Von: mk
Bozen – Wie in der Fraktionssprechersitzung vereinbart, wurde heute im Landtag die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 121/17: „Außeretatmäßige Verbindlichkeit und andere Bestimmungen“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Kompatscher), die gestern vertagt wurde, wieder aufgenommen.
Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) erinnerte daran, dass dies ein außergewöhnliches Verfahren sei, da der Entwurf verschiedenste Bestimmungen enthalte und daher den fachlich zuständigen Ausschüssen hätte zugewiesen werden müssen. Er wies auch darauf hin, dass Südtirol sich verpflichtet habe, das einschlägige Staatsgesetz zur Gemeindefinanzierung (Nr. 118/2011) in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden. Er kündigte auch einen Streichungsantrag zur Bestimmung zur Landespresseagentur an.
Dieter Steger (SVP) erinnerte an das Einvernehmen, in Zukunft alle Entwürfe, die Bestimmungen zu verschiedenen Bereichen enthalten, den jeweiligen Fachausschüssen zuzuweisen.
Auch die Gesetzgebungsausschüsse selbst müssten in diesem Sinne aktiv werden, forderte Andreas Pöder (BürgerUnion). Der vorliegende Entwurf enthalte unter anderem nachträgliche Genehmigungen von bereits beschlossenen Ausgaben, die normalerweise in die Zuständigkeit der Landesregierung fallen würden. Pöder kritisierte die Bestimmung zur Presseagentur, mit der eine Werbeagentur für den Landeshauptmann ermöglicht werde, indem ein Nichtjournalist, ein Werbemann an die Spitze gestellt werde. Laut staatlichem Gesetz müssten in einem Presseamt ausschließlich eingetragene Journalisten arbeiten. Das alles habe auch mit dem Umbau beim IDM zu tun, wo ein Hotelier und SVP-Mann die Führung übernehme, während der PR-Mann des IDM die Landespresseagentur übernehme. Hier würden gesetzliche und kollektivvertragliche Bestimmungen verletzt, weswegen das Gesetz einer Anfechtung nicht standhalten werde.
Auch Hans Heiss (Grüne) kritisierte das Verfahren zu diesem Gesetz. Andererseits habe man so ausführlich Dokumentation über die Ausgaben der Landesregierung erhalten, auch über manche Vergütungen für politische Ämter. Heiss teilte das Anliegen des Landeshauptmanns, das Ansehen Südtirols in Italien zu verbessern, aber die Umsetzung dieses Ziels mit der neuen Agentur sei problematisch. Der Interessenkonflikt zwischen Öffentlichkeitsarbeit und journalistischer Arbeit sei in der Person des neuen Leiters gegeben. Die Imagekampagne hätte auch im Rahmen des IDM geschehen können. Heiss kündigte die Gegenstimme seiner Fraktion an.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) bat um Auskunft zu einigen Ausgaben, etwa zu den 18.000 Euro Sitzungsgeld für Herrn Plangger oder zu den Ausgaben für eine Schiffsausrüstung, für Spesen der Polizei, für Projekte für Einwanderer, für einen Kurs zu CLIL u.a.
LH Arno Kompatscher kündigte an, dass man daran arbeite, diese Praxis wieder abzustellen, dass der Landtag sich auch mit Ausgaben von wenigen hundert Euro befassen müsse. Die nachträgliche Genehmigung gehe auf Umstellungsschwierigkeiten bei den neuen Buchhaltungsregeln zurück. Die Ausgaben seien in der Anlage detailliert beschrieben. In den anderen Artikeln gehe es unter anderem um die Behebung eines Fehlers bei der Regelung der Dienstleistungen in den Gewerbezonen. Zur angesprochenen Presseagentur habe er auch mit Journalistenvertretern gesprochen, demnach müsse der Chefredakteur Journalist sein, was auch vorgesehen sei. Die Journalisten, die für die Direktion der Agentur kontaktiert wurden, wollten mit der Verwaltungsarbeit nichts zu tun haben. Pappalardo werde das Land nicht mehr kosten als ein Journalist. Er werde die Verwaltungsarbeit übernehmen und die nichtjournalistische Arbeit der Kommunikation, eine Vermischung finde also nicht statt. Unter den Journalisten sei die Aufregung wesentlich kleiner als im Landtag.
Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 18 Ja, sieben Nein und fünf Enthaltungen genehmigt.
Die ersten vier Artikel des Gesetzentwurfs (außeretatmäßige Verbindlichkeiten, Wohnbauförderung, Gewerbezonen, Lehrpersonal) wurden ohne Debatte genehmigt.
Bei Art. 5 zur Landespresseagentur beantragte Andreas Pöder die Änderung zur Bestimmung, dass der Leiter der Agentur kein Journalist sein müsse: Die Obergrenze für die Entlohnung solle gestrichen werden, dafür müsse der Leiter Journalist sein. Paul Köllensperger bezeichnete den Artikel als Bestimmung ad personam, das könne er nicht akzeptieren. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt, der Artikel wurde mit 18 Ja, 7 Nein und 5 Enthaltungen abgelehnt.
Die Art. 6 und 7 (Finanzbestimmung und Inkrafttreten) wurden ohne Debatte genehmigt.
Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja, sieben Nein und sechs Enthaltungen genehmigt.