Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute auch mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 146/23 befasst. Der Entwurf, der von den Landtagsabgeordneten Arnold Schuler und Helmut Tauber vorgelegt worden war, beinhaltet eine Änderung des Landesgesetzes vom 23. November 2010, Nr. 14. Konkret geht es um die „Ordnung der Skigebiete“.
Ersteinbringer Arnold Schuler (SVP) erklärte, es handle sich hier um ein technisches Gesetz – man müsse sich in diesem Bereich – Skipisten, Langlaufloipen und Rodel- bzw. Rennrodelbahnen – an staatliche Bestimmungen anpassen. Es gehe aber auch darum für welche Bereiche die Bestimmungen gelten sollten – was die große Herausforderung gewesen sei: Nun sei im LGE festgehalten, dass diese Bestimmungen für ausgewiesene Skigebiete sowie Langlaufloipen und Rodelbahnen gelten, die im Landschaftsplan eingetragen seien. Auch enthalten seien die Bestimmungen hinsichtlich des Alkoholkonsums. Mit diesem Gesetz werde man für die kommende Wintersaison eine klare Regelung haben.
Helmut Tauber (SVP), Mitunterzeichner des LGE, ergänzte, man habe auch für Menschen mit Beeinträchtigung Verbesserungen eingeführt. Der Abg. Alex Ploner habe schon im Vorfeld gesagt, er, Tauber, habe sich wegen der 0,0-Promille-Grenze nicht für den Tourismus eingesetzt. Dazu verwies er auf einen Vorfall aus dem vergangenen Jahr, bei dem Rekurs eingereicht wurde, dem schließlich unter Bezug auf das Dekret Nr. 379 bezüglich Straßenverordnung von 1992 stattgegeben worden sei. Dies zeige, dass der eingeschlagene Weg der richtige sei.
Alex Ploner (Team K) hob hervor, dass Südtirol ein Ski- und Rodelland sei. Im März 2019 sei er im Landtag mit seinem Rodelgesetz gestartet – nun zum Ende der Legislatur rede man wieder übers Rodeln. Sein Zugang zur Politik sei, Ideen auf den Tisch zu legen. Der Abgeordnete erinnerte an einige, überwiegend negative Erlebnisse, die er mit dem Einbringen seines Rodelgesetzes verbindet – u.a. Kritik an seinem Vorschlag durch die Mehrheit, die aber ausschließlich medial vorgebracht worden sei. Vor zwei Jahren sei dann der Gesetzgeber in Rom mit einem Dekret tätig geworden, in dem aber Regelungen enthalten seien, die zeigten, dass derjenige, der das Gesetz geschrieben habe, vom Rodeln keine Ahnung habe; Beispiel: sechs Meter breite Rodelpisten. Er fände es schade, dass man in Südtirol nicht vorausgegangen sei und die Richtung vorgegeben habe. Strukturell habe man sich mit dem vorliegenden Gesetz, das aus einem Artikel mit 50 Absätzen bestehe, nicht hervorgetan. An den Abg. Tauber gerichtet, führte er aus, dass er nicht gesagt habe, dieser setze sich nicht für den Tourismus ein, sondern ob dieser seinen Kollegen erklärt habe, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Gastronomie haben werde. Denn das staatliche Dekret, das dem LGE zugrunde liege, beziehe sich auf die Straßenverkehrsordnung. Im Entwurf sei nun vom Rauschzustand auf den Skipisten die Rede, ohne jedoch genau zu definieren, was das bedeute. Er würde sich dafür einsetzen, dass man das vorliegende Gesetz von der Straßenverkehrsordnung entkopple. Für die Rodelpisten gelte dieselbe Regelung übrigens nicht, wobei das Rodeln gefährlicher sei als das Skifahren. Es stünden aber auch sinnvolle Dinge im LGE, etwa die Helmpflicht bis 18. Er wolle vorschlagen, das Berufsbild des Rodellehrers einzuführen – das wäre wichtig.
Hanspeter Staffler (Grüne) sagte, es handle sich um ein Gesetz der Anpassung an staatliche Normen. Die Stoßrichtung sei, 1. dass im Bereich der Skipisten genauer geregelt werde, 2. bei dieser genaueren Regelung gehe es darum, ein höheres Maß an Sicherheit zu erlangen, das zeige u.a. die Helmpflicht. Für mehr Sicherheit sorgten auch die Regelungen für Menschen mit Beeinträchtigung sowie jene bezüglich Aufstieg mit Skiern oder Schneeschuhen auf den Pisten. Insgesamt erzeuge das Gesetz für den Betreiber der Pisten einen höheren Aufwand – finanziell und organisatorisch; besonders ins Auge stechen die drastischen Strafen. Die genannten Punkte seien die großen Linien des Gesetzes – es sei ein technisches Gesetz mit Mankos in den Details. Es erhöhe aber die Sicherheit auf den Pisten, was ein lobenswerter Weg sei, den die Grünen unterstützen würden.
LR Arnold Schuler antwortete auf die verschiedenen Einwände und Anregungen der Vorredner. Das Rodelgesetz, das das Team K vorgelegt habe, hätte eine Vielzahl von Auflagen gebracht. Das Rodeln sei bereits vom Staat geregelt worden. Zum Änderungsantrag zum Alkohol meinte Schuler, dass dies nicht in der Zuständigkeit des Landes falle. Solange der Staat seine Bestimmung nicht ändere, würden weiter 0,8 Promille als Grenze gelten. Die Bestimmung zu den Menschen mit Behinderung betreffe nur jene, die auf eine Begleitperson angewiesen seien.
Mit der Tagesordnung „Sensibilisierungskampagne für sicheres Rodeln“ forderte Alex Ploner (Team K), der Landtag möge die Landesregierung verpflichten: 1. Informationsmaterial zu Verhaltensregeln auf Rodelbahnen und -pisten in Zusammenarbeit mit der Landesberufskammer der Skilehrer Südtirols und den Skischulen auszuarbeiten und diese den Skigebieten mit Rodelpisten, Rodelverleihe, Skischulen, Hotels und Gaststätten zur Verfügung zu stellen; 2. für die Wintersaison 2023/24 die Kampagne “Ich habe Spaß, ganz sicher” verstärkt auf sicheres Rodeln auszurichten und einen entsprechenden Schwerpunkt bei Veranstaltungen zu setzen; 3. die Einführung von Qualifikations- und Spezialisierungskursen für den Rodelunterricht zu prüfen; 4. südtirolweit Rodelpisten und Rodelwege mit Hinweisen zu Verhaltensregeln zu beschildern.
Die Tagesordnung könne mit der von ihm vorgeschlagenen Änderung (Punkt 3) angenommen werden, erklärte LR Schuler. Alex Ploner (Team K) bedankte sich für die Zustimmung, bat aber auch, die Forderung nach Rodelunterricht ernst zu nehmen; besonders wichtig sei dieser für Urlauber, die noch nie eine Rodel benutzt hätten.
Anschließend wurde zur Artikeldebatte übergegangen. Art. 1 (bestehend aus 50 Absätzen, mit denen Änderungen am Landesgesetz vom 23. November 2010, Nr. 14, in geltender Fassung vorgenommen werden).
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) erklärte, sein Änderungsantrag zum Absatz 37 befasse sich mit der Sicherheit des Skitourengehens, wofür auf mindestens einer Piste des jeweiligen Skigebiets eine eigene Strecke entlang einer Piste zur Verfügung gestellt werden solle. Alex Ploner (Team K) führte aus, dass er mit dem Begriff “Rauschzustand” in einem Gesetz wenig anfangen könne – deshalb schlage er mit einem Änderungsantrag eine Präzisierung in Absatz 32 vor. Mit einem zweiten Änderungsantrag schlage er eine Spezialisierung für den Rodelunterricht im Rahmen der Skilehrerausbildung vor – doch da es, wie er eben erfahren habe, rechtlich schwierig wäre, diese Änderung im Gesetz zu integrieren, ziehe er diesen Änderungsantrag zurück. Wobei er erneut auf die Wichtigkeit des Rodelunterrichts hinwies. Landesrat Arnold Schuler erklärte, seine beiden Änderungsanträge befassten sich mit Präzisierungen, so sei bisher in Absatz 7 von Skigebieten die Rede gewesen, nun solle es mit Skizonen genauer definiert werden. Sein zweiter Änderungsantrag betreffe Absatz 20, der die Position des Pistendirektors regle. Zum Änderungsantrag des Kollegen Alex Ploner wolle er sagen, dass er dabei bleiben wolle, dass man einen Bezug zu den staatlichen Regelungen beibehalten wolle. Er schlage vor, auch den Änderungsantrag des Kollegen Nicolini abzulehnen, die Frage werde in der Regel vor Ort geregelt – dies würde er so belassen.
Die beiden Änderungsanträge des Abg. Schuler wurde mehrheitlich angenommen; der Änderungsantrag des Abg. Alex Ploner wurde mehrheitlich abgelehnt, ebenso wie der Änderungsantrag des Abg. Nicolini; der Änderungsantrag von Vizepräsident Noggler wurde indes mehrheitlich angenommen.
Alex Ploner (Team K) unterstrich, dass wenn man bei einigen Absätzen des Art. 1 in die Tiefe gehe, dann fehle ihm die Tiefe des Dekrets, zum Beispiel die Präzisierungen zu den Menschen mit Beeinträchtigung, die im staatlichen Dekret gegeben wären, nicht aber im vorliegenden LGE. Franz Ploner (Team K) verwies auf die halbautomatischen Defibrillatoren, die im Gesetz genannt würden – allerdings dürften diese laut diesem Gesetz nur noch von Fachleuten genutzt werden, doch es sei so, dass auch der Laie den Apparat verwenden müsse. Darauf wolle er hinweisen. Er habe eine Frage zur Definition von Skigebieten, so Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit): Was sei mit den aufgelassenen Skigebieten? Diese würden häufig von Skitourengehern genutzt. Solle man Skigebiete nicht viel eher über die Aufstiegsanlagen definieren? Alex Ploner (Team K) erkundigte sich, ob die Sportvereine in der Ausarbeitung des achten Absatzes involviert worden seien, in dem es um die Trainingspisten gehe. Darin heiße es, dass der Sportverband oder -verein für die Präparierung der Trainingspisten zuständig sei. Dies sei spezifisch auf die Trainingseinheiten gedacht, nicht im Hinblick auf die allgemeine Pistenpräparierung, das habe eine entsprechende Logik, antwortete Landesrat Arnold Schuler. An den Abg. Franz Ploner gerichtet, führte er aus, dass man hier den staatlichen Text übernommen habe, und an den Abg. Knoll, dass die Regeln gelten, solange die Skigebiete im Fachplan vorgesehen seien. Artikel 1 wurde mit 17 Ja und fünf Enthaltungen genehmigt.
Art. 2 (Finanzbestimmungen) wurde mit 15 Ja und sieben Enthaltungen genehmigt. Dieses Gesetz zeige leider, so Alex Ploner (Team K) in seiner Stimmabgabeerklärung, dass man nicht im Detail gearbeitet habe. LR Schuler habe in einem Interview gesagt, man müsse nicht jedes Mal die Hosen runterlassen, wenn Rom huste – doch in diesem Fall habe die Landesregierung die Hosen runtergelassen. Man solle nun zumindest in Sachen Rodellehrern die Hosen wieder hinaufziehen und das Thema auch in Rom in die Hand nehmen.
In der Schlussabstimmung wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 146/23 Änderung des Landesgesetzes vom 23. November 2010, Nr. 14, „Ordnung der Skigebiete“ mit 17 Ja und fünf Enthaltungen genehmigt. Präsidentin Rita Mattei schloss die erste Juli-Session um 18.05 Uhr. Der Landtag ist vom 24. bis zum 28. Juli zu seiner nächsten Sitzung einberufen.