Von: mk
Bozen – Seit 1975 werden auf der Grundlage des Landschaftsschutzgesetzes Beiträge für die Erhaltung und Aufwertung der traditionellen Kulturlandschaft Südtirols gewährt. 2016 konnten 1.485.000 Euro an Beiträgen ausgezahlt werden, der jährliche Schnitt der vergangenen zehn Jahre lag bei rund 1,2 Millionen Euro.
Ziel der Beiträge ist die Erhaltung von Schindel- und Strohdächern, von traditionellen Zäunen, Waalen, bäuerlichen Kleindenkmälern, von landschaftlich reizvollen Zufahrts- und Wanderwegen, die in Schutzgebietszonen führen sowie die Erhaltung oder Errichtung ökologisch wertvoller Trockenmauern. “Es handelt sich dabei um landschaftlich prägende Elemente, deren Weiterbestand ohne Förderung seitens der öffentlichen Hand nicht gewährleistet wäre”, erklärt Horand Maier, Direktor des Verwaltungsamtes für Landschaft und Raumentwicklung.
“Die Landesregierung setzt damit ein deutliches Zeichen zum Erhalt der bäuerlichen Kleindenkmäler in Südtirol innerhalb und außerhalb der Schutzgebiete”, betont Landesrat Richard Theiner, der zudem darauf hinweist, “dass es für Südtirol als Tourismusland unverzichtbar ist, auch in das landschaftliche kulturelle Erbe des Landes zu investieren.”
Bezuschusst werden laut Maier ausschließlich Objekte, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung notwendig sind, und die gleichzeitig zur Aufwertung des traditionellen Landschaftsbildes und zur Erhaltung des Südtiroler Kulturguts beitragen. Unter das Förderprogramm fällt auch die Erhaltung von Waal- und Wanderwegen in Schutzgebieten, die sowohl von Touristen als auch von Einheimischen genutzt werden, die Erholung in der Natur suchen.
Neben den Beitragsauszahlungen für die Naturparke und die Landschaftsschutzgebiete in der Höhe von 467.000 Euro gewährte das Land in Zusammenarbeit mit den Sachbearbeitern des Heimatpflegeverbandes zusätzlich 911.000 Euro für landschaftspflegerische Arbeiten außerhalb der Schutzzonen sowie 107.000 Euro für Beitragsansuchen, die sich auf den Nationalpark Stilfserjoch beziehen.