Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich am Donnerstag mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 121/17: „Außeretatmäßige Verbindlichkeit und andere Bestimmungen“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Kompatscher) befasst. Andreas Pöder (BürgerUnion) sprach sich gegen die heutige Behandlung des Gesetzentwurfs aus, da er nicht den von der Geschäftsordnung vorgeschriebenen Weg gegangen sei. Es sei kein Haushaltsgesetz, es enthalte verschiedenste Bestimmungen, die man den jeweils zuständigen Ausschüssen hätte zuweisen müssen. Die außeretatmäßige Verbindlichkeit gehöre auf jeden Fall zu den Haushaltsgesetzen, antwortete Präsident Robarto Bizzo, setzte die Behandlung des Gesetzentwurfs aber aus, um Pöders Einwände zu überprüfen.
Anschließend ging man zur Generaldebatte zu den beiden Gesetzentwürfen im Gesundheitsbereich über: Landesgesetzentwurf Nr. 119/17: „Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin Stocker) und Landesgesetzentwurf Nr. 118/17: „Änderung von Landesgesetzen im Gesundheitsbereich“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin Stocker).
Es seien zwei Gesetze, mit denen man die Weichen für morgen stelle, meinte Landesrätin Martha Stocker. In diesen Bereichen werde viel geforscht, und es gebe daher auch oft Änderungen. Der Bedarf und der Wunsch nach Gesundheitsversorgung würden immer größer. Es sei nicht immer für alle leicht, das zu verstehen, was die Sanitätsverwalter gerade täten. Oft werde da zusammengewürfelt, was getrennt zu sehen sei: Das vorliegende Gesetz und die Leistungen, die Krankenhäuser und Sprengel zu bieten hätten. Letzteres sei im Landesgesundheitsplan vor Monaten definiert worden, nach ausführlicher Diskussion mit allen Beteiligten. Die Leistungen seien also definiert, nun befasse man sich mit der Struktur des Sanitätsbetriebs. Es gehe darum, dass es einen Betrieb für das Land gebe, mit verschlankter Struktur und mit Vernetzung über das ganze Land, angefangen beim IT-System, damit die Patienten nicht ihre Krankenakte überall mitschleppen müssten. Das Gesetz betreffe auch das einheitliche Vormerkzentrum und die Personalverwaltung, die ebenfalls einheitlich sein müsse. Das Gesetz wolle die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen stärken. Dem Land werde oft Zentralismus vorgeworfen, aber hier habe man sich an die staatlichen Gesetze zu halten, und vor allem das Gesetz Nr. 102, das die Verantwortung dem Generaldirektor zuschreibe. Ihm zur Seite gestellt würden die vier Fachdirektoren, die eine kollegiale Führung gewährleisten sollten, die Bezirksdirektoren und die Organisationseinheit für die klinische Führung. Das Miteinander zu verbessern sei das große Anliegen. Es werde daher auch festgelegt, wo es eine verpflichtende Absprache gebe, und es werde auch die Patientenvertretung gestärkt.
Anschließend verlasen Walter Blaas und Riccardo Dello Sbarba ihre Minderheitenberichte. Ein weiterer Minderheitenbericht von Andreas Pöder wurde nicht zugelassen. Dieser protestierte dagegen und meinte, auch deswegen würden diese Gesetze vor Anfechtungen nicht sicher sein.
Die Arbeiten werden um 14.30 Uhr wieder aufgenommen.