Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 237/14: Mobilfunkantenne vor einem Kindergarten (eingebracht von der Abg. Artioli am 16.10.2014) (Beginn Behandlung am 9.11.2016) befasst. Der Antrag war bereits Anfang November andiskutiert worden. LR Richard Theiner verwies auf die staatlichen Bestimmungen, die die Grenzwerte für solche Anlagen festlegen. Land und Gemeinden könnten diese nicht verändern. Die Gemeinden könnten jedoch sensible Zonen festlegen mit reduzierten Grenzwerten festlegen. Aus diesen Gründen plädiere er gegen die Annahme des Antrags. Einbringerin Elena Artioli (Team Autonomie) zog ihren Antrag zurück.
Beschlussantrag Nr. 224/14: Hof- und Hausnamen in amtlichen Verzeichnissen und in den Adressenregistern eintragen (eingebracht von den Abg. Stocker S., Blaas, Leitner, Mair, Oberhofer und Tinkhauser am 25.9.2014). Der Landtag möge 1. sich für die Eintragung der Haus- und Hofnamen in die amtlichen Verzeichnisse und Adressenregister der Gemeinden aussprechen, 2. dem Südtiroler Gemeindenverband und den Gemeinden nahelegen, die genannten Eintragungen vorzunehmen.
“Die Hofnamen sind Ausdruck von Identität und Regionalität”, erklärte Sigmar Stocker (Freiheitliche), in ländlichen Gemeinden seien viele Bürger über ihren Hofnamen bekannt. Bei den neuen Identitätskarten sei der Hofname aus Platzgründen nicht vorgesehen – außer er gehöre offiziell zur Adresse. Hofnamen regten dazu an, sich über die Geschichte des Namens und des Hofes Gedanken zu machen, sie seien kulturhistorisches Gut.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) begrüßte den Antrag und bat um die Präzisierung “historische Hofnamen”, denn unter dem Faschismus seien auch einige Höfe umgetauft worden. Diese Namen seien in den Karten des “Istituto geografico militare” eingetragen worden und seien damit, im Gegensatz zu den historischen Namen, amtlich. Andreas Pöder (BürgerUnion) bezeichnete den Antrag als gerechtfertigt, früher hätten die Hofnamen auch als Adresse gegolten. Mit der Veramtlichung würde man dieses Kulturgut erhalten. Keine Vorbehalte hatte auch Hans Heiss (Grüne). Erfreulicherweise würden die Hofnamen wieder öfter gebraucht, auch bei Hausinschriften. Eine amtliche Festschreibung wäre sicher noch besser. Sorge bereiteten ihm in diesem Zusammenhang die vielen Hofschließungen, bei denen es manchmal mehr um Spekulation als um Historie gehe. Dies sei in den Kriterien zu berücksichtigen.
Pius Leitner (F) teilte die Bedenken von Heiss, aber dem könne man mit der Bezeichnung “historische Hofnamen” entgegenwirken. Auch im Tourismus setze man auf Namen statt auf Hausnummern.
Hofnamen könnte auch Leben retten, berichtete Myriam Atz Tammerle (STF), in Schenna z.B. konnte der Krankenwagen erst über den Hofnamen einen Patienten finden. Laut Gemeindenverband könnten die Gemeinden die Höfenamen bereits registrieren, aber das sei mit viel Aufwand verbunden. Man müsse darauf achten, dass nur die historischen Namen verwendet werden.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) zeigte sich skeptisch zur Umsetzung des Antrags. Er fragte, in welche Register die Namen eingetragen werden sollen – amtliche oder kulturelle -, ob der Name die Adresse ersetze usw. Ansonsten gefalle ihm der Antrag.
Hier lägen einige Missverständnisse vor, erklärte LR Arnold Schuler. Seit 2002 könnten die Gemeinden Hofnamen in den Ausweis eintragen, 37 hätten dies getan, auch bei seinem Ausweis. Der Zusatz wird aber nur auf Antrag der Betroffenen eingetragen, das werde dann ganz unbürokratisch gehandhabt. Wenn man nun per Gesetz nur die historischen Namen zulasse, müssten die Gemeindebeamten jedes Mal den Namen überprüfen. Man sollte sich auf das Interesse des Bauern verlassen, der sich wohl eher mit dem echten Namen identifizieren könne. Auch wenn ein neuer Hof getauft werde, dann sollte dieses Recht bestehen. Davon abgesehen würde er es begrüßen, wenn alle Gemeinden diese Möglichkeit böten.
Wenn eine Gemeinde das anbiete, werde sie jemand, z.B. eine Kommission, mit dem Thema betrauen, antwortete Sigmar Stocker, der präzisierte, dass es ihm nicht nur um Hofnamen gehe, sondern z.B. auch um Ansitze oder Stadthäuser.
Sven Knoll warnte davor, nicht historische Namen in amtliche Verzeichnisse einzutragen.
Der Antrag wurde bei 3 Enthaltungen angenommen.
Beschlussantrag Nr. 223/14: Treibstoffpreise – Reduzierung fürs ganze Land (eingebracht von den Abg. Leitner, Blaas, Mair, Oberhofer, Stocker M. und Tinkhauser am 25.9.2014). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, − eine Senkung der Abgabenlast auf Treibstoffe im ganzen Land im höchst möglichen Ausmaß vorzunehmen; − die Pendlerzulage den effektiven Treibstoffpreisen anzugleichen und jeweils spätestens innerhalb des Jahres auszuzahlen, das auf das Bezugsjahr folgt; − eine den aktuellen Treibstoffpreisen angepasste Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes durchzuführen.
“Es ist schade, dass die Landesregierung vor einigen Jahren die Preise nur unter dem Gesichtspunkt der nach Österreich abfließenden Steuern in Grenznähe gesenkt hat und nicht unter dem Gesichtspunkt eines allgemeinen Kaufkraftschwundes breiter Bevölkerungsschichten”, bedauerte Pius Leitner (Freiheitliche). “Bei den derzeitigen horrenden Treibstoffpreisen, an denen das Land kräftig mitverdient, wäre es angebracht, das Augenmerk nicht nur auf den Landeshaushalt zu legen, sondern vor allem auf den Kaufkraftverlust der Menschen.” Die Preissenkung in den Grenzgemeinden zeige wenig Wirkung, da der Unterschied zu Österreich weiter deutlich sei. Es gehe auch um die Gleichbehandlung aller Bürger, ein Salurner solle nicht mehr zahlen müssen als ein Sterzinger.
Das Thema sei schon mehrmals im Landtag behandelt worden, bemerkte LH Arno Kompatscher. Die Reduzierung in grenznahen Gemeinden diene dazu, Tanktourismus zu vermeiden. Eine Ausweitung auf das ganze Land würde EU-rechtlich nicht gehen. Unter dem Gesichtspunkten von Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Effizienz seien andere Steuersenkungen interessanter, und die Landesregierung habe diese vorgenommen. Eine Senkung der Treibstoffsteuer würde jene belohnen, die mehr Umweltbelastung erzeugen. Die Bürger würden nicht aus Spaß fahren, antwortete Pius Leitner, und wer viel fahre, zahle auch viel Steuern. Der Antrag wurde mit elf Ja und 20 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 225/14: Abänderung des Beschlusses Nr. 210 der Landesregierung vom 27. Jänner 2003 über den “Gebrauch der ladinischen Sprache in den öffentlichen Ämtern und in normativen Akten” (eingebracht vom Abg. Pöder am 26.9.2014). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, den Beschluss Nr. 210 vom 27.1.2003 dahingehend abzuändern, dass neben den Talidiomen in öffentlichen Akten und Verlautbarungen – wo vorgesehen – auch die einheitliche ladinische Schriftsprache ladin dolomitan (ladin standard) verwendet wird.
Mit genanntem Beschluss werde das Recht auf ladinische Sprache praktisch unterlaufen, weil man sich darauf herausrede, dass die Ladiner sich nicht auf eine einheitliche Amtssprache geeinigt hätten, kritisierte Andreas Pöder (BürgerUnion). “ Im Allgemeinen wird diese Einheitssprache viel leichter verstanden als die Taldiome der anderen Täler. Die Verwendung der einheitlichen Schriftsprache würde die Kommunikation zwischen den Ladinischen Tälern und verstärkt dadurch den Zusammenhalt und die Identität der Ladinischen Minderheit fördern. Es sei darauf hingewiesen, dass die ladinische Einheitssprache nur als Schriftsprache und nicht als mündliche Umgangssprache verwendet werden soll.”
Alessandro Urzì (AAnc) unterstützte den Antrag, plädierte aber dafür, den Passus “wo vorgesehen” zu streichen. Gemeint sei, dass das Einheitsladinisch verwendet wird, wo Ladinisch vorgesehen ist, präzisierte Pöder.
Die gelebten Sprachen seien das Gadertaler und das Grödner Ladinische, erklärte Dieter Steger (SVP), so werde es auch in den Akten gehandhabt, und das funktioniere. Das Ladin Dolomitan werde von den Ladinern als Kunstsprache verstanden und mehrheitlich abgelehnt. Auf jeden Fall sollten darüber die Ladiner entscheiden, und in seiner Fraktion seien die Ladiner vertreten. Das Einheitsladinisch schwäche die beiden Talidiome, und dazu stehe er nicht.
Das Ladin Dolomitan sei den Ladinern verständlich, aber sie könnten sich nicht damit identifizieren, erklärte Sven Knoll (STF), wobei die derzeitige Situation aber nicht zufriedenstellend sei, denn das Ladinische sei auf dem Rückzug, es gebe kaum ladinische Fernsehsendungen, kein Kino usw. Viele Ladiner täten sich schwer, ladinisch zu schreiben. Es sei noch viel zu tun, aber eine Kunstsprache sei nicht der richtige Weg.
Brigitte Foppa (Grüne) verwies auf das Beispiel Norwegens, wo nach der dänischen Besetzung eine künstliche Schriftsprache eingeführt wurde. Die Sprache entwickle sich im Laufe der Geschichte, aber manchmal sei auch ein Anschub nötig. Die ladinische Einheitsschriftsprache könne das Ladinische in die Zukunft retten.
Die Ladiner müssten selbst wissen, was für sie das Beste sei, meinte Pius Leitner (F), daher tue er sich schwer, dem Antrag jetzt zuzustimmen. Er warte auf einen einheitlichen Vorschlag der Ladiner aus Südtirol, Trentino und Venetien.
Man rede hier von seiner Muttersprache, erklärte LR Florian Mussner, in dieser Sprache – in seinem Fall Grödner Ladinisch – könne er seine Gefühle darstellen wie in keiner anderen. Die Situation des Ladinischen habe sich deutlich verbessert. Der genannte Beschluss der Landesregierung respektiere das Recht eines jeden Ladiners, so zu sprechen, wie er es gelernt hat. Für normative Akte, die beide Täler beträfen, würden abwechselnd beide Idiome in den normativen Akten verwendet. Das Ladin Dolomitan werde von vielen Ladinern als künstlich empfunden, Verständigungsschwierigkeiten zwischen den beiden Tälern gebe es überhaupt keine. In Graubünden habe man auch versucht, die fünf Idiome zusammenzuführen, die Ladiner hätten sich das angeschaut und seien froh mit der eigenen Regelung. Das Land unterstützte ladinische Sendungen, und mit dem neuen Kulturgesetz hätten sich auch neue Möglichkeiten aufgetan. Ein Referendum über das Ladinische sollte nur in Südtirol stattfinden, denn das echte Ladinisch gebe es nur in Gröden und Gadertal.
“Teile und herrsche” laute die Ladinerpolitik der SVP, kritisierte Andreas Pöder. Das Gadertaler Ladinisch sei bereits eine Vereinheitlichung, ein Schritt in diese Richtung. Er wolle mit dem Antrag keine Umgangssprache aufoktroyieren, sondern eine Schriftsprache, und der Beschluss der Landesregierung sehe eine Einheitssprache bereits vor. Wenn man das umsetze, dann könne man in Zukunft auch Landesgesetze auf Ladinisch veröffentlichen. Derzeit würden die Ladiner von einer ganzen Reihe von amtlichen Schriftstücken ausgeschlossen. Es gehe der SVP nur um den Herrschaftsanspruch über die Ladiner.
LR Florian Mussner betonte, dass er nichts gegen Buchensteiner und Fassaner habe, die Grödner würden z.B. Fodom sehr unterstützen. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Tälern führten dazu, dass die verschiedenen Talsprachen sich annähern würden. Der Antrag wurde mit 4 Ja, 16 Nein und neun Enthaltungen abgelehnt.