Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich am heutigen Freitag mit dem Beschlussantrag Nr. 887/18: Beratung vor und nach Schwangerschaftsabbruch – verbessern und einrichten (eingebracht von den Abg. Hochgruber Kuenzer, Amhof, Deeg, Stirner und Schiefer am 16.2.2018) befasst.
Die Landesregierung soll verpflichtet werden, 1. die zuständigen Landesabteilung zu beauftragen, zusammen mit den zuständigen Ärzten und den anerkannten Beratungsstellen gemeinsam ein Beratungsangebot zu entwerfen und einzurichten, das zusätzlich zu medizinischen, alle relevanten rechtlichen, wirtschaftlichen und psychosozialen Beratungen einbezieht. 2. dieses Beratungsangebot zu unterstützen, damit es zeitnah, funktionell und angemessen praxisnah arbeiten kann, etwa z.B. die Bedingungen zu garantieren, dass für Ratsuchende unverzüglich Termine ohne Wartezeiten vorgesehen werden können. 3. zu überprüfen, dass das Staatsgesetz 194/1978 in Südtirol in Hinsicht des Art. 2 und zur vollumfänglichen Betreuung der unfreiwillig Schwangeren umgesetzt wird.
Eine Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch sei Vorschrift, erklärte Maria Hochgruber Kuenzer (SVP). “Allerdings ist die gängige Praxis in Südtirol, dass dieselben medizinischen Teams, die den Schwangerschaftsabbruch durchführen sollen, zuvor auch die Beratung der Frauen übernehmen. Das führt nicht selten zu einer Personalunion: Ärzte, die die Frau beraten, sind es dann auch, die danach die Abtreibung vornehmen.” Stattdessen sehe das Gesetz auch eine Aufklärung über soziale und arbeitsrechtliche Bestimmungen vor. “Die betroffenen Frauen sollen nicht nur vorab, sondern auch nach ihrer Entscheidung für oder gegen die Mutterschaft im Nachhinein nicht allein gelassen sein und das Recht auf Beratung als Nachbetreuung erhalten.“
Andreas Pöder (BürgerUnion) bezeichnete es als beschämend, wie im Landtag über die Tötung ungeborenen Lebens geredet werde. In Südtirol würden jährlich an die 6-800 ungeborene Kinder in den öffentlichen Einrichtungen getötet bzw. abgetrieben. In einem Punkt stimme er dem Antrag zu: Die Personalunion von Berater und Abtreibungsarzt sei zu unterbinden. Man sollte auch Informationen über die Adoption bieten.
Brigitte Foppa (Grüne) bezeichnete es hingegen als beschämend, wie im Landtag über Frauen geredet werde, die in einer der schwierigsten Situationen ihres Lebens seien. Diese Frauen dürften nicht kriminalisiert werden. Der Antrag berge die Gefahr, die Situation für die Betroffenen komplizierter zu machen. Eine psychologische Beratung könne sinnvoll sein, könne aber auch instrumentalisiert werden.
Magdalena Amhof (SVP) bedauerte die Richtung, welche die Debatte eingeschlagen habe. Ziel des Antrags sei keine ideologische Diskussion, sondern eine Hilf für die betroffenen Frauen, welchen Weg auch immer sie einschlagen wollten.
Waltraud Deeg (SVP) erinnerte Pöder daran, dass es ungewollte Schwangerschaften gebe, oft in schwierigen Familiensituationen. Der Antrag entscheide nicht über die Abtreibung, er wolle auch keine Wertung vornehmen, sondern Hilfe leisten.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) riet, die Worte “ungewollt” oder “unfreiwillig” zu vermeiden. Eine Schwangerschaft nach Vergewaltigung sei nicht gleich zu bewerten wie der Verzicht auf Verhütungsmittel. Es gebe durchaus verschiedene Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch. Aber diese sollten hier keine Rolle spielen, hier gehe es um eine möglichst umfassende Beratung.
Ulli Mair (Freiheitliche) sah in der Diskussion ein wenig Scheinheiligkeit. Als die Freiheitlichen Kondome verteilt hätten, hätten viele den Kopf geschüttelt. Verhütung sei in ihrer Sicht Sache der Frau. Die Hälfte der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, seien Ausländerinnen. Mair fragte, ob es Beratung und Aufklärung in ihrer Sprache gebe.
Veronika Stirner (SVP) verwahrte sich gegen die Aussage, Verhütung sei Aufgabe der Frau. Ziel des Antrags sei, die Situation der betroffenen Frauen zu erleichtern, eine medizinische, rechtliche und psychologische Beratung zu bieten. Ein Abbruch werde nicht einfach so vorgenommen, die Betroffenen seien meist in einer Situation, die sie eine solche Lösung ins Auge fassen lasse.
Andreas Pöder protestierte gegen die Belehrungen. Kein Abgeordneter habe das Recht, die Äußerungen eines anderen Abgeordneten als falsch darzustellen. Im Landtag würden auch politische Wertungen getroffen, jeder Abgeordnete habe das Recht dazu, erklärte Präsident Roberto Bizzo und bat um gegenseitigen Respekt.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) erinnerte daran, dass das Gesetz NR. 194 die Frauen vom Zwang der Illegalität befreit habe. Eine Verhütung sei natürlich die erste Prävention. Es gehe vor allem darum, gewollte Schwangerschaften zu ermöglichen, damit ein Kind unter den möglichst besten Bedingungen auf die Welt komme. Wer sich um die Situation der Frauen und der Ungeborenen sorge, sollte danach trachten, die Lebensbedingungen der Frauen zu verbessern.
Myriam Atz Tammerle (STF) wies auf einen Anstieg der Schwangerschaftsabbrüche von neun Prozent im Jahr 2016 bei Frauen zwischen 30 und 39 hin. Umso mehr sei Beratung nötig. Sie sei für das Leben, aber es gelte, den Frauen, die vor einer solch schweren Entscheidung stünden, eine gute Beratung zu bieten.
Mit dem Antrag wolle man nicht über Schwangerschaftsabbrüche urteilen, betonte Maria Hochgruber Kuenzer, man wolle ein möglichst breites Informationsangebot schaffen. Frauen bräuchten auch nach einem Schwangerschaftsabbruch eine Beratung, wie es mit ihrem Leben weitergehen solle. Auf das Wort “unfreiwillig” könne man verzichten, es gebe verschiedenste Gründe, die eine Frau dazu führten, sich einen solchen Schritt zu überlegen. Sie schlug auch vor, die Worte “und einzurichten” sowie die Punkte 2 und 3 des Antrags zu streichen; diese würden sich nach Punkt 1 erübrigen.
LR Waltraud Deeg unterstützte den Antrag in dieser abgeänderten Form.
Der Antrag wurde mit 13 Ja, einem Nein und 14 Enthaltungen angenommen.
Solidarität mit Rojava/Syrien
Beschlussantrag Nr. 880/18: Solidarität mit der autonomen Region Rojava/Nordsyrien – Stopp dem türkischen Einmarsch in Afrin (eingebracht von den Abg. Steger, Amhof und Schiefer am 9.2.2018). Die Landesregierung wird aufgefordert, • zusammen mit anderen autonomen Regionen Italiens bei der Regierung in Rom zu intervenieren, um die EU und die NATO, deren Mitglied die Türkei ist, zu einem Eingreifen gegenüber der Türkei zu bewegen; • die Südtiroler Parlamentarier zu ersuchen, den Außenminister und die italienische Regierung zu bewegen, mit allen verfügbaren politischen Mitteln und auf allen Ebenen für den Schutz der Region Afrin einzutreten; • neue Hilfsmaßnahmen auf humanitärer Ebene für das bedrohte Gebiet in Syrien in die Wege zu leiten.
“Am 20. Jänner 2017 hat die Türkei begonnen, aus der Luft und zu Land den Kanton Afrin, Teil der autonomen Region Rojava/Nordsyrien, anzugreifen”, berichtete Dieter Steger (SVP). “Das Stadtzentrum von Afrin, zahlreiche Dörfer und das Flüchtlingslager Rubar sind getroffen worden, Hunderte von Opfern und unter der Zivilbevölkerung zu beklagen. Türkische Panzerverbände sind in Afrin eingedrungen. Südtirol hat sich mit der demokratischen Selbstorganisation der Kurden und anderen Volksgruppen in Rojava/Nordsyrien solidarisch gezeigt. Mit dem Beschlussantrag Nr. 663/16 „Solidarität und Unterstützung der Bevölkerung und der demokratischen Erfahrungen im Gebiet von Rojava”, verabschiedet am 15. September 2016 im Landtag, wird das Recht auf Freiheit, Sicherheit und Autonomie der Kurden und der anderen Volksgruppen der Region Rojava unterstrichen.” Gerade als Minderheit habe man eine Verpflichtung gegenüber diesem bedrohten Volk, erklärte Steger.
Der Nahe Osten sei ein ständiger Unruheherd, meinte Bernhard Zimmerhofer (STF), das habe historische, religiöse, wirtschaftliche Gründe. Was Europa tun könne: Auf die Lieferung von Waffen verzichten und das Recht auf Selbstbestimmung unterstützen. Zimmerhofer erinnerte in diesem Zusammenhang an die Initiative “Minority Safe Pack”. Hans Heiss (Grüne) erinnerte an den Beitrag der Kurden zur Bekämpfung der IS. Das Schweigen des Westens zum türkischen Angriff sei bedrückend. Deutschland habe nun die Lieferung von Leopard-Panzern unterbunden. Auch Südtirol sei am Waffenexport nicht unbeteiligt. Viele Leichtpanzer der Iveco seien an Russland geliefert und seien wahrscheinlich auch in Syrien im Einsatz.
Ulli Mair (F) unterstützte den Antrag ebenfalls. Es sei ein Skandal, dass EU und UNO tatenlos zuschauten, während die NATO das Mitgliedsland Türkei frei gewähren lasse. Die Kurden hätten den Nordosten Syriens vom IS befreit. Europa schaue zu, wie Erdogan die Menschenrechte mit Füßen trete. Mair bezweifelte, dass die Regierung in Rom auf den Antrag reagieren werde. Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) meinte, die Rolle der Türkei hätte man noch mehr herausarbeiten können. Es sei ein Angriffskrieg, um eine Minderheit zu vernichten, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er forderte Steger auf, das Thema in Rom voranzubringen.
Sven Knoll (STF) befürchtete, dass der Antrag kaum Wirkung zeigen werde, auch weil keine einschneidenden Maßnahmen gefordert würden. Die EU-Institutionen würden wegschauen, wie bereits in Katalonien. Auch in anderen Orten der Welt werde gegen Menschenrechte verstoßen, aber da werde mit zweierlei Maß gemessen, siehe China oder Israel.
Den Bedenken schloss sich auch Andreas Pöder (BU) an. Es sei aber richtig, wenn der Landtag solche Themen aufgreife. Wenn alle Regionen das Wort ergreifen würden, dann hätte man mehr Gewicht. An die NATO werde auch appelliert, aber die NATO sei ja das eigentliche Problem, denn die Türkei sei einer der wichtigsten NATO-Partner, ein Brückenkopf nach Nahost, und die NATO werde gegen die Türkei nicht vorgehen. Er werde dem Antrag jedenfalls zustimmen.
LH-Stv. Christian Tommasini sprach sich im Namen der Landesregierung für den Antrag aus. Zu einer Demokratie gehöre auch der Schutz der Schwächeren, der Minderheit. Dieter Steger räumte ein, dass Südtirol nicht mit Sanktionen drohen könne. Aber man könne die Regierung auffordern, die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Wenn sich andere Regionen anschließen würden, dann würde der Aufruf mehr Gehör finden. So habe man einen ersten Schritt gesetzt. Der Antrag wurde mit 27 Ja und einer Enthaltung angenommen.
Der Landtag tritt im April wieder zusammen.