Von: mk
Bozen – Das Plenum im Landtag hat heute die Artikeldebatte zum Sammelgesetz bei Art. 11 wieder aufgenommen, der die Hochschulbildung betrifft. Laut einem Änderungsantrag von LH Kompatscher muss der Hochschulbeirat nicht mehr jährlich einen Plan vorlegen. Der so geänderte Artikel wurde mit 17 Ja und neun Enthaltungen genehmigt.
Art. 12 wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 13 betrifft den Sport. Hannes Zingerle schlug die Verwendung des Wortes Tourismus anstelle von Fremdenverkehr sowie weitere sprachliche Korrekturen vor und forderte die Besetzung des Beirats aus Dreiervorschlägen der Organisationen vor. Die Änderungsanträge wurden angenommen. Der so abgeänderte Artikel wurde mit 16 Ja und elf Enthaltungen genehmigt.
Art. 14 bis 22 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 23 betrifft die Energieeinsparung und erneuerbare Energiequellen. Riccardo Dello Sbarba forderte die Festschreibung von Zielen: Reduktion der CO2-Emissionen auf weniger als 4 Tonnen pro Kopf bis 2020 und auf 1,5 t bis 2050. LR Richard Theiner zeigte sich mit den Zielen einverstanden, die dem Klimaplan entsprächen, sah es aber nicht als sinnvoll an, diese in einem Gesetz festzuschreiben. Südtirol habe bis jetzt immer auch die Zwischenziele des Plans erreicht, zu dem es einen allgemeinen Konsens gebe. Man sei von 4,8 auf 4,4 t gesunken und werde die 4 t binnen 2020 erreichen. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mit 17 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 24 betrifft die Nutzung öffentlicher Gewässer. Riccardo Dello Sbarba forderte, dass der Vorsitzende der Schlichtungskommission zum Wert der abgetretenen Anlage nicht der Handelskammerpräsident, sondern eine vom Land ernannte Person sei. Josef Noggler und LR Theiner plädierten für die Annahme dieses Antrags.
Der so abgeänderte Artikel wurde mit 17 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 25 betrifft die kleinen und mittleren Wasserableitungen. Riccardo Dello Sbarba forderte die Streichung der Möglichkeit, die Anlage vor der Bauabnahme in Betrieb zu nehmen. Andernfalls sollte die Probezeit von drei Jahren auf eines reduziert werden. Ebenso forderte er die Streichung der Möglichkeit, die Überproduktion ins Netz einzuspeisen. Es gehe um kleine Anlagen, die für Almwirtschaften und Berghöfe gedacht waren, die nicht ans Netz angeschlossen sind. Wenn es um die Energieeinsparung gehe, könne man auch Photovoltaik zurückgreifen, denn Kleinstkraftwerke hätten keine gute Umweltbilanz. Angeschlossene Betriebe hingegen könnten sich am Netz bedienen, ein Kraftwerk sei hier nicht Grundversorgung, sondern Einnahmequelle. Veronika Stirner teilte diese Meinung und bezog sich auch auf eine Stellungnahme vom Dachverband in diesem Sinne: Die Stromproduktion sollte auf nicht angeschlossene Höfe beschränkt werden. Tamara Oberhofer fragte, wie viele Anlagen von der Bestimmung zum provisorischen Betrieb betroffen wären und sah drei Jahre als zu großen Zeitraum. Bernhard Zimmerhofer plädierte für eine umweltfreundliche Energieversorgung der Almen, das sei jedenfalls besser als Dieselaggregate. Jedoch sollten die Kraftwerke nur dem Eigenverbrauch dienen. LR Richard Theiner verteidigte die provisorische Betriebsgenehmigung: Die Anlage könne nur im Betrieb geprüft werden. Der Probezeitraum von drei Jahren sei ein Vorschlag von Gemeindenverband und Umweltagentur. Das sei die Höchstfrist, im Regelfall bleibe man darunter. Das Land habe zwar noch keinen Gewässerschutzplan – der Ende des Jahres vorliegen sollte -, habe aber zahlreiche Maßnahmen zum Gewässerschutz getroffen, sodass zahlreiche Gewässer bereits tabu für die Stromproduktion seien. Im Vergleich mit Nachbarregionen stehe Südtirol sehr gut da. Es gebe über tausend Konzessionen in Südtirol, und das sei genug. Mit vorliegendem Artikel könne sich die Landwirtschaft nicht etwa frei bedienen. Er legte einen Änderungsantrag vor, der die Produktion weiter einschränkt, auf der Grundlage des Eigenbedarfs.
Die Anträge Dello Sbarbas wurden abgelehnt, jener Theiners angenommen. Riccardo Dello Sbarba sah die vorgenommene Änderung als kleine Verbesserung. Insgesamt werde der Artikel die Erwartungen wecken. Seit der Festlegung der sensiblen Gewässer im Jahr 2015 seien keine großen Konzessionen mehr erteilt worden und insgesamt 34 kleine, berichtete LR Theiner. Der Artikel wurde mit 16 Ja, drei Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.
Art. 26 betrifft die Jagd. Roland Tinkhauser forderte, dass bei Schäden durch Großraubwild der Marktpreis berücksichtigt wird, dass auch Herdenschutzhunde finanziert werden, dass Schäden auch ersetzt werden, wenn nicht alle getöteten Tiere Bisswunden aufweisen (eine Präzisierung von Maria Hochgruber Kuenzer), und dass die Genehmigung zur Entnahme vom Landesrat gewährt werden kann. Riccardo Dello Sbarba wandte sich gegen diese Anträge, die übrigens in das anstehende Wolfsgesetz gehörten. Auch ohne Wolf und Bär kämen die Herden oft nicht vollzählig zurück von der Alm, ein Absturz bringe aber kein Medienecho. Es gebe Maßnahmen, um das Risiko zu senken. Alessandro Urzì wandte sich scharf gegen die Anträge von Tinkhauser. Man sollte von der romantischen Sichtweise abkommen. Außerhalb des Bauernstandes gebe es keine Unternehmer, die so viel Schutz durch die öffentliche Hand genießen könnten. Einem Kaufmann ersetze das Land nicht das eingeschlagene Schaufenster, es bezahle ihm auch nicht die Sicherheitsanlage. Die Bauern seien ein wichtiger Wirtschaftszweig, aber nicht der einzige. Er sei kein Vertreter der Landwirtschaft, betonte Roland Tinkhauser, aber hier gehe es um den besonderen Umstand, dass der Wolf geschützt sei und dass es deshalb für die Landwirtschaft besonderen Schutz brauche. Wenn ein Wolfsrudel in bestimmten Gegenden auftauche, dann betreffe das nicht nur die Bauern, sondern auch den Tourismus. Urzìs Vergleich mit den Einbrüchen hinke gewaltig, meinte LR Arnold Schuler. Gegen Einbrecher gehe die Polizei vor, ein öffentlich bezahlter Dienst, und der Räuber müsse für seine Tat haften. Beim Wolf gebe es keine Haftpflicht. Eine Gleichbehandlung mit anderen Wirtschaftszweigen gäbe es, wenn der Wolf verhaftet und evtl. abgeschoben werden dürfte. Wer sich für den extremen Schutzstatus der Wölfe einsetze, müsse bedenken, was die Folgen für die Allgemeinheit seien. In Italien habe sich ihre Zahl in sieben Jahren verdoppelt. Und es sei Italien das Land, aus dem die meisten illegalen Abschüsse gemeldet würden, weil das Land noch keinen Wolfsplan habe. Schuler sprach sich gegen eine Entschädigung nach Marktpreis aus, es gebe genaue Tabellen. Mit einer Bestimmung zu den Bisswunden löse man das Problem auch nicht, denn aus rechtlichen Gründen brauche es für eine Entschädigung einen kausalen Zusammenhang. Den strafrechtlichen Aspekt könne das Land nicht ändern. Die Genehmigung durch den Landesrat könne man auf die vorgeschlagene Weise sei deshalb auch nicht annehmbar. Schuler sprach sich aber für den zweiten Antrag Tinkhausers aus (Förderung der Ausgaben für Herdenschutzhunde), der als einziger angenommen wurde. Der Artikel wurde mit 23 Ja und sechs Enthaltungen genehmigt.
Art. 27 und 29 wurden ohne Debatte genehmigt, Art. 28 und 28-bis wurden gestrichen.
Art. 30 betrifft das Raumordnungsgesetz. Riccardo Dello Sbarba forderte die Streichung des Artikels, der die Möglichkeit vorsieht, dass die Gemeinden die Verwirklichung und Verwaltung von öffentlichen Bauten Privaten übertragen können. Dieser Artikel sei auf die Gemeinde Bozen zugeschnitten, obwohl er nicht mit Bozen abgesprochen wurde. Dello Sbarba fragte, welche Bauten gemeint seien. Man spreche vom Bahnhofsareal, aber auch von Studentenheimen. Überdies sei es eigenartig, dass man jetzt das alte Raumordnungsgesetz ändere, während man gerade erst ein neues verabschiedet habe. Hier werde niemand übergangen, betonte LH Arno Kompatscher, es sei immer die Gemeinde, welche die Ausweisung im Bauleitplan vornehme. Er nannte als Beispiel Bauten in Landesinteresse wie etwa die Studentenheime, wo dann das Abkommen zwischen Gemeinde und Land abgeschlossen werde. Im jeweiligen Vertrag, auch mit Privaten, müsse das öffentliche Interesse gesichert sein. Bei den Studentenheimen könnte man etwa die Höchstmiete festlegen. Der Streichungsantrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mit 17 Ja, vier Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.
Art. 31 hebt alte Bestimmungen auf und wurde mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung genehmigt. Konkret gehe es um einen unwichtigen Artikel im Höfegesetz, der nicht verfassungskonform sei, erklärte LR Schuler. Der Artikel betreffe die Milchquotenregelung und sei überholt, präzisierte LH Kompatscher.
Art. 32 und 33 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 34 betrifft die Feuerbestattung. und wurde mit einigen Präzisierungen durch LH Kompatscher (Gebühren für Auswärtige und Einzugsgebiet) genehmigt.
Art. 35 enthält Bestimmungen zum Gesundheitswesen und wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 36 betrifft Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeiten. Riccardo Dello Sbarba forderte, die für Dienstleistungen “akkreditierten Organisationen” genauer zu definieren, wobei zwischen Diensten im Gesundheitsbereich und außerhalb zu unterscheiden sei. Es gehe vor allem um Organisationen, die im Präventivbereich tätig seien, erklärte LR Martha Stocker, dafür brauche es keine Akkreditierung. Der Artikel wurde mit 16 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 37 betrifft die Arzneimittelversorgung. Sven Knoll fragte nach den Sicherheitsbestimmungen für die Ausgabestellen und ob man nicht auch die Ausgabe durch den Arzt vorsehen könnte. Die Sicherheitsbestimmungen seien dieselben wie für die Apotheken, antwortete LR Stocker, eine Ausgabe durch den Arzt sei rechtlich nicht möglich. Der Artikel wurde mit 20 Ja und zehn Enthaltungen genehmigt.
Art. 38 betrifft den Landesgesundheitsdienst. Riccardo Dello Sbarba forderte die Streichung des Artikels, der die Besoldung von Ärzten in Ausbildung betrifft. Laut Gewerkschaften widerspreche die Bestimmung dem Vertrag und auch einer Vereinbarung mit den Gewerkschaften vor dem Richter. Er fragte, ob der Änderungsantrag, den Stocker nun vorgelegt habe, mit den Gewerkschaften abgesprochen sei. Sven Knoll fragte, warum man die Akkreditierung durch eine italienische Universität vorsehen wolle, schließlich wollten Mediziner, die in Österreich studiert hätten, auch nach den dortigen Kriterien ausgebildet werden. LR Stocker berichtete, dass man sich im Vorfeld mit der Gewerkschaft ANAAO und mit den Primaren abgesprochen habe. Der Gewerkschaft sei es um einen bestimmten Ausbildungsweg gegangen, die Primare hätten die Einstufung in die Besoldungsstufe B empfohlen. Schließlich habe die österreichische Ärztekammer gefordert, dass die ausbildenden KH-Abteilungen innerstaatlich akkreditiert seien. Nun müssten alle Bedingungen erfüllt sein. Stockers Antrag wurde als einziger angenommen. Der Artikel wurde mit 17 Ja, drei Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.
Art. 39 betrifft die Organisation des Gesundheitsdienstes. Riccardo Dello Sbarba bemerkte, dass es seit der Reform Krankenhäuser mit zwei Standorten gibt. Es sollte aber an jedem Standort einen medizinischen Leiter geben. Diese Forderung stellte auch Paul Köllensperger. LH Arno Kompatscher stellte einen Änderungsantrag vor, der praktisch einen medizinischen Leiter pro Standort vorsieht. Dieser wurde als einziger angenommen. Der Artikel wurde mit 19 Ja und elf Enthaltungen genehmigt.
Art. 40, 40-bis und 41 wurden ohne Debatte genehmigt.
Die Sitzung wurde wie vorgesehen um 13.00 Uhr geschlossen. Die Artikeldebatte zum Gesetzentwurf wird bei der nächsten Sitzung wieder aufgenommen.