Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Begehrensantrag Nr. 26/14 befasst: Vorratsdatenspeicherung (eingebracht von den Abg. Pöder und Artioli am 15.9.2014): Die italienische Regierung und das italienische Parlament werden aufgefordert, die staatliche Gesetzgebung unverzüglich an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung anzupassen und die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen.
“Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Sie verstoße unter anderem gegen die Grundrechte der Bürger”, erklärte Andreas Pöder(BürgerUnion). “Die Richtlinie ermöglichte es den Mitgliedsstaaten, ihre Bürger ohne konkreten Verdacht zu überwachen. In Italien wurde diese EU-Richtlinie unvermindert sehr extensiv angewandt. Telefon- und Internetverbindungsdaten, Ort, Zeitpunkt, Dauer und Telefonnummern der Telefongespräche aller Bürger werden bis zu zwei Jahren gespeichert, ohne jeglichen Verdacht und ohne jeglichen Grund.” Es gehe nicht an, dass alle Bürger überwacht werden, weil es darunter 2 Prozent Kriminelle gebe. Die jüngsten Terroranschläge in Europa hätten übrigens durch Telefonüberwachung nicht verhindert werden können. Die Bürger hätten ein Recht auf Privatsphäre, auch wenn sie nichts zu verbergen hätten.
Man stelle sich vor, was wäre, wenn die Post unsere Briefe öffnen würde, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Aber mit den neuen Technologien habe man oft den Sinn für Privatsphäre verloren, umso mehr gebe es Aufklärungsbedarf. Daher unterstütze er diesen Antrag.
Zustimmung kam auch von Hans Heiss (Grüne). Er fand es positiv, dass der EuGH gegen den Überwachungswahn eingeschritten sei.
Offensichtlich habe der Staat kein Vertrauen in seine Bürger, bemerkte Pius Leitner (Freiheitliche). Die Vorratsdatenspeicherung sei in anderen Ländern ein großes Thema gewesen, in Italien leider nicht. Daher sei dieser Aufruf wichtig.
Auch Dieter Steger (SVP) begrüßte das EuGH-Urteil. Die Freiheit, die es noch vor 20 Jahren gegeben habe, sei aufgrund der technologischen Entwicklung nicht mehr da. Unbescholtene Bürger hätten ein Recht auf Privacy. Südtirol werde in dieser Sache nicht allzu viel bewegen können, aber mit diesem Antrag könne man ein wichtiges Signal senden.
Im Namen der Landesregierung unterstützte auch LH-Stv. Richard Theiner den Antrag. Die Befürchtungen von Orwell seien heute übertroffen worden. Die Hoffnung sei aber nicht allzu groß, da die Bürger nicht nur von Staaten, sondern auch von Firmen und Netzbetreibern überwacht würden.
Andreas Pöder teilte diese Einschätzung, im Antrag gehe es aber speziell um die Datenspeicherung. Auch die Daten über die Internetbewegungen des Landtags würden von den verschiedenen Netzbetreibern aufgezeichnet. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Anschließend wurde zur Behandlung Sammelgesetzentwurfs der Landesregierung übergegangen.