Von: luk
Bozen – Der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, zeigt sich vorerst damit zufrieden, dass der Gesetzentwurf des Landtagspräsidiums zur Kürzung der Landesregierungsgehälter bereits Anfang Oktober zum technisch frühestmöglichen Termin auf der Tagesordnung des Landtags steht. Pöder hatte heute im Rahmen der Fraktionssprechersitzung im Landtag formell den Antrag gestellt, dass der Gesetzentwurf zur Kürzung der Landesregierungsgehälter Anfang Oktober zum technisch frühestmöglichen Termin auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt wird. “Somit entscheidet der Landtag, ob er den Gesetzentwurf für sinnvoll erachtet oder ob er ihn als nicht notwendig bzw. als nicht sinnvoll erachtet.”
Nach einer kontroversen Diskussion, in der Pöder sein Unverständnis darüber geäußert hatte, dass die Mehrheit die Diskussion über die Reduzierung der Landesregierungsgehälter weiter verzögern wolle, hat Landtagspräsident Roberto Bizzo erklärt, dass der Gesetzentwurf von Amts wegen auf die Tagesordnung der Landtagssession gesetzt wird, die am 4. Oktober beginnt. Damit war eine Abstimmung im Fraktionssprecherkollegium nicht mehr nötig.
Der Gesetzentwurf, der vorsieht, dass die Landesregierungsgehälter und jene des Landtagspräsidiums an die Obergrenze des staatlichen Monti-Dekretes angepasst wird, wird als institutioneller Punkt ganz vorne auf die Tagesordnung der Landtagssitzung gesetzt.
“Es besteht noch die Möglichkeit, dass der Vorsitzende des zuständigen vierten Gesetzgebungsausschuss (Christian Tschurtschenthaler) oder ein anderer Abgeordneter im Landtag den Antrag stellt, den Gesetzentwurf an den Ausschuss rückzuverweisen. Wenn der Landtag mehrheitlich zustimmt, wird er vorerst nicht behandelt und muss wieder in den Ausschuss. Wenn der Landtag ablehnt, dann muss der Gesetzentwurf im Oktober behandelt werden.”
Pöder hatte im Rahmen der Sitzung auch mehrmals nachgefragt, ob das Falcon-Gutachten der SVP-Autonomiegruppe in Rom, welches die Kürzung der Landesregierungsgehälter als nicht rechtlich notwendig betrachtet, offiziell von der SVP dem Landtag als Gegengutachten zum Caia-Gutachten des Landtages vorgelegt wurde. “Nachdem dies nicht der Fall ist, erübrigt sich auch eine Anhörung zur den beiden Gutachten. Dem Landtag liegt offiziell das eigene Gutachten vor, welches die Kürzung der Landesregierungsgehälter als zwingend betrachtet.”
Die Einführung von Amtsentschädigungen für Fraktionsvorsitzende oder Vorsitzende der Gesetzgebungsausschüsse, wie vom Monti-Dekret ermöglicht, lehnt Pöder ab.
Auch mit der Zahl der Fraktionsmitarbeiter ist der Landtag deutlich unter der Grenze des Monti-Dekrets geblieben.
Die Reduzierung der Abgeordnetengehälter unter das Monti-Dekret-Niveau wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode durchgeführt.
Das bedeutet, Abgeordnete und Fraktionen haben bereits gekürzt, für diese braucht es deshalb keine Änderungen mehr.