Von: ka
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 29/19 – Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2019, 2020 und 2021, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher – mit 3 Jastimmen (Helmut Tauber, Gerhard Lanz und Helmuth Renzler) und 4 Enthaltungen (Diego Nicolini, Paul Köllensperger, Josef Unterholzner und Hanspeter Staffler) gutgeheißen.
Ebenso hat der Ausschuss die in seinen Fachbereich fallenden Artikel 18 und 19 des Landesgesetzentwurfs Nr. 30/19 – Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Autonomen Provinz Bozen, die sich aus der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union ergeben (Europagesetz des Landes 2019), vorgelegt von LH Arno Kompatscher – begutachtet und diesen Teil des Gesetzentwurfs mit 3 Jastimmen (Tauber, Lanz und Renzler) und 4 Enthaltungen (Nicolini, Köllensperger, Unterholzner und Staffler) gebilligt. Die Art. 18 und 19 enthalten Bestimmungen zur finanziellen Deckung und zum Inkrafttreten des Gesetzes.