Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag wurde heute ein Gesetzentwurf des Team K andiskutiert. Es geht dabei um ärztliche Leiter für jedes Krankenhaus. Am Nachmittag werden Vorschläge der Mehrheit behandelt.
Landesgesetzentwurf Nr. 4/18: Änderungen zum Landesgesetz vom 21. April 2017, Nr. 3, „Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes“ (vorgelegt von den Abg. Ploner F., Köllensperger, Ploner A., Unterholzner, Rieder und Faistnauer). Art. 1 sieht vor: In den Krankenhauseinrichtungen mit zwei Standorten ist eine Ärztliche Direktorin/ein Ärztlicher Direktor an beiden Standorten vorzusehen. Art. 2: An den Krankenhauseinrichtungen mit zwei Standorten sind am kleineren Standort die Grundabteilungen und Dienste Innere Medizin, Chirurgie (inklusive Chirurgie des Bewegungsapparates), Anästhesie und Wiederbelebung, Gynäkologie und Geburtshilfe und Pädiatrie als eigene komplexe Strukturen eingerichtet. Diese werden von eigenen Direktoren einer komplexen Struktur vor Ort geleitet.
Franz Ploner (Team K) schickte voraus, dass jeder Krankenhausstandort unabdingbar einen eigenen ärztlichen Leiter braucht. Dieser sei, neben dem Verwaltungs- und Pflegedienstleiter, die zentrale Figur der Betriebsführung eines Krankenhauses und übernehme viele wichtige Aufgaben und Funktionen. Heute hat jeder Krankenhausstandort einen Pflegeleiter, aber ein ärztlicher Leiter sei nicht überall vorgesehen. Dies sei unbegreifbar. Der ärztliche Leiter muss vor Ort präsent sein, seine Aufgaben sind weder delegierbar noch können sie über größere Entfernung erbracht werden. Die Kernabteilungen, die in Artikel 2 des Landesgesetzentwurfs aufgelistet sind, sind Grundvoraussetzung für das Funktionieren eines Krankenhauses der Grundversorgung und müssen jeweils einem Primar unterstellt werden. Diese Primare sind eigenständige Verantwortungsträger und nehmen eine unersetzbare Rolle bei der Facharztausbildung ein. Wo es keinen Primar gibt, werde die Ausbildung von jungen Fachärzten unmöglich, was in naher Zukunft insbesondere in der Peripherie, zu einem gravierenden Ärztemangel führen wird. Folge davon sei ein rasanter Qualitätsverlust der zu erbringenden Leistungen und eine Verringerung der fachlichen Kompetenz.
Nach der Verlesung des Ausschussberichts durch die Vorsitzende des IV. Gesetzgebungsausschusses, Jasmin Ladurner, wurde mit der Generaldebatte zum Gesetzentwurf begonnen.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) stellte die Kompetenz des Erstunterzeichners außer Zweifel. Dieser kenne sich sicher bei der Qualität des Gesundheitsdienstes aus. Ein anderes Kapitel seien aber die Kosten des Dienstes. Es sei die Frage, wie viel vor allem die weitverzweigte Verwaltung des Dienstes koste. Man habe aus vier Sanitätseinheiten einen Betrieb gemacht, auch um zu sparen, aber dieses Ziel sei nicht erreicht worden. Aus den Einheiten seien Bezirke geworden, mit entsprechender Verwaltungsstruktur. Die Kosten für die Ärzte stünden hier nicht zur Debatte, sondern jene der Verwaltung.
Was Ploner fordere, sei nicht Lobbyarbeit eines ehemaligen Primars, sondern ein vernünftiger Vorschlag zur Ordnung solch komplexer Organisationen, meinte Hanspeter Staffler (Grüne). Ploners Vorschlag sei ein Minimum, jedes Krankenhaus habe seine Geschichte und Kultur und seine besonderen Bedürfnisse. Man sollte darüber nachdenken, ob der Zentralisierungsprozess der letzten Jahre überhaupt der richtige Weg sei. Konkurrenz belebe das Geschäft. Krankenhäuser mit eigener Ausstrahlung würden auch gute Mitarbeiter anziehen. Zusätzlich zu den Vorgaben des Gesetzentwurfs bräuchten die Krankenhäuser auch eine Autonomie.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) befürwortete einen eigenen ärztlichen Leiter für jedes Krankenhaus. Die kleinen Krankenhäuser hätten ihre Bedeutung nicht zuletzt in der Coronakrise gezeigt. Die ärztlichen Leiter und Direktoren seien nicht überall gleich, wie man im Untersuchungsausschuss gesehen habe: In den Bezirkskrankenhäusern hätten die Leiter klare Zuständigkeiten, in Bozen nicht. Knoll kündigte Zustimmung an.
In den kleinen Krankenhäusern werde mit viel Herzblut gearbeitet, bemerkte Maria Elisabeth Rieder (Team K). Sie leisteten auch die wohnortnahe Versorgung. Der Landesrat habe bereits viele Forderungen des Team K umgesetzt, unter anderem zur Pädiatrie in Innichen, wo die Primarsstelle nachbesetzt werden soll. Ohne Primar sei es schwer, Ärzte zu finden.
Im Untersuchungsausschuss habe man die großen Unterschiede zwischen den Krankenhäusern gesehen, berichtete Andreas Leiter Reber (Freiheitliche), der auch auf das positive Gutachten des Rates der Gemeinden zum Gesetzentwurf verwies. Nur der PD sei gegen die Ausstattung der kleinen Krankenhäuser mit allen Grunddiensten gewesen, alle anderen hätten sich dafür ausgesprochen.
Am Nachmittag wird mit der Behandlung von Dokumenten der Mehrheit begonnen. Die Debatte zum Gesetzentwurf wird in der nächsten Sitzung im November wieder aufgenommen.