Von: luk
Bozen – “Chaoswirtschaft” wirft der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, der Südtiroler Landesregierung im Zusammenhang mit der heutigen Sitzung des Sanitätsausschusses des Landtages zum Impfgesetzentwurf der Landesregierung vor.
“Die Landesregierung hat einen angeblich dringlichen Impfgesetzentwurf vorgelegt, es kam aber kein Landesregierungsmitglied zur Sitzung des vierten Gesetzgebungsausschusses und die leitende Beamtin des Sanitätsressorts musste sich die Kritik der Kommissionsmitglieder an der Vorgangsweise der Landesregierung anhören”, so Pöder.
Der Landtag darf so kurz vor den Wahlen keine Gesetze mehr beschließen, mit Ausnahme der unbedingt erforderlichen ordentlichen Gesetzgebung, wie zum Beispiel dem im September zu behandelnden technischen Haushalt für 2019.
“Die Landesregierung hatte kurzfristig einen angeblich dringlichen Impfgesetzentwurf vorgelegt, dann über Nacht die Dringlichkeit wieder vom Gesetz weggenommen und heute den Gesetzgebungsausschuss ratlos zurückgelassen. Letztlich haben sich die Kommissionsmitglieder darauf geeinigt, dass man mal vorläufig kein Gesetz macht sondern abwartet, was in Rom passiert”, so Pöder.
“Die Landesregierung wollte sich wohl noch schnell vor den Wahlen mit einem Impfgesetzentwurf ´hübsch´ machen und verbockt es aber gründlich. Ausschlüsse aus Kindergarten und dergleichen wird es vorläufig ohnehin nicht geben, auf der Tagesordnung des Parlamentes steht zudem eine Verschiebung von Ausschlüssen und Strafen vor, um Zeit für ein neues staatliches Impfgesetz zu gewinnen. Da wäre es absurd, wenn der Landtag eingreifen würde und ein Gesetz macht, das er zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht machen darf oder braucht”, so Pöder.
Der Abgeordnete der BürgerUnion hatte gleich zu Beginn die Verschiebung der Behandlung des Impf-Volksbegehrens beantragt, “weil dieses über die Landtagswahlen hinaus somit auf der Tagesordnung des Landtages bleibt und behandelt werden kann, sobald man weiß, wie Regierung und Parlament in Rom im September über Verschiebungen und Terminänderungen entscheidet. Der Gesetzentwurf der Landesregierung hingegen verfällt mit den Wahlen. Deshalb ist es richtig, mit der Behandlung des Volksbegehrensgesetzentwurfes zuzuwarten, um dem neuen Landtag die Möglichkeit zu geben, gleich auf neue Beschlüsse in Rom zu reagieren.”