Von: mk
Bozen – 60 Gesetzesänderungen in 30 verschiedenen Sachbereichen beinhaltet der Gesetzentwurf, den die Landesregierung heute auf den Weg gebracht hat.
Bildung, Kultur, Landschafts- und Umweltschutz, Gesundheit, Soziales, Familie, Arbeit, Wohnbauförderung, Lehrlingswesen, Transportwesen, Handwerk, Handel, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Landwirtschaft, Schutzhütten, aber auch Verwaltungsverfahren, Ämterordnung und Personal: Die Sachbereiche, in denen die Landesregierung vor allem kleinere Gesetzesänderungen schnell voranbringen will, sind zahlreich. Heute hat sie auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher dazu einen Sammelgesetzentwurf verabschiedet, der nun dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt wird.
“Wir haben vereinbart, notwendige und dringende Gesetzesänderungen, Korrekturen und Präzisierungen nicht mehr in das Haushaltsgesetz zu schreiben. Auch weil sie in diesem Fall vom Finanzausschuss des Landtages geprüft werden müssten”, erklärte bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung Landeshauptmann Kompatscher. Dafür habe man nun einen Sammelgesetzentwurf vorgelegt und diesen in vier Abschnitte unterteilt, die den Zuständigkeitsbereichen der vier Landtagsausschüsse entsprächen. Damit wolle man zur Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens beitragen und den Ausschüssen genügend Zeit für ihre Arbeit lassen.
Neben einer Reihe verwaltungstechnischer Regelungen und rechtlicher Präzisierungen beinhaltet der 62 Artikel umfassende Gesetzentwurf auch einige Neuerungen. So soll im Bereich Fremdenverkehr und Gastgewerbe die Betriebsart “Streuhotel” neu eingeführt werden. Unter die Bezeichnung “Streuhotel” (albergo diffuso) fallen Beherbergungsbetriebe, die nicht als Gasthof oder Hotel geführt werden, sondern sich aus einzelnen oder mehreren Zimmern oder Wohneinheiten zusammensetzen, die in historischen Stadt- oder Dorfzentren gemeinsam touristisch beworben und angeboten werden. Vorausgesetzt wird, dass solche Streuhotels über ein gemeinsames Hauptgebäude verfügen, die einzelnen Zimmer maximal 300 Meter vom Hauptgebäude entfernt sind und zumindest Frühstück angeboten wird. Im Bereich Handel wird im Zusammenhang mit mit den Bestimmungen zum Qualitätszeichen die Beauftragung der Kontrollstelle geregelt. Was die Zulassungsverfahren für neue große Seilbahnanlagen angeht, soll künftig neben dem Umweltgutachten auch ein sozioökonomisches Gutachten eingeholt werden.
Was die Schulbauten betrifft, soll die Zuständigkeit für die Musikschulen von den Gemeinden ans Land übergehen. Bei der Arzneimittelversorgung wird die Landesförderung für Landapotheken auch auf die kleineren Apotheken auf dem Land mit Medikamentenausgabestelle ausgedehnt sowie den Gemeinden die Übernahme von Miet- und Betriebskosten für Räumlichkeiten zur Medikamentenausgabe ermöglicht. Auch will die Landesregierung Menschen, die in betreuten Wohnungen Aufnahme finden, von der Gemeindeimmobiliensteuer auf deren Erstwohnung befreien. Im Bereich der Energieeinsparung will die Landesregierung künftig auch Klimaschutzmaßnahmen fördern. Zudem soll über den Sammelgesetzentwurf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst durch die Einführung flexiblen Arbeitens weiter verbessert werden.