Von: mk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 98/21 – Feldschutzgesetz (eingebracht von Peter Faistnauer) – behandelt und den Übergang zur Artikeldebatte mit 4 Nein (Franz Locher, Magdalena Amhof, Paula Bacher und Gerhard Lanz) und drei Ja (Riccardo Dello Sbarba, Peter Faistnauer und Andreas Leiter Reber) abgelehnt.
Grund für die Ablehnung war laut Ausschussvorsitzendem Franz Locher ein Beschlussantrag von Manfred Vallazza zur selben Angelegenheit, der vom Landtag angenommen und an die Landesregierung weitergeleitet wurde. „Jetzt ist zu prüfen, ob es für die Regelung der Angelegenheit ein Landesgesetz braucht oder ob eine Durchführungsverordnung der Landesregierung genügt.“
Der Landesgesetzentwurf Nr. 99/21 – Änderungen des Landesgesetzes Nr. 21 vom 21. Oktober 1996, “Forstgesetz” (Faistnauer) – wurde vom Einbringer zurückgezogen, mit der Ankündigung, auf der Grundlage der heutigen Debatte einen neuen vorzulegen. Der Entwurf sah einen Bannstreifen zwischen Wald und Kulturgrund vor, um Schäden und Gefahren zu vermeiden. „Da hätten wir ein zivilrechtliches Problem, weil wir als öffentliche Hand in die Flächenwidmung von Privatgrund eingreifen würden“, erklärt Franz Locher, „Bannstreifen sind nur für öffentliche Infrastrukturen vorgesehen.“
Der Ausschuss hat schließlich einem Antrag von Andreas Leiter Reber zugstimmt, eine Anhörung zur Situation am Strommarkt abzuhalten. „Wir haben derzeit eine unheimliche Steigerung beim Strompreis“, erklärt Franz Locher, „und der Ausschuss sieht sich verpflichtet, sich mit der Materie zu befassen und Möglichkeiten zu suchen, wie die Koordinierung des Strommarktes lokal organisiert werden kann.“