Von: Ivd
Bozen – Ab und zu muss in jedem Schrank, der genutzt wird, neue Ordnung geschaffen werden, weil sich Unnötiges ansammelt oder Altes liegen geblieben ist.
So räumt nun die Südtiroler Landesregierung bei den Bestimmungen über die Finanzen der örtlichen Körperschaften auf. Sie strebt mit einem Gesetzesentwurf an, die Regelungen zur Finanzierung der örtlichen Körperschaften übersichtlicher zu gestalten.
Am heutigen Dienstag hat die Landesregierung den Gesetzesentwurf für die Neuordnung genehmigt. In den vergangenen Jahrzehnten war die Finanzierung der örtlichen Körperschaften immer wieder reformiert worden. Die Bestimmungen waren jedoch nicht systematisch überarbeitet worden. “Der vorliegende Landesgesetzentwurf zielt vorrangig darauf ab, die Bestimmungen im Bereich der Gemeindefinanzierung zu vereinheitlichen und klar zu strukturieren sowie obsolete Gesetzesbestimmungen aufzuheben”, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher dazu. Der Rat der Gemeinden hatte das Anliegen, das mit diesem Entwurf verfolgt wird, bereits gutgeheißen. Mit dem neuen Landesgesetzesentwurf möchte die Landesregierung die Handhabung des Regelwerkes vereinfachen.