Von: mk
Bozen – Der Südtiroler Landtag hat sich heute zum zweiten Sitzungstermin im September eingefunden.
Bei der Genehmigung der Betriebsprämien für Almbewirtschafter werden offenbar zwei verschiedene Parameter angewandt, welche in offensichtlichem Widerspruch zueinanderstehen, bemerkte Peter Faistnauer. Während die EU Vorgabe besagt, dass es zur Gewährung der Betriebsprämie einer Bestoßung der beitragsberechtigten Weideflächen mit 0,1 GVE pro Hektar bedarf, verlangt die Forstverwaltung laut ihrem Berechnungsschlüssel scheinbar eine Bestoßung von 0.4 GVE pro Hektar. Faistnauers Fragen dazu: Entsprechen die beschriebenen Parameter tatsächlich der Realität? Welche sind die Gründe für diese widersprüchliche Bewertung? Welcher der beiden Parameter ist anzuwenden und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? Die Betriebsprämien bestünden ausschließlich aus EU-Mitteln, antwortete LR Arnold Schuler, daher halte man die Hürden niedrig. Die Alpungsprämie, welche auch die Bestoßung betrifft, werde hingegen vom Land mitfinanziert. Daher die unterschiedlichen Kriterien.
Die Ausbildung der Anwärter für Gemeindesekretäre läuft seit vielen Jahren abwechselnd im Trentino und in Südtirol, bemerkte Peter Faistnauer. An jedem Kurs nehmen jeweils 40 bis 50 Personen teil, welche die Voraussetzungen dafür haben. Es ist absehbar, dass in den nächsten Jahren aufgrund der hohen Zahl der Pensionierungen in vielen Gemeinden Südtirols die Stelle des Gemeindesekretärs vakant wird. In jenen Südtiroler Gemeinden, welche in den letzten Jahren eine Ausschreibung für die Besetzung der Sekretärs-Stelle durchgeführt haben, hat sich vielfach die erfolgreiche Nachbesetzung als schwierig erwiesen. Faistnauers Fragen an die Landesregierung: In welchen Gemeinden wurde in den letzten fünf Jahren die Stelle des Gemeindesekretärs ausgeschrieben? Wie viele Gewinner der Wettbewerbe haben in der Probezeit die Stelle wieder gekündigt? Wie viele Sekretäre haben nach dem Gewinn eines Wettbewerbs in einer Gemeinde, innerhalb von einem Jahr nach dem Antritt der Stelle, diese wieder verlassen, um in einer Gemeinde einer höheren Kategorie eine Stelle anzunehmen? Wer ist für das Ausbildungscurriculum verantwortlich? Wie oft wurde der Inhalt des Ausbildungscurriculum in den letzten 20 Jahren den sich ändernden Anforderungen an das Berufsbild des Gemeindesekretärs angepasst?
LH Arno Kompatscher überreichte Faistnauer die Liste der Gemeinden, welche eine Stelle ausgeschrieben haben. Drei Sekretäre hätten in der Probezeit gekündigt, darunter Florian Zelger, der die Stelle des Generalsekretärs des Landtags angetreten habe. Wettbewerbsgewinner müssten die Stelle für mindestens zwei Jahre antreten, das sei ein Schutz für kleine Gemeinden. Das Ausbildungscurriculum sei 2010 zum letzten Mal per Gesetz geändert worden, ab dann konnten die Änderungen per Dekret erfolgen. Man überlege, eine Kursgebühr einzuführen und diese zurückzuerstatten, wenn die Stelle angetreten wird. Es gebe auch Überlegungen zur besseren Gestaltung des Praktikums, z.B. mit einem Tutor.
Mit der Landtagsanfrage Nr. 339/19 vom 21. Juni dieses Jahres wollte unsere Fraktion die genauen Zahlen rund um den Familiennachzug aus dem Ausland in Erfahrung bringen, erklärte Andreas Leiter Reber. Unter anderem wollten wir wissen, wie viele Anträge auf Familienzusammenführung in den letzten zehn Jahren in Südtirol gestellt wurden, wie viele abgelehnt wurden, wie viele Personen im Zuge einer Familienzusammenführung jährlich nach Südtirol kommen und wie viele der Antragsteller Asylwerber sind. Die 31 Tage nach Ablauf der Beantwortungsfrist eingelangte Antwort von Landeshauptmann Arno Kompatscher fiel dabei äußerst dürftig aus. „Informationen über die Anzahl von Anträgen, von Annahmen und Ablehnungen von Anträgen und über den Anteil von Asylwerber liegen nicht vor“, heißt es in der Beantwortung. Die hinsichtlich einer im Jahr 2017 vom Abg. Pius Leitner gestellten Anfrage zum Familiennachzug (2628/17) vom ehemaligen Landesrat Philipp Achammer vorgelegten Daten zum Familiennachzug stimmen nicht mit jenen uns kürzlich ausgehändigten Zahlen überein. Leiter Reber legte dazu folgende Fragen nach: Handelt es sich bei den in der Datentabelle der Anfrage 339/19 angeführten Personen um jene Personen, welche jährlich über eine Familienzusammenführung nach Südtirol gekommen sind? Wie erklärt sich die Landesregierung, dass die Zahlen über die im Land befindlichen Personen, denen Familiennachzug gewährt wurde, nicht mit jenen von 2017 übereinstimmen? Handelt es sich bei den in der Datentabelle der Anfrage 339/19 angeführten Personen um jene Personen, welche eine Aufenthaltsgenehmigung in Südtirol und ein Anrecht auf Familienzusammenführung haben? Aus welchen Gründen konnte die Landesregierung keine Informationen über die Anzahl von Personen, welche über eine Familienzusammenführung nach Südtirol gekommen sind, einholen? Aus welchen Gründen konnte die Landesregierung keine Informationen über die Anzahl von Anträgen, von Annahmen und Ablehnungen von Anträgen und über den Anteil von Asylwerbern vom Innenministerium einholen? Es handle sich nicht um die jährliche, sondern um die Gesamtanzahl der Nachzüge, präzisierte LH Arno Kompatscher. Es seien Astat-Daten, die eventuell nicht mit anderen Datensätzen übereinstimmten. Um die jährlichen Zahlen zu erhalten, müsse man nur den Vorjahreswert vom neuen abziehen. Es lägen keine Daten zu den abgelehnten Anträgen vor.
Am 12. April 2019 wurde das Landesgesetz „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2019, 2020 und 2021 und andere Bestimmungen” vom Landtag genehmigt, erklärte Maria Elisabeth Rieder. Es beinhaltet auch, dass ein technischer Tisch eingerichtet wird, um die Situation der Agentur für Einnahmen zu analysieren und notwendige Änderungsmaßnahmen zu erarbeiten. Das Ziel sollte die Übernahme des Landes sein, wie auch im Regierungsprogramm festgeschrieben. Rieders Fragen an die Landesregierung: Wurde dieser Tisch eingerichtet? Wenn ja: wer nimmt daran teil, wie oft hat man sich getroffen und worüber wurde gesprochen? Gibt es bereits Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht? Ist die Einberufung demnächst geplant? Der technische Tisch sei formell noch nicht eingerichtet worden, erklärte LH Arno Kompatscher, aber es habe eine Reihe informeller Treffen gegeben. Die Gegenseite wolle genauer wissen, worum es dabei gehe. In den nächsten Wochen sollte ein Vorschlag über die Besetzung des Gremiums einlangen.
Für den Landesgesetzentwurf Nr. 9/19: Internationale Zusammenarbeit – Abänderung des Landesgesetzes vom 19. März 1991, Nr. 5, „Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen“ (vorgelegt von den Abg. Dello Sbarba, Foppa und Staffler) bat Magdalena Amhof, Vorsitzende des I. Gesetzgebungsausschusses, um Rückverweisung an den Ausschuss. Das Plenum räumte dem Ausschuss eine weitere Beratungsfrist von 120 Tagen ein.
Für den Landesgesetzentwurf Nr. 12/19: Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ und das Landesgesetz vom 8. Februar 2010, Nr. 4, „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“ (vorgelegt vom Abg. Lanz) bat Magdalena Amhof ebenfalls um eine Fristverlängerung, diesmal von 180 Tagen. Auch das wurde vom Plenum genehmigt.
Beschlussvorschlag: Berichtigung des Haushaltsvoranschlages des Südtiroler Landtages für die Finanzjahre 2019, 2020 und 2021. Präsident Josef Noggler wies darauf hin, dass der Landtag, auch durch die Schaffung neuer Behörden, Platzprobleme habe, was die Landesregierung anscheinend nicht kurzfristig lösen könne oder wolle. Nun habe man einen Überschuss von 4,7 Millionen Euro, die für diesen Zweck verwendet werden könnten. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) wies darauf hin, dass es in Nachbarschaft ein Landesgebäude gebe, das nur teilweise genutzt werde. Damit würde sich die Anmietung von Räumlichkeiten erübrigen.
Präsident Noggler wies darauf hin, dass es dafür Anpassungen brauche. Kurzfristig werde es andere Lösungen brauchen. LH Arno Kompatscher merkte an, dass die Politikkosten in den letzten Jahren gesunken seien, vor allem auf Seiten der Landesregierung, während jene des Landtags gestiegen seien. Die Landesregierung plane und baue eine Reihe von Räumlichkeiten für die Unterbringung bzw. Umsiedlung von Landesämtern. Dadurch würden Räumlichkeiten frei. Kompatscher ersuchte um ein Treffen, um zu klären, wer die Planung übernehmen solle, das Land oder der Landtag. Auf jeden Fall wolle man den Landtag, die Fraktionen und die dem Landtag zugeordneten Einrichtungen bestmöglich unterbringen, bestmöglich nicht weit verstreut. LR Massimo Bessone bestätigte, dass dieser Wille seitens der Landesregierung bestehe. Man gehe aber nach Prioritäten und Dringlichkeiten vor. Die Haushaltsberichtigung wurde mit 23 Ja und fünf Enthaltungen genehmigt.
Beschlussvorschlag: Genehmigung der konsolidierten Bilanz der Gruppe Autonome Provinz Bozen für das Jahr 2018. Die Zahlen habe er bereits bei der Bilanzvorstellung geliefert, erklärte LH Arno Kompatscher. Der Beschlussvorschlag wurde mit 18 Ja, drei Nein und sieben Enthaltungen genehmigt.