Von: mk
Bozen – Am Nachmittag ist im Landtag die Behandlung des Beschlussantrag Nr. 539/22 „Strom: Selbstversorger Südtirol“ – eingebracht von den freiheitlichen Abgeordneten Andreas Leiter Reber und Ulli Mair am 21.01.2022 – fortgesetzt worden.
Zu den einzelnen Punkten: 1. Bekennt sich der Südtiroler Landtag dazu, dass Südtirols Wasser und der daraus gewonnene Strom Teil unseres Allgemeinguts ist und sich die heimische Stromproduktion an Südtirols Umwelt und unseren Bürgern und Betrieben als Verbrauchern zu orientieren hat. 2. Beauftragt der Südtiroler Landtag die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den wesentlichen Akteuren der Südtiroler Stromversorgung umgehend einen Arbeitstisch einzuberufen, um alle möglichen rechtlichen und technischen Expertisen zur Verbesserung bzw. Weiterentwicklung der aktuellen Situation erneut zu diskutieren und eventuelle weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten. (neu formuliert durch einen Änderungsantrag von Leiter Reber und Lanz) 3. Fordert der Südtiroler Landtag die Landesregierung auf, alle autonomiepolitischen und verwaltungstechnischen Möglichkeiten wahrzunehmen, um ein nach dem Genossenschaftsprinzip aufgebautes Landes-Energie-Netzwerk zu etablieren. 4. Fordert der Südtiroler Landtag die Landesregierung auf, umgehend einzugreifen und sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um die aktuell massive Steigerung der Stromtarife abzufedern und Südtirols Haushalte zu entlasten.
Auf die Frage von Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) fragte, ob auch der italienische Teil der Landesregierung zum Änderungsantrag stehe, erklärte LH Arno Kompatscher, dass die Änderungsanträge nicht von den Landesräten, sondern von den Parteien unterschrieben würden. Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) dankte für die breite Zustimmung. Es gehe darum, wie man die Energiepolitik des Landes gestalten wolle. Die Landesregierung wolle den indirekten Vorteil, die Opposition den direkten Vorteil für das Volk. Wichtig sei es, mit allen Playern zu reden, nicht nur mit Alperia. Es sei übrigens die Landesregierung, die den Bürgern den Strombonus versprochen habe. Punkt 1 des Antrags wurde mit 17 Nein und 15 Ja abgelehnt, Punkt 2 wurde mit 30 Ja und 2 Enthaltungen angenommen, Punkt 3 mit 17 Nein, 13 Ja und zwei Enthaltungen abgelehnt, Punkt 4 mit 17 Nein und 15 Ja abgelehnt.
Begehrensantrag Nr. 33/22: Steuerfreier Pflegebonus (eingebracht von den Abg. Amhof und Lanz am 19.01.2022). Der Landtag möge Parlament und Regierung auffordern, – den Pflegebonus an alle aktiven Pflegekräfte zeitnah und steuerfrei auszubezahlen und bereits ausbezahlte „Boni“ rückwirkend für den gesamten Zeitraum der Pandemie von der Steuer zu befreien bzw. den Betrag als Steuerguthaben zurückzuerstatten; – suspendierte Pflegekräfte von der Auszahlung des Pflegebonus auszuschließen und die Einsparungen, die daraus erfolgen, für weitere Prämienausschüttungen zu verwenden.
“Bereits vor der Covid-19-Pandemie haben Länder und Staaten über akuten Pflegenotstand geklagt und die Bedeutung des Pflegeberufes ist in den vergangenen zwei Jahren noch deutlicher geworden”, erklärte Magdalena Amhof (SVP). “Politik und Gesellschaft müssen jetzt alles tun, um die Arbeitskräfte im Sanitäts- und Pflegebereich zu motivieren und ihnen entsprechende Wertschätzung zu signalisieren. Dazu gehört unter anderem die finanzielle Aufwertung des Pflegeberufes in Form einer besseren Entlohnung sowie der Auszahlung von Pflegeprämien in der Zeit der Pandemie.” Das Land habe nun einen ersten Schritt für eine Lohnerhöhung gesetzt, der Staat zahle einen Pflegebonus aus. Zulagen und Prämien, unterliegen aber dem italienischen Steuersystem und am Ende der Rechnung bleibt jeder/jedem Einzelnen in etwa nur 60 Prozent der Bruttoprämie.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) meinte, dass der Vorschlag, wenn er von der Opposition käme, als Populismus bezeichnet würde, und stellte klar, dass der Vorschlag nicht der italienischen Steuerrealität entspreche, die keine steuerfreien Prämien vorsehe, ebenso wenig wie es sie in den Tarifverträgen des Gesundheitspersonals gebe. Punkt 2 sei tautologisch, wer suspendiert sei, erhalte keine Prämie. Rieder fragte, ob man die Kosten der Prämien auf das diensthabende Personal verteilen werde. Nicht zu vergessen seien auch Verwaltungspersonal, Techniker, Reinigungskräfte und andere. Bei den kolportierten 30 Mio. Euro gehe es überdies um einen Zeitraum von drei Jahren.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) kritisierte Amhof, die Maßnahmen mittrage, durch die Mitarbeiter ihre Arbeit verloren hätten. Das sei nicht die Art, um Personal zu finden. Die suspendierten Mitarbeiter bekämen nicht einmal ein Arbeitslosengeld und keine Beiträge. Das sei unmenschlich. Brigitte Foppa (Grüne) fand es richtig, dem Pflegepersonal Wertschätzung zu bekunden. Zu Punkt zwei fragte sie, ob suspendierte Pflegekräfte den Bonus auch für die Zeit vor der Suspendierung verlieren würden. Dafür würde es keine Begründung geben.
Dem schloss sich Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) an. Der deutsche Text des Antrags spreche von “allen aktiven”, der italienische Text von “allen” Pflegekräften. Alle, die während der Pandemie im Einsatz waren, sollten den Bonus bekommen. Auch Ulli Mair (Freiheitliche) forderte eine Präzisierung und plädierte dafür, Punkt 2 ganz zu streichen. Das sei ein Affront. Josef Unterholzner (Enzian) zeigte sich schockiert. Er schäme sich, im Landtag so etwas zu lesen. Die suspendierten Mitarbeiter hätten sich vor etwas geweigert, das gar keine Impfung sei. Das sei pure Diskriminierung. Brigitte Foppa (Grüne) kritisierte Unterholzners Wortwahl mit Holocaustvergleichen. Das sei eine Verharmlosung der Geschichte.
Helmuth Renzler (SVP) stellte klar, dass Produktionsprämien an die aktive Arbeit gekoppelt seien. Bei einem Bonus sei das nicht so klar. Man sollte den Antrag präzisieren. Gerhard Lanz (SVP) schlug vor, den Bonus in Punkt 1 auf die aktive Zeit zu begrenzen, dann würde Punkt 2 hinfällig. Lanz protestierte gegen die Äußerung von Atz Tammerle, die so getan habe, als wäre die Mehrheit froh um die Pandemie. Es gebe zahlreiche steuerfreie Prämien, und das wolle man für diesen Bereich auch erreichen.
Sven Knoll wehrte sich gegen die Bezeichnung seiner Fraktion als “Truppe”. LR Waltraud Deeg erinnerte daran, dass man in Zusammenhang mit den Pflegekräften immer von “Menschlichkeit”, “Verantwortung” oder “Mut” gesprochen habe, das sollte man sich auch in dieser Debatte bewusst halten und die Worte mäßigen. Der Antrag ziele darauf ab, diesen Menschen nicht nur zu danken, sondern ihnen auch etwas zu geben. Sie seien müde nach dieser langen Zeit der Belastung.
Lanz und Amhof legten schließlich eine neue Fassung vor, die nur mehr einen Punkt enthielt. Darin wird von Parlament und Regierung verlangt, den Pflegebonus an alle Pflegekräfte für den jeweiligen aktiv tätigen Zeitraum zeitnah und steuerfrei auszubezahlen und bereits ausbezahlte „Boni“ rückwirkend für den gesamten Zeitraum der Pandemie von der Steuer zu befreien bzw. den Betrag als Steuerguthaben zurückzuerstatten.
Damit wollte man den geäußerten Zweifeln entgegenkommen, erklärte Magdalena Amhof. Sie kritisierte bestimmte Redebeiträge wie die Vergleiche mit dem Holocaust; das sollte im Landtag nicht vorkommen. Der Antrag wurde in der neuen Fassung mit 30 Ja einstimmig angenommen.
Beschlussantrag Nr. 532/22: Wohin mit alten Reifen? (eingebracht von den Abg. Lanz, Tauber, Locher und Vallazza am 19.01.2022). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, 1. zu prüfen, inwieweit die rechtliche Absicherung für alle Betriebe in die Wege geleitet werden kann, die situationsbedingt zur Zwischenlagerung von Altreifen gezwungen sind; 2. zu prüfen, inwieweit lokale Lösungen im Einklang zu den nationalen Bestimmungen zur Entsorgung und Weiterverarbeitung von Altreifen unterstützt und gefördert werden können.
“In Südtirols Autowerkstätten türmen sich die Altreifen und auch die Reifenhändler wissen nicht mehr wohin mit den abgefahrenen Pneus”, berichtete Gerhard Lanz (SVP). “Eigentlich sollten die ausgedienten Reifen von einem staatlichen Konzessionsbetrieb abgeholt und entsorgt werden. Doch schon seit Monaten warten Mechaniker und Händler vergeblich auf diesen Service, den jeder Kunde beim Neukauf von Reifen mitbezahlt. Einkäufer und KFZ-Werkstätten sind zudem zur Eintragung in ein staatliches Konsortium verpflichtet, welches den Abhol- und Entsorgungsdienst alter Reifen zentral organisieren und durchführen müsste. Aufgrund des ständig überfüllten Lagers in Genua geschieht dies nicht, obwohl Betriebe und Kunden für die Dienstleistung bereits bezahlt haben. Auch eine autonome Entsorgung kann nicht in Betracht gezogen werden und Recyclinghöfe nehmen nur bedingt Altreifen an. Die Situation ist schon seit längerer Zeit unverändert und eine rechtliche Absicherung der betroffenen Betriebe, die zur Zwischenlagerung von Altreifen gezwungen sind und sich damit im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit auf unsicherem Terrain bewegen, steht immer noch aus.”
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) fragte, ob man die Reifen nur nach Genua bringen könne oder ob es in Europa noch andere Anlieferungsstellen gebe. Er fragte auch, wie die Entsorgung bei importierten Reifen gehandhabt werde. Ulli Mair (Freiheitliche) unterstützte den Antrag, ihr hätte aber die erste Fassung besser gefallen, die eine rechtliche Absicherung fordere und nicht nur prüfen wolle. Sie fragte, ob es in diesem Zusammenhang Strafen gegeben habe.
Die Mechaniker würden Lanz für diesen guten Antrag dankbar sein, meinte Josef Unterholzner (Enzian). Er fragte, ob die Gründe bekannt seien, warum die beauftragte Firma die Reifen nicht abhole. Italienweit seien mehrere Konsortien beauftragt, die Altreifen einzusammeln, berichtete LR Giuliano Vettorato, es gebe aber auch den Internethandel und den Schwarzmarkt, was dazu führe, dass die Konsortien mehr Altreifen abzuholen hätten als die Menge, für die ein Entsorgungsbeitrag gezahlt worden sei. Dieses Problem müsse auch auf Staatsebene gelöst werden, und dazu komme der Antrag gerade recht.
Die Gründe für den Stau lägen wahrscheinlich darin, dass die Konsortien nicht wüssten, welche Menge sie wo abholen müssten, erklärte Gerhard Lanz. Es gehe um fünf bis zehn Prozent über dem Kontingent. Der Antrag wurde mit 32 Ja einstimmig angenommen.
Begehrensantrag Nr. 34/22: 2G-Regel auch in der Politik (eingebracht von den Abg. Lanz, Tauber, Mattei, Vettori, Nicolini, Repetto und Köllensperger am 20.01.2022). Der Landtag möge Parlament und Regierung auffordern, umgehend festzulegen, wie die Umsetzung der 2G-Regel für Sitzungen und Versammlungen auf allen politischen Ebenen gestaltet werden soll, damit sofort entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet werden können.
“Ab 15. Februar gilt in Italien für alle ArbeitnehmerInnen des öffentlichen und privaten Sektors, die über 50 Jahre alt sind oder bis zum 15. Juni das 50. Lebensjahr vollenden, die Impfpflicht”, stellte Gerhard Lanz (SVP) fest. “Mehrmals haben Abgeordnete zum Südtiroler Landtag betont, dass sie keine Privilegien wollen und dass auch im Südtiroler Landtag und im Regionalrat umgehend die 2G-Regel umgesetzt werden muss. Doch immer noch fehlen die staatlichen Vorschriften aus Rom, wie die 2G-Regel am Arbeitsplatz der Politikerinnen und Politiker gestaltet werden soll. Grundsätzlich müssen in den Räumlichkeiten und bei den Zusammenkünften aller politischen Organe in allen Regionen und Provinzen Italiens dieselben Regeln gelten, wie sie für ArbeitnehmerInnen und Vereine gelten. Die politischen Versammlungen dürfen von der 2G-Regel nicht ausgenommen bleiben. Dies muss jetzt auf gesamtstaatlicher Ebene definitiv geklärt und festgeschrieben werden.” Lanz fügte hinzu, dass er einen von der Süd-Tiroler Freiheit vorgelegten Änderungsantrag nicht annehme.
Dem Grundsatz der Gleichbehandlung könne er zustimmen, aber der Teufel liege im Detail, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Hier würden Abgeordnete ausgeschlossen, die einen Teil der Bevölkerung legitim verträten. Italien sei dabei, zu lockern und der Landtag wolle noch verschärfen. Es passe nicht gut zu einer ethnischen Minderheit, wenn eine politische Minderheit ausgeschlossen werde. Franz Ploner (Team K) meinte, dass es letztlich um die Impfpflicht für Personen über 50 gehe und dass mittlerweile fast 90 Prozent diese Bevölkerungsgruppe geimpft seien. Österreich denke wieder über eine Abkehr von der Impfpflicht nach. Die Studien besagten, dass die 2G-Regel wenig Wirkung zeige. Andererseits gehe es um die Gleichbehandlung in der Gesellschaft, daher werde man den Antrag mittragen.
Josef Unterholzner (Enzian) sprach sich absolut gegen diese “unnütze Maßnahme” aus. Jeder wisse, dass diese Impfung bei Weitem nicht die Erwartungen erfülle. Sehr oft würden Geimpfte das Virus verbreiten, weil sie sich sicher fühlten und sich nicht testen ließen. Es sei gar keine Impfung, sondern ein Experiment mit einer provisorischen Zulassung, die vielen Nebenwirkungen würden ausgeblendet. Diese Regel sei aufzuheben, für alle.
Ulli Mair (Freiheitliche) bezeichnete den Antrag als Elfer, den die Presse sicher wieder verwandeln werde. Sie fragte, ob man die Hilfe des Staates brauche, um die Sitzungen des Landtags und der Gemeinderäte zu regeln. Das müsste mit Dekreten der Landtagspräsidentin und des Landeshauptmanns gehen. Vizepräsident Josef Noggler erklärte, dass sich das Landtagspräsidium an die staatliche Regelung halte. Die derzeitige Regelung werde bleiben, solange aus Rom keine Änderung komme.
Brigitte Foppa (Grüne) meinte, die Pflicht müsse für alle gelten. Wenn Unterholzner aber nicht mehr in den Saal dürfte, wäre ein Bevölkerungsteil nicht mehr im Landtag nicht mehr vertreten. Das sei eine wichtige demokratiepolitische Frage. Die Grünen hätten vorgeschlagen, die Teilnahme über Videokonferenz wieder zu ermöglichen, aber Lanz habe das abgelehnt.
Hanspeter Staffler (Grüne) fiel die Entscheidung nicht leicht. Die Pandemie sei beim Abklingen. Aber wenn im Herbst die Zahlen wieder steigen würden, sei es wichtig, dass die Parlamente wieder voll arbeiten dürften. Zu lange hätten sie keine Rolle mehr gespielt. Wenn im Herbst eine neue Welle komme, wäre dieser Antrag eine präventive Maßnahme. Unter diesem Aspekt würde er dem Antrag zustimmen. Aber es gebe heute die Möglichkeit, dass die kleine Minderheit, die sich nicht impfen lassen wolle, digital an einer Sitzung teilnehmen könne.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) wies darauf hin, dass Lega und SVP in Rom genügend Abgeordnete hätten, um zu diesem Thema aktiv zu werden. Dieser Antrag sei nur dazu da, sich hier im Lande einen schlanken Fuß zu machen. Während die Pandemie rückläufig sei, bediene man hier niedrige Instinkte, die sicher von einer bestimmten Tageszeitung aufgegriffen würden. Er sitze seit 15 Jahren im Landtag und habe noch keinen Begehrensantrag gesehen, der in Rom ernstgenommen worden sei, berichtete Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Es wäre effizienter, wenn LH Kompatscher das Anliegen in der Regionenkonferenz voranbringen würde.
Einige der Argumente gegen den Antrag seien in Wahrheit Argumente für den Antrag, meinte LH Arno Kompatscher. Die Verfassung schütze vieles, die Minderheiten ebenso wie die Institutionen. In Italien habe die Regierung bei dieser Regelung das Parlament ausgeklammert, weil man nicht in die Legislative dreinreden könne. Dafür habe Parlamentspräsident die 2G-Regel aus eigener Autorität verfügt. Die Ausnahme gelte aber nur für das Parlament, der Landtag könne dies nicht selbst regeln. Auch der Landeshauptmann könne nicht den Zugang zum Landtag regeln. Mit diesem Antrag fühle er sich auch legitimiert, das Anliegen Minister Speranza zu unterbreiten. In dem Antrag gehe es um ein Prinzip, um die Gleichbehandlung.
Es gehe nicht um die öffentliche Aufmerksamkeit, für die er sich nicht entschuldigen brauche, sondern um Entscheidungen, betonte Gerhard Lanz. Es gebe viele Rechte, und wenn alle die Regeln einhalten würden, würde es zu weniger Einschränkungen kommen. Mit diesem Antrag wolle man auch signalisieren, in welche Richtung man gehen wolle. Die Mehrheit habe dasselbe Recht wie die Opposition, Anträge zu stellen. Sven Knoll beantragte namentliche Abstimmung. Der Antrag wurde mit 17 Ja, sechs Nein und fünf Enthaltungen angenommen. Damit war die Februar-Sitzung beendet.