Von: mk
Bozen – Das Land Südtirol unterstützt Bürgerinnen und Bürger, die in finanziellen Notlagen sind, mit unterschiedlichen Beiträgen. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 46,1 Millionen Euro über die Sozialsprengel ausbezahlt. Auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung mehrere Anpassungen an der Durchführungsverordnung zur finanziellen Sozialhilfe (DLH vom 11. August 2022, Nr. 30) vorgenommen. Die Änderungen greifen ab dem 21. November.
Zu den wesentlichsten Anpassungen zählen jene zum Beitrag für Miete und Wohnungsnebenspesen. Wie von der Landesregierung im Juni vorgegeben ist es nun möglich, Mieterinnen und Mieter öffentlicher Wohnungen (wie z.B. jene des Wobi) bei Verstoß gegen die Mieterordnung zwei Jahre von der Leistung der Wohnungsnebenkosten auszuschließen.
Außerdem wird bei dieser Leistung die Berechnungsgrundlage Faktor der wirtschaftlichen Lage (FwL) von 2,22 auf 2,7 angehoben, um damit mehr Menschen zu ermöglichen, um den Beitrag anzusuchen. Auch beim “Beitrag zur angemessenen Entschädigung für Sachwalter” wird der FwL angehoben. Mit dem Beitrag werden Menschen, die kein oder nur ein sehr niedriges Einkommen erhalten und eine Sachwalterin oder einen Sachwalter benötigen, unterstützt.
Eine weitere Änderung betrifft den Beitrag “Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe”. Diese Leistung soll Menschen mit Behinderungen darin bestärken, selbstbestimmt und außerhalb der Ursprungsfamilie zu wohnen und ihren Alltag zu leben. Das Land unterstützt dabei bei der Deckung der Kosten für Begleitung und Assistenz. Durch eine breitere Auslegung der geltenden Bestimmungen wird die Möglichkeiten, den Beitrag zu erhalten, ausgedehnt: “Konkret heißt dies, dass man auch dann anspruchsberechtigt ist, wenn man in einer Wohnung lebt, die privaten Organisationen ohne Gewinnabsicht zur Verfügung gestellt werden – bisher musste man eigenständig in einer Wohnung leben”, führte Landesrätin Pamer aus.
Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen oder mit Abhängigkeitserkrankungen können auch die neu benannte Leistung “Unterstützung zur Aufrechterhaltung des Familienlebens” beanspruchen. Diese richtet sich an Einzelpersonen oder Familien, die bereits eine “sozialpädagogische Wohnbegleitung” in Anspruch nehmen. Damit gemeint ist, dass Fachkräfte der Sozialsprengel die betreuten Menschen im Alltag hin zu einem selbstständigen, autonomen Wohnen (und Leben) begleiten.
Beschluss passt Seniorenwohnheimrichtlinien an
In Südtirol gibt es aktuell 79 Seniorenwohnheime, in denen 4784 Menschen betreut und umsorgt werden. Die Landesregierung hat sich heute (22. Oktober) auf Vorschlag von Landesrätin Rosmarie Pamer mit Änderungen der aktuellen Regelung für die Tätigkeit in den Seniorenwohnheimen befasst.
Einige begrifflichen Anpassungen schaffen für die Träger der Seniorenwohnheime mehr Klarheit und Transparenz, andere kommen auch künftigen Nutzerinnen und Nutzer der Dienste zugute. So wird beispielsweise ein neues Verfahren bei den Wartelisten eingeführt: Wenn jemand den angebotenen Heimplatz ablehnt, wird die betroffene Person auf der Warteliste „stillgelegt“. Das heißt man bleibt auf der Warteliste und kann die eigene Position wieder aktivieren, sobald der Bedarf gegeben ist. Für die Heime wird die Handhabung der Wartelisten damit vereinfacht. “Damit wird vermieden, dass Personen auf der Warteliste aufscheinen, obwohl sie aktuell kein Interesse oder keinen Bedarf an einem Heimplatz haben. Durch diese Möglichkeit wird es uns gelingen, die Wartelisten auf den effektiven Bedarf zu reduzieren”, hielt Landesrätin Pamer fest. Änderungen gibt es zudem bei der Kurzzeitpflege, wo das Limit von sechs Monaten maximaler Aufnahmezeit gelöscht wird.
Zudem wurden die Special Care Units in den Seniorenwohnheimen geregelt. Darin werden Personen betreut, die besonders intensiv gepflegt werden müssen (z.B. Wachkomapatienten oder Patienten mit schwerer respiratorischer Insuffizienz). Für diese besondere Betreuungsform wurden nun die Voraussetzungen, die Aufnahmekriterien sowie die notwendigen finanziellen und personellen Grundlagen definiert, führte Landesrätin Pamer aus. Das Land Südtirol ist derzeit dabei, diesen Bereich weiter auszubauen – demnächst folgt ein weiterer Beschluss aus dem Bereich Gesundheit. “Es geht darum, zusätzlich Patientinnen und Patienten mit schweren, nicht akuten neurologischen Krankheitsbildern mit hoher Komplexität aufnehmen zu können. Damit entlasten wir Angehörige”, ergänzt Gesundheitslandesrat Hubert Messner. Das neue Pflegeangebot soll Anfang 2025 starten.
Geregelt wurden zudem mehrere Details im Bereich der Tagespflege. Dieser Bereich soll weiter gestärkt und ausgebaut werden. Erarbeitet wurden die Änderungen vom Landesamt für Senioren und Sozialsprengel. In die Erarbeitung waren auch der Verband der Seniorenwohnheime und Vertretungen des Gesundheitswesens aktiv eingebunden, der Rat der Gemeinden hat den Vorschlägen ebenfalls grünes Licht erteilt.
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1 Kommentar auf "Landesregierung passt Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe an"
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Da fehlen aber noch einige Anpassungen. Zum Beispiel Anhebung des Lebensminimum, aktuell sind das für zwei Personen, Mutter mit Kind, nur 770€. Das reicht hinten und vorne nicht. Weiterer Punkt die Invaliden Rente, 780€ bei 100%Invalidität,auch zu wenig.