Von: mk
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute die in seinen Fachbereich fallenden Artikel des Landesgesetzentwurfs Nr. 30/19 – Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Autonomen Provinz Bozen, die sich aus der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union ergeben (Europagesetz des Landes 2019), vorgelegt von LH Arno Kompatscher – begutachtet und diesen Teil des Gesetzentwurfs mit fünf Ja (Magdalena Amhof, Jasmin Ladurner, Gerhard Lanz, Carlo Vettori und Alex Ploner), einem Nein (Alessandro Urzì) und zwei Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle, Andreas Leiter Reber) gutgeheißen.
Wie Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof erklärt, enthalten die begutachteten Artikel Bestimmungen zu den sprachlichen Voraussetzungen für die Einschreibung in die Berufskammern, wobei Deutsch und Italienisch in Südtirol gleichgestellt werden, zur Gleichstellung von Personen mit Flüchtlingsstatus oder langfristiger Aufenthaltsgenehmigung bei der Schulfürsorge und zur Abordnung von Landesbeamten zur EU.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 28/19 – Maßnahmen zur Gleichstellung der deutschen Sprache gemäß Art. 99 des Autonomiestatutes (Andreas Leiter Reber) – wurde nach eingehender Debatte mit drei Ja (Atz Tammerle, Leiter Reber, A. Ploner) und vier Nein (Amhof, Ladurner, Lanz, Vettori) abgelehnt.
Wie Amhof erklärt, war die Mehrheit dagegen, weil einige Forderungen des Entwurfs bereits vom gerade gebilligten Europagesetz berücksichtigt wurden, während andere, zur Etikettierung im Handel, in die Zuständigkeit des Staates fallen.