Von: mk
Bozen – Zwei Gesetzentwürfe (Nr. 4/18 des Team K, Nr. 8/19 der Grünen) sind im Landtag wegen Abwesenheit des zuständigen Landesrats vertagt woren. Die Grünen kritisierten die Abwesenheit, auch vor dem Hintergrund, dass Gesetzentwürfe der Opposition es nur selten ins Plenum schafften, da sie anders als die Anträge nicht vorgezogen werden könnten.
Behandelt wurde stattdessen kurz der Landesgesetzentwurf Nr. 11/19: Änderung des Landesgesetzes vom 15. April 2016, Nr. 8, „Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes“ (vorgelegt von den Grünen). Mit dem Gesetzentwurf soll der Einsatz der Pestizide strenger geregelt und der ökologische Landbau forciert werden.
“In Südtirol und europaweit gerät der Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide in der intensiven Landwirtschaft zunehmend in Kritik, weil die Pestizidgaben nicht nur die landwirtschaftlichen Zielgrundstücke betreffen, sondern die Abdrift der Pestizide auf landwirtschaftliche Bioflächen, auf sensible Zonen wie Spielplätze oder Parkanlagen, auf Kleingewässer, auf naturnahe Lebensräume wie Trockenrasen, Feuchtwiesen oder Waldränder niedergeht”, erklärten die Grünen. Die Südtiroler Landwirtschaft sei kleinstrukturiert, aber funktional werde nach den Vorgaben der Handvoll von Genossenschaften gearbeitet, welche entscheiden würden, was wann gespritzt wird. Die EU-Richtlinie wolle keine Vermengung von Landwirtschaftsgebieten mit Pestizideinsatz und Siedlungsgebieten. In anderen Gegenden lägen Dorf und Feld weit auseinander. Mit dem New Green Deal wolle die EU bis 2030 aus der Pestizidlandwirtschaft aussteigen. Um das zu erreichen sei auch eine Landwirtschaftsschule nötig, die sich ausschließlich dem Ökolandbau widme. Die Landesregierung müsse einen Plan für den graduellen Ausstieg erstellen. Für solche Investitionen gebe es auch Gelder aus dem Recovery Fund.
Die Generaldebatte zum Gesetzentwurf wurde auf die nächste Sitzung vertagt, da die Zeit der Opposition um 12.30 Uhr um war.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 12/19: Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“ (vorgelegt von der SVP) wurde vom Erstunterzeichner zurückgezogen.
Neue Arbeitsmodelle
Beschlussantrag Nr. 306/20: #erfahren.bewerten.verbessern: Neue Arbeitsmodelle fördern (eingebracht von der SVP am 11.06.2020). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, • sinnvolle, praktikable Arbeitsmodelle in der öffentlichen Verwaltung, die während der Krise eingeführt worden sind, beizubehalten, in den Verträgen zu verankern und weiter zu verbessern; • Kriterien für familienfreundliche Home- und Smartworking-Formen in das „Audit familieundberuf“ aufzunehmen, durch welche die Betriebe mit alternativen Arbeitsmodellen zusätzliche Punkte erhalten; • aufbauend auf den Beschlussantrag zu den „Coworking-Spaces für Südtirols Dörfer“ aus dem letzten Jahr, die Errichtung von „Coworking-Spaces“ und Gemeinschaftsbüros im Leerstand oder auf verfügbaren Flächen bestehender Betriebe in ländlichen Gemeinden Südtirols durch einen durch die Landesregierung zu definierenden Startbeitrag finanziell zu unterstützen.
Das Team K gab zu bedenken, dass die beiden ersten Punkte des Antrags dasselbe betreffen wie sein Antrag, der gestern abgelehnt wurde. Der Landtagspräsident teilte mit, dass der Antrag zulässig sei, weil der beschließende Teil, um den es eigentlich gehe, nicht identisch sei.
Durch die Coronakrise sei das Smartworking praktisch über Nacht eingeführt worden, bemerkte die SVP. Dabei hätten sich Vorteile und Nachteile gezeigt. Sie verwies auf den Beschluss zu den Coworking-Spaces, die Smartworking ohne soziale Isolierung ermöglichten. Damit könnte auch leerer Altbestand in den Dörfern genutzt werden. “Hier vereinen sich die Vorteile des Homeoffice bzw. Smart Working und die eines fixen Büro-Arbeitsplatzes an einem Ort. Wer nicht die Möglichkeiten hat, von zuhause aus konzentriert und intensiv zu arbeiten, findet in diesen mietbaren Kleinbüros eine flexible Alternative zum üblichen Büro am Arbeitsplatz, in der Austausch stattfinden kann und eine professionelle Ausstattung gegeben ist. Dafür aber bedarf es solcher Infrastrukturen auch in den ländlichen Gebieten. Durch die Schaffung von „Coworking-Spaces“ können zudem Leerstände in den Dörfern Südtirols reduziert und Bürofläche eingespart werden. Über all diesen Überlegungen steht eine familienbewusste und nachhaltige Personalpolitik, die auf eine bessere Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf abzielt. Das „Audit familieundberuf“, welches Unternehmen mit dem Qualitätsnachweis einer familienorientierten Personalpolitik auszeichnet, sollte deshalb das Angebot dieser neuen Arbeitsmodelle und insbesondere die Möglichkeit der Nutzung von „Coworking-Spaces“ im Bewertungsprozess mitberücksichtigen.”
Die Freiheitlichen kritisierten, dass die SVP einen ähnlichen Antrag der Opposition ablehne und dann ihren eigenen vorlege. Politikverdrossenheit komme auch von solchen Dingen, die Leute hätten keine Lust auf dieses Theater. Man werde den Antrag dennoch unterstützen.
Die SVP verwies darauf, dass ihr Antrag vom April stamme, jener des Team K vom Juni. Die Arbeitswelt habe sich durch den Lockdown verändert, erklärte das Team K. Das Smartworking sei ein neues Arbeitsmodell, das Coworking nicht. Auf jeden Fall werde man den SVP-Antrag mittragen, auch wenn er weitgehend identisch mit dem eigenen sei.
Die Grünen meinten, dass man gestern auch dieselbe Debatte geführt habe. Sie hätten seinerzeit dem Coworking-Antrag zugestimmt, während die Mehrheit nicht geschlossen dahintergestanden sei. Man sollte mehr zusammenarbeiten, ähnliche Anträge zusammenlegen, anstatt Kleinkrieg zu führen. Man sei beim ewigen Politikgeplänkel, meinte die Fraktion Enzian. Es sollte stattdessen um die Sache gehen, um die Interessen der Bevölkerung.
Die SVP habe nicht um Zusammenlegung der beiden Anträge ersucht, sondern um die Unterschrift des Team K unter den SVP-Antrag, präzisierte das Team K. Die SVP erwiderte, dass der Antrag des Team K einen Punkt enthielt, der unklar war und der im SVP-Antrag präzisiert werde. Auf keinen Fall habe man abgekupfert.