Von: mk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 114/16 – Änderungen des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, „Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe“, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher – mit fünf Jastimmen (Christian Tschurtschenthaler, Dieter Steger, Helmuth Renzler, Albert Wurzer und Maria Hochgruber Kuenzer) und vier Enthaltungen (Hans Heiss, Paul Köllensperger, Roland Tinkhauser und Elena Artioli) gutgeheißen. Der Entwurf soll im Dringklichkeitswege im Jänner 2017 auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt werden.
„Der Entwurf ist im Ausschuss ohne Gegenstimmen und ohne inhaltliche Änderungen gutgeheißen worden“, berichtet Ausschussvorsitzender Christian Tschurtschenthaler, „es handelt sich um Anpassungen des Landesgesetzes an die neuen staatlichen und EU-Bestimmungen. Dazu hat es im Vorfeld monatelange Verhandlungen mit dem Staat gegeben, und das war gut so, denn dadurch konnten sich die Anpassungen an die staatlichen Bestimmungen auf ein Mindestmaß beschränken.“