Von: mk
Bozen – Der Landestierärztliche Dienst überwacht die Gesundheit des Viehbestands und der Lebensmittel tierischer Herkunft sowie die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen. Außerdem ist er auch für die Vorbeugung von Infektionskrankheiten im Viehbestand zuständig. Die Landesregierung hat gestern auf Vorschlag des zuständigen Landesrates Arnold Schuler die dafür nötigten Gelder bereitgestellt und das Ausgabenprogramm 2022 genehmigt.
Zu den Zuständigkeiten und Arbeitsbereichen des Landestierärztlichen Dienstes zählen spezifische Vorbeugungs- und Gesundungsprogramme, vielfältige Vorbereitungen und Folgetätigkeiten, sowie der Ankauf des sanitären und technischen Materials, das Abwickeln diagnostischer Untersuchungen und das Zahlen verschiedenen Entschädigungen.
Landwirtschaftslandesrat Schuler unterstreicht die Bedeutung und Notwendigkeit dieser tierärztlichen Maßnahmen, um “unsere kleinstrukturierte Berglandwirtschaft zu unterstützen und bewahren”.
Der Kostenvoranschlag zum Ausgabenprogramm für 2022 berücksichtigt die in den Vorjahren absolvierte Tätigkeit und den aktuellen Viehbestand in Südtirol: 124.664 Rinder, 28.664 Ziegen, 38.403 Schafe (Daten zum 26.01.2022). Die Ausgaben sind durch die verfügbaren Mittel von Euro 135.000 und die zweckgebundene Summe von 522.000 Euro gedeckt.
Der größte vorgesehene Posten sind 500.000 Euro für die Zahlung an das Versuchsinstitut für Tierseuchenbekämpfung der Venetien für die diagnostischen Untersuchungen, die der effektiven Feststellung des Gesundheitszustandes des Viehbestandes dienen. Weiters beinhaltet das Ausgabenprogramm auch die Zahlung der vorgesehenen Entschädigungen und die Wartung der im Eigentum des Landes befindlichen Computer, Hard- und Software, die für die Prophylaxe-Tätigkeiten benutzt werden. Diese beinhaltet die Verbreitung relevanter Auskünfte und Initiativen, die für die Vorbeugung und Gesundung der infektiösen und parasitären Krankheiten des Viehs sowie für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit als auch im Bereich des Tierschutzes nützlich sind.