Verfahrensvereinfachung und mehr Klarheit

Landesregierung für mehr Klarheit bei Skikursen und – prüfungen

Dienstag, 05. November 2024 | 14:47 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Auf Vorschlag des Landesrates für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus Luis Walcher hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung dem Beschlussentwurf zur Durchführungsverordnung zur Berg- und Skiführerordnung zugestimmt. “Dieser Beschlussentwurf”, erläutert Landesrat Walcher, “beinhaltet im Wesentlichen jene Vorschläge, die vor einem Jahr von der Landesberufskammer der Bergführer zur Änderung des über 30 Jahre alten Dekretes eingereicht worden waren”. Es seien “Vorschläge für eine Vereinfachung des Verfahrens und für größere Klarheit und Kohärenz der Inhalte von Kursen und Prüfungen”.

Die Durchführungsverordnung zur Berg- und Skiführerordnung aus dem Jahr 1993 wird damit aufgehoben und durch die heute genehmigte ersetzt. Damit gilt in Zukunft: Die praktische Eignungsprüfung, die Ausbildungskurse, die Fortbildungskurse und die Spezialisierungskurse werden vom Direktor des Funktionsbereichs Tourismus des Landes ausgeschrieben. Der Kandidat beziehungsweise die Kandidatin muss einen Tourenbericht über die durchgeführte alpinistische Tätigkeit in den vergangenen fünf Jahren vorlegen, statt wie bis jetzt in den vergangenen drei Jahren. Es wird detailliert festgelegt, welche Touren erforderlich sind, damit der Tourenbericht eine positive Bewertung von Seiten der Prüfungskommission erhalten kann.

Die Ausbildungskurse werden in Module aufgeteilt und ändern teilweise ihre Bezeichnung und Dauer. Es wird eine klare Unterscheidung zwischen den Grundkursen und dem Aufstiegskurs durchgeführt. Am Ende des Aufstiegskurses muss eine Prüfung absolviert werden, um die fachliche Befähigung zur Ausübung des Bergführerberufs zu erlangen, am Ende der Grundkurse mit entsprechender Prüfung wird die Qualifikation zum Bergführeranwärter, zur Bergführeranwärterin verliehen.

Bezirk: Bozen

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