Von: mk
Bozen – In der heutigen Sitzung des 3. Gesetzgebungsausschusses wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 170/18 “Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2018, 2019 und 2020” vom Ausschuss mit fünf Jastimmen (des Vorsitzenden Tschurtschenthaler und der Abg.en von Dellemann, Noggler, Renzler und Wurzer) und zwei Gegenstimmen (der Abg.en Tinkhauser und Heiss) genehmigt.
Weiters wurden der Landesgesetzentwurf Nr. 171/18 “Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2019” und der Landesgesetzentwurf Nr. 172/18 “Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2019, 2020 und 2021” jeweils mit fünf Jastimmen (des Vorsitzenden Tschurtschenthaler und der Abg.en von Dellemann, Noggler, Renzler und Wurzer) und zwei Gegenstimmen (der Abg.en Tinkhauser und Heiss) vom Ausschuss genehmigt. Bei diesem Haushaltsvoranschlag handelt es sich um den sogenannten „technischen Haushalt“ 2019-2021, welcher erforderlich ist, damit das Finanzjahr 2019 vorläufig auch ohne Haushaltsgebarung beginnen kann. Die politischen Entscheidungen werden auf die folgende Legislaturperiode verschoben.
Dem LGE 171/18 wurden zwei Ergänzungen bezüglich der Zuweisung der Wohnungen der nicht gewinnorientierten, gemeinnützigen Organisationen und deren Gleichstellung als Hauptwohnung für die GIS-Berechnung beigefügt.