptmann, können vorgenommen werden, wobei es zu präzisieren gelte, dass diese nach einem Wettbewerbsverfahren zu erfolgen haben: “ein Detail, das für uns selbstverständlich war, das wir nun aber doch direkt in den Gesetzestext einfügen werden”, schließt Landeshauptmann Kompatscher.