Von: mk
Bozen – In der heutigen Sitzung hat der III. Gesetzgebungsausschuss die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Artikel 49 bis 65 des Landesgesetzentwurfs Nr. 158/18 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Ämterordnung und Personal, Bildung, Berufsbildung, Sport, Kultur, örtliche Körperschaften, öffentliche Dienste, Landschafts- und Umweltschutz, Energie, Gewässernutzung, Jagd und Fischerei, Landwirtschaft, Feuerwehr- und Bevölkerungsschutz, Raumordnung, Hygiene und Gesundheit, Soziales, Familie, Schulbauten, Transportwesen, Wohnbauförderung, Arbeit, Wirtschaft, Steinbrüche und Gruben sowie Torfstiche, Einnahmen, Handel, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Schutzhütten, Handwerk, Finanzen und Forschung, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher – behandelt und mit fünf Ja (Christian Tschurtschenthaler, Maria Hochgruber Kuenzer, Otto von Dellemann, Oswald Schiefer und Helmuth Renzler) und vier Enthaltungen (Hans Heiss, Elena Artioli, Tamara Oberhofer und Paul Köllensperger) gutgeheißen.
Die Artikel betreffen Wirtschaftsförderung, Kfz-Steuer, Handel, Gastgewerbe, Handwerk und GIS. Wie Vorsitzender Christian Tschurtschenthaler berichtet, hat der Ausschuss neben Änderungsanträgen der Landesregierung auch einen von der Opposition vorgelegten Zusatzartikel angenommen, mit dem die Förderung des AFI auf eine neue Grundlage gestellt wird (zwei Euro für jeden unselbständig Beschäftigten in Südtirol plus Sonderfinanzierungen).
Damit ist der Sammelgesetzentwurf von allen vier Gesetzgebungsausschüssen begutachtet worden und kann nun im Plenum (voraussichtlich in der Juni-Sitzung) behandelt werden.