Von: mk
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat die in seine Zuständigkeit fallenden Artikel (1 bis 9) des Landesgesetzentwurfs Nr. 125/17 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Kultur, Verwaltungsverfahren, Ämterordnung und Personal, Bildung, Landwirtschaft, Landschafts- und Umweltschutz, Gesundheit, Soziales, Wohnbauförderung, Lehrlingswesen, Transportwesen, Handwerk, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Schutzhütten, Handel, öffentliche Auftragsvergabe (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher) – mit vier Jastimmen (Magdalena Amhof, Dieter Steger, Christian Tschurtschenthaler und Josef Noggler) und vier Enthaltungen (Brigitte Foppa, Myriam Atz Tammerle, Sigmar Stocker und Alessandro Urzì) gutgeheißen.
Die heute behandelten Artikel ermöglichen die Aufteilung von Beiträgen für Denkmalpflege bei komplexeren Arbeiten auf mehrere Jahre, räumen einige Interpretationsschwierigkeiten im Verwaltungsverfahren aus und führen dort auch die telematische Übermittlung ein, klären die Zuständigkeit für die Ausgaben für Tagungen, Kongressen und anderen Veranstaltungen, ermöglichen eine ladinische Vertretung in Kollegialorganen, auch wenn es laut Proporz nicht möglich wäre (durch Verzicht der größten Sprachgruppe) und führen in der Fachoberschule eine Ausbildung im Bereich Holzbau ein. Auf Antrag von LR Philipp Achammer wurde auch die Errichtung von Stellenplänen für Sporttrainer und Schulsozialpädagogen eingefügt, die derzeit meist mit Jahresauftrag arbeiten. Auf Antrag von LR Schuler hingegen wurden Bestimmungen zu den Haushaltsüberschüssen der Gemeinden eingefügt, die in Zukunft auch für die Tilgung von Darlehen verwendet werden können. Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Übergangsregelung für den Zweisprachigkeitsnachweis der Mitarbeiter der Landtagsfraktionen gestrichen.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 127/17 – Regelung der Führungszulage und Änderung der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung (LR Deeg) –wurde mit 4 Jastimmen (Amhof, Steger, Tschurtschenthaler und Noggler), einer Gegenstimme (Foppa) und drei Enthaltungen (Atz Tammerle, Zingerle und Urzì) gutgeheißen. Die Abg. Foppa hat die Vorlage eines Minderheitenberichtes angekündigt.
„Am meisten diskutiert wurde hier die Höchstgrenze von 240.000 Euro für die Führungskräfte und die Umwandlung der Führungszulage in ein festes Lohnelement“, berichtet Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof, „aber das bedeutet keine Anhebung, sondern die Festlegung des Limits im Sinne des Monti-Dekrets. Mit einer niedrigeren Grenze hätten wir Probleme im Sanitätsbereich.“ Der Gesetzentwurf legt außerdem fest, dass die Amtszeit des Generalsekretärs und des Generaldirektors mit jener des Landeshauptmanns zusammenfällt; der Generaldirektor soll mit Beginn der nächsten Legislaturperiode direkt dem Landeshauptmann unterstellt werden. Ebenso wird festgelegt, dass die strategische Planung der Politik zusteht, während die Verwaltung für die Umsetzung zuständig ist. Für Führungskräfte wird eine permanente Fortbildung vorgesehen, ebenso ein Verzeichnis, in dem aber Anwärter ohne Führungsauftrag nur zwei Jahre verbleiben können. Der Gesetzentwurf wurde ohne wesentliche Änderungen gebilligt.