Von: mk
Bozen – Am Nachmittag wurde im Landtag die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 114/16 – Änderungen des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, “Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe”, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher – aufgenommen. Im Folgenden die Artikel, zu denen es eine Debatte gab.
Paul Köllensperger forderte die Streichung von Art. 2 zu besonders großen oder komplexen Bauvorhaben, der eine Delegierung eines Verfahrensverantwortlichen vorsieht. Dies sei keine Anpassung an römische Vorgaben. LH Arno Kompatscher bestätigte dies. Es gehe um das Krankenhaus Bozen, bei einer solchen Größe brauche es neben Projektsteuerern und anderen auch einen Verfahrensverantwortlichen in der Verwaltung. Die Bestimmung sehe vor, dass dieser seine Position in der Verwaltung behalten könne, sonst verliere er den Anspruch auf die Position im Amt. Er bekomme dafür kein Zusatzgehalt, sondern die vorgesehene Zulage für freiberufliche Leistungen. Köllensperger zog seinen Antrag zurück. Der Artikel wurde mit 17 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.
Zur Art. 4 zur Programmierung der Ausführung legte Paul Köllensperger einen Änderungsantrag vor, mit dem er wie in der staatlichen Bestimmung eine öffentliche Debatte für Großprojekte einführen wollte. Es gehe nicht um eine Volksabstimmung, sondern darum, den Leuten zu erklären, was hier genau geplant sei. Außerdem könnten bei solchen Veranstaltungen auch interessante Ideen zutage kommen. Laut LH Arno Kompatscher wäre es rechtlich kein Problem, eine solche Bestimmung aufzunehmen. Es sei grundsätzlich richtig, große Vorhaben mit der betroffenen Bevölkerung zu diskutieren. Bauleitpläne würden öffentlich diskutiert, außerdem könne der Gemeinderat jederzeit eine öffentliche Debatte zu einem Projekt fordern. Großprojekte hätten bereits ein langes Verfahren und viele Zwischentermine einzuhalten, die man nicht versäumen dürfe; daher wolle man eine solche Debatte nicht institutionalisieren. Der politische Wille zur Debatte sei jedenfalls vorhanden. Der Artikel wurde ohne Änderung mit 17 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.
Art. 10 schließt ungewöhnlich niedrige Angebote aus. Paul Köllenspergers Antrag, eine Garantie gegen Mindestlöhne einzubauen, wurde abgelehnt, LH Kompatscher versprach jedoch, eine solche Regelung in der Durchführungsbestimmung vorzusehen. Der Artikel wurde unverändert mit 17 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.
Art. 18 betrifft das Vergabeverfahren im Falle des Konkurses des Ausführenden. Paul Köllensperger forderte, dass in diesem Falle auch die Subunternehmen zu Zug kommen können, wie es bereits das alte Gesetz vorsah. Der Entwurf der Landesregierung folge in diesem Punkt den römischen Vorgaben, die auf Konkurrenz pochten, sein Vorschlag sei ein Kompromiss. Hans Heiss erklärte sich inhaltlich einverstanden mit dem Vorschlag. LH Arno Kompatscher sah kaum Aussichten, dies in Rom durchzubringen, man könnte damit auch das ganze Verhandlungsergebnis in Gefahr bringen. Es sei bemerkenswert, dass Rom dem Land so weit vertraue und die Anfechtungszeit verstreichen lasse. Man habe zu diesem Punkt lange verhandelt, aber die auch die Gegenargumente seien sehr stichhaltig. Es sei auch eine Gerechtigkeitsfrage, ob man im Konkursfall den Subunternehmer vor dem Zweitplatzierten beim Wettbewerb reihe. Köllenspergers Antrag wurde abgelehnt, angenommen wurde eine sprachliche Korrektur, die Heiss vorgeschlagen hatte. Der Artikel wurde mit 16 Ja und 16 Enthaltungen genehmigt.
Art. 19 sieht vor, dass das Landesgesetz keine provisorische Kaution verlangt. Die endgültige Kaution bleibe, erklärte LH Kompatscher. Der Artikel wurde mit 21 Ja und elf Enthaltungen genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
LH Arno Kompatscher bedankte sich für die konstruktive Debatte.
Er sei mit seinen Anträgen nicht erfolgreich gewesen, aber das Verhandlungsergebnis mit Rom sei gut und damit eine Zustimmung gerechtfertigt, erklärte Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung).
Christian Tschurtschenthaler (SVP) dankte für die große Kooperationsbereitschaft von Landesregierung und Beamten im Gesetzgebungsausschuss.
Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.