Von: mk
Bozen – Am Freitag wurde die Artikeldebatte zum Sammelgesetz im Südtiroler Landtag fortgesetzt. Art. 4 betrifft die Weiterbildungseinrichtungen.
Andreas Pöder forderte, dass die förderungswürdigen Einrichtungen ihren Sitz in Südtirol haben und die Weiterbildungsgenossenschaften dieselben Kriterien erfüllen müssen. Pius Leitner sprach sich gegen die Streichung der Pfarrgemeinderäte aus den Bibliotheksräten aus und forderte die Streichung dieser Bestimmung. Brigitte Foppa verlangte dieselbe Handhabe für die Förderungskriterien für deutsche wie italienische Einrichtungen; der Entwurf sehe für die deutschen Einrichtungen eine Regelung per Gesetz vor, für die italienischen per Landesregierungsbeschluss. Außerdem sollten die Bildungsausschüsse in den Bibliotheksräten vertreten sein. Myriam Atz Tammerle sprach sich für die Anträge Foppas und Leitners, aber gegen jenen Pöders aus. Sie forderte die Berücksichtigung auch der deutschen Bildungseinrichtungen bei der Berechnung der nötigen Weiterbildungsstunden. Den Sitz in Südtirol festzuschreiben, sei EU-rechtlich nicht möglich, antwortete LR Philipp Achammer, die Genossenschaften würden bereits berücksichtigt. Die reduzierte Stundenzahl sei nur für die kleinste Sprachgruppe gerechtfertigt, die deutschen Bildungseinrichtungen würden die geforderte Stundenzahl alle erreichen. Ein Vertreter des Pfarrgemeinderats sei nicht immer leicht zu finden, und man wolle die Zusammensetzung des Bibliotheksrats nicht per Gesetz genau festschreiben, das solle vor Ort gelöst werden. LR Christian Tommasini räumte ein, dass italienische Einrichtungen außerhalb Bozens schwer auf die geforderte Stundenzahl kämen, daher wolle man hier bei den Kriterien flexibel sein. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt, der Artikel wurde mit 16 Ja bei 16 Enthaltungen genehmigt.
Art. 5 betrifft den Denkmalschutz. Pius Leitner forderte, dass Mehrkosten aufgrund von nachfolgenden Änderungen zu Lasten des Landes gehen. Wenn jemand durch den Denkmalschutz mit seiner Liegenschaft nichts mehr tun könne, sei das oft ein wirtschaftlicher Schaden. Sven Knoll unterstützte den Antrag; kleinere Funde würden sonst nicht mehr gemeldet. Er fragte bei dieser Gelegenheit, was aus der Fundstelle in Terlan geworden sei. Denkmalschutz könne teilweise auch eine Schikane sein, meinte auch Andreas Pöder. Es sei richtig, wenn das Land die Kosten trage. Hans Heiss betonte, dass es in der Bestimmung um archäologische Funde gehe und bescheinigte dem zuständigen Amt für Bodendenkmäler gute Arbeit, während das Amt für Kunst- und Baudenkmäler in einer Führungskrise stecke. Eine Reorganisation wäre hier hilfreich. Der Denkmalschutz sei jedenfalls für Südtirol wesentlich, diese Arbeit müsse man wertschätzen und nicht als Schikane hinstellen. Dem Antrag Leitners könne er aber zustimmen. Maria Hochgruber Kuenzer bestätigte die Befürchtung, dass viele Funde nicht gemeldet würden, weil man Angst vor einer schlechten Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt habe. Hier sei Sensibilisierung nötig und gegenseitiger Respekt. Oswald Schiefer unterstützte die Aussagen von Heiss und berichtete von der Zusammenarbeit mit dem Amt für Bodendenkmäler nach dem Fund von Kupferschmelzöfen in Fennberg (die heute im Ötzi-Museum ausgestellt sind). Bei solchen Fällen sei es sehr wichtig, dass auch die Gemeinde dahinter stehe und eventuell auch finanzielle Lasten übernehme, um die Unannehmlichkeiten für die Eigentümer gering zu halten. Auch LR Florian Mussner lobte die Arbeit des Denkmalamts. Man müsse immer den Ausgleich zwischen öffentlichen und privaten Interessen suchen, wobei das kulturelle Interesse Vorrang haben müsse. Im Artikel gehe es um archäologische Funde von außerordentlicher Bedeutung. Dass das Land gewisse Kosten übernehme, sei vorgesehen, aber hundert Prozent seien nicht immer gerechtfertigt. Man müsse auch berücksichtigen, ob durch den Fund auch Einnahmen entstehen. Der Antrag Leitners wurde abgelehnt (unter Protesten der Freiheitlichen, weil eine erste Abstimmung für nicht gültig erklärt wurde). Der Artikel wurde mit 18 Ja und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 6 sieht die Errichtung einer Agentur für Presse und Information vor. Brigitte Foppa forderte einen Verweis auf das einschlägige Staatsgesetz Nr. 150/2000, das die Arbeit der Presseämter genauer regle. Ein Presseamt arbeite nicht nur im Auftrag der Verwaltung, sondern auch der Bürger, die ein Recht auf korrekte Information über diese Verwaltung habe. Vor allem der Aspekt der Transparenz sei stärker herauszustreichen. Sie schlug auch vor, dass mindestens die Hälfte der journalistischen Mitarbeiter unbefristet eingestellt wird. Zwölf Journalisten erschienen als relativ viel, wenn der Pressedienst der Legislative mit 1,75 Mitarbeitern bestückt sei. Andreas Pöder hob den Unterschied zwischen Pressesprecher und Presseamt hervor. Mit vorliegendem Artikel werde das Presseamt zum Pressesprecher, zum Verlautbarungsorgan des Landeshauptmanns, das sei eine gezielte Maßnahme mit Blick auf die nächsten Wahlen. Mit der von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung (“handelt aufgrund der Richtlinien des Führungsorgans der Verwaltung”) ändere sich nichts. Der Leiter der Agentur solle wenigstens mit öffentlichem Wettbewerb ermittelt werden. Der Landeshauptmann habe bereits den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Verfügung, der politisch eindeutig positioniert sei. Dieter Steger stelle die Änderungsanträge von LH Kompatscher vor: Damit werde Kostenneutralität gewährleistet und die Agentur der gesamten Landesregierung unterstellt. Die Ziele der Agentur würden im Artikel klar genannt, als Autonomist würde er nicht gerne Staatsgesetze in Landesgesetzen zitieren. Bisher seien die Journalisten mit Jahresverträgen angestellt, mit den Gewerkschaften habe man sich nun auf 5-Jahres-Verträge geeinigt. Die Pressestelle im Landtag könne man auch aufstocken, aber das könne man nicht mit dem Stellenplan in der Agentur des Landes verknüpfen. Mit den Änderungsanträgen von LH Kompatscher würden die Kosten gleich gehalten und die Weisungsbefugnis gegenüber der Agentur abgeschwächt, aber der Eindruck einer persönlichen Pressestelle bleibe, erklärte Pius Leitner, der ebenfalls auf das Missverhältnis zwischen den Pressestellen des Landes und des Landtags hinwies. Es gebe keinen wirklichen Grund, aus dem Presseamt eine Agentur zu machen. Gute Arbeit spreche für sich und brauche kein Propagandaministerium, meinte Sven Knoll. Der Landtag sollte es nicht hinnehmen, wenn sich die Landesregierung auf solche Weise in der Presse positionieren wolle. Aber je mehr Regierungen wankten, desto mehr suchten sie mediale Präsenz – zum Glück funktioniere das nicht. Eine Vielzahl von italienischen Regionen hätten Agenturen eingerichtet, antwortete LH-Stv. Richard Theiner, der Propagandazwecke in Abrede stellte. 1970 habe das Presseamt 15 Mitarbeiter gehabt, das wesentlich kleinere Vorarlberg habe 12. Mit Abänderungsantrag werde die Agentur der gesamten Landesregierung unterstellt, nicht dem Landeshauptmann. Die Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt, jene von LH Kompatscher angenommen. Der Artikel wurde mit 18 Ja, elf Nein bei vier Enthaltungen genehmigt.
Art. 7 betrifft die Personalordnung des Landes. Paul Köllensperger forderte die Freistellung auch für Sitzungen von Gemeindekommissionen, nicht nur des Gemeinderats. Brigitte Foppa unterstützte den Antrag, der aber abgelehnt wurde.
Der Artikel wurde mit 17 Ja bei 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 8 und 9 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 9-bis betrifft die Verwaltungsstrafen im Naturschutzgesetz. Albert Wurzer beantragte die Streichung des Artikels, der die Strafe von 10 auf 0,2 Euro pro Quadratmeter reduziert. Dies wäre nicht für alle Arten von Übertretungen gerechtfertigt, man müsste differenzieren. Riccardo Dello Sbarba forderte ebenfalls die Streichung; etwa bei Ausbringung von verbotenen Spritzmitteln sei eine solche Reduzierung nicht tragbar. Andreas Pöder schlug mit seinem Antrag eine Reduzierung auf 1 Euro vor, eine Abschreckung müsse bleiben. Er sprach sich allerdings auch wie Wurzer für eine Differenzierung aus. LH-Stv. Theiner zeigte sich mit einer Streichung des Artikels einverstanden, er werde gemeinsam mit Wurzer einen angemessenen Vorschlag ausarbeiten. Der Artikel wurde einstimmig gestrichen.
Art. 10 betrifft Abfallbewirtschaftung und Bodenschutz. Riccardo Dello Sbarba forderte die Streichung des Artikels; hier werde eine Ausnahme für die Vermischung mit gefährlichen Substanzen gemacht, die nicht gerechtfertigt sei. Das Vermischen sei grundsätzlich verboten, außer mit einer Genehmigung des zuständigen Amtes, erklärte LR Richard Theiner, die Kontrolle sei also gegeben. Der Artikel wurde unverändert mit 17 Ja, vier Nein bei zwölf Enthaltungen genehmigt.
Art. 11 wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 12 betrifft die Nutzung öffentlicher Gewässer. Riccardo Dello Sbarba forderte, dass die 30-jährige Konzessionsdauer verkürzt werden kann, wenn Maßnahmen zu Wasserhaushalt und Umweltschutz nötig sind. Die 30 Jahre dienten der Rechtssicherheit, die Möglichkeit der Verkürzung bei außerordentlichen Umständen sei aber bereits gegeben, antwortete LR Richard Theiner. Der Artikel wurde mit 16 Ja bei 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 13 betrifft Konzessionen für kleine Kraftwerke. Paul Köllensperger wandte sich gegen das Limit von 220 kW. Riccardo Dello Sbarba bestand auf die Einhaltung der Wettbewerbsregeln. Pius Leitner unterstützte hingegen den Artikel, mit dem den Bergbauern geholfen werde. Es handle sich um kleine Kraftwerke für den Eigengebrauch betonten Josef Noggler und LR Richard Theiner. Man sei zuversichtlich, dass dieser Artikel rechtlich halten werde. Der Streichungsantrag wurde abgelehnt, der Artikel wurde mit 28 Ja, drei Nein bei 2 Enthaltungen genehmigt.
Die Art. 14 bis 18 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 19 betrifft die Gemeinnutzungsrechte. Pius Leitner forderte die Streichung des Artikels, es brauche eine organische Neuregelung. Josef Noggler stimmte der Forderung nach Neuregelung zu, die bürgerlichen Nutzungsrechte würden derzeit von drei verschiedenen Landesgesetzen geregelt, wobei die Bestimmungen unklar seien und Verwirrung über die Zuständigkeiten herrsche. Diese Bestimmungen seien früher oder später zu überarbeiten, aber dringender Handlungsbedarf bestehe keiner, antwortete LR Arnold Schuler. Das Land sei für Beratung und Aufsicht zuständig. Mit vorliegendem Artikel solle eine Lücke geschlossen werden: Wenn es nicht gelinge, einen neuen Vorstand zu wählen, dann könne ein kommissarischer Verwalter eingesetzt werden. Zudem werde festgelegt, dass bestimmte Beiträge für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden müssen und nicht veranlagt werden können. Er plädierte für die Streichung des letzten Absatzes, der vom Gesetzgebungsausschuss eingefügt wurde und der bestimmt, dass in zweiter Einberufung die Zweidrittelmehrheit der Anwesenden genügt. Der Streichungsantrag Leitners wurde abgelehnt. Leitner bedauerte dies und verwies auf die Probleme, die auch Noggler aufgezeigt habe. Josef Noggler verteidigte den letzten Absatz des Artikels, oft sei es unmöglich, die heute nötige Zweidrittelmehrheit der Mitglieder zu erreichen. Der Artikel wurde mit 20 Ja bei 14 Enthaltungen genehmigt, wobei der letzte Absatz gestrichen wurde.
Art. 20 sieht die Aufhebung alter Bestimmungen vor. Davon ausnehmen wollte Riccardo Dello Sbarba die Bestimmungen zur Lagerung umweltschädlicher Substanzen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 17 Ja, 3 Nein bei 12 Enthaltungen genehmigt.
Art. 20-bis wurde ohne Debatte genehmigt.
Die Arbeiten werden am Nachmittag wieder aufgenommen.