Von: luk
Bozen – Das sogenannte Omnibus-Gesetz bringt Änderungen für eine ganze Reihe von Landesgesetzen unterschiedlicher Fachbereiche.
Bei ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung mit dem Omnibus-Gesetz etwa 30 Änderungen an Landesgesetzen genehmigt. Die meisten davon regeln eine Reihe von Detailfragen, um bei den Landesgesetzen die Möglichkeit eines Interpretationsspielraums zu reduzieren und die Rechtssicherheit zu erhöhen, andere weisen zudem eine inhaltliche Relevanz auf. Allesamt betreffen sie die Bereiche Umweltschutz, Mobilität, Sanität, Wirtschaft und Steuerwesen. Zudem wurden einige Verwaltungsabläufe für Bürger und Unternehmen vereinfacht. „Wir möchten auch in Zukunft einmal im Jahr solche Gesetzesänderungen in einem Sammelgesetz erledigen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz.
Vorab hatte sich die Landesregierung die Meinung des Rates der Gemeinden zu den einzelnen Abschnitten des Omnibus-Gesetzes mitsamt den jeweiligen Erläuterungen eingeholt. „Einigen Einwänden des Rates der Gemeinden haben wir durchaus Rechnung getragen, anderen nicht“, merkt der Landeshauptmann an.
Eine erste Reihe Änderungen waren dann schon im Juli im Landtag behandelt worden. Nun fehlt noch das Grüne Licht des Landtags für den zweiten Teil, damit das Änderungspaket zum Gesetz wird.
Zu den für die Bürger bedeutenderen Änderungen zählt zum einen die Möglichkeit, die Förderung von Lehrverträgen weiter auszubauen. „Dazu können Sensibilisierungskampagnen zählen ebenso wie finanzielle Zuwendungen für ausbildende Unternehmen“, erläutert der Landeshauptmann. „Vorerst werden wir aber schauen, was der Staat in diesem Zusammenhang unternimmt und dann entscheiden.“
Dem Fachärztemangel begegnen
Die Landesregierung wird mit dem Omnibus-Gesetz außerdem dazu ermächtigt, an der Landesfachschule für Gesundheitsberufe ein Institut für die Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner einzurichten. Für Fachärzte mit befristeten Arbeitsverträgen wird die Vertragsdauer von 12 auf 36 Monate erhöht. Beide Maßnahmen sollen dem drohenden Ärztemangel begegnen. „Um der unzureichenden Zwei- oder gar Dreisprachigkeit mancher Fachärzte mit Werksvertrag zu begegnen, möchten wir verstärkt Sprachkurse anbieten“, sagt Kompatscher.
In Puncto Mobilität kann das Land Südtirol das Modell des Car-sharings in Form von Zuschüssen oder Beteiligungen weiter fördern.
Auch kann in Zukunft die Instandhaltung von Südtirols Wanderwegen besser gewährleistet werden. „Südtirols Wanderwege verlaufen zum Großteil über Privatgrund“, sagt Kompatscher. „Zu den betroffenen Akteuren zählen ebendiese Eigentümer und die Instandhalter – dazu zählen die Landesverwaltung, Tourismusorganisationen, Gemeinden und die alpinen Vereine wie AVS und CAI. „Mit ihnen allen wurden nach eingehenden Gesprächen Vereinbarungen getroffen, die unterzeichnet werden können, sobald der Landtag den Artikel genehmigt hat.“ So werden in Zukunft Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten besser geklärt.
Im Bereich Forstwirtschaft soll eine Verwaltungsstrafe die Umwandlung eines Waldes ohne Ermächtigung in eine andere Nutzungsform ahnden. Erhöht wird zudem die Strafe für das rechtswidrige Schlägern von Bäumen.