Von: luk
Bozen – Der Südtiroler Landtag hat heute den UNESCO-Gesetzesentwurf genehmigt. Mit diesem neuen Gesetz werden die Koordinierung und Weiterentwicklung der UNESCO-Anerkennungen in Südtirol umfassend geregelt.
Seit fast 20 Jahren widmet sich die Landesabteilung für “Natur, Landschaft und Raumentwicklung” dem Dolomiten UNESCO Welterbe. Das neue UNESCO-Gesetz zielt darauf ab, aufbauend auf diesen Erfahrungen, eine effiziente und koordinierte Führung ebenso wie eine Weiterentwicklung der UNESCO-Anerkennungen im Land zu gewährleisten.
„Nach der Anerkennung der Dolomiten als Welterbe der UNESCO im Jahr 2009 ist dieses Projekt immer umfangreicher geworden und umfasst mittlerweile eine Vielzahl von Instrumenten, Tätigkeiten und Aufgaben. Gleichzeitig sind auch die Erwartungen an das Weltnaturerbe und die damit verbundenen Herausforderungen im Laufe der Jahre gestiegen”, erklärt die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. “Zum Dolomiten UNESCO Welterbe sind in den letzten Jahren weitere UNESCO-Anerkennungen dazugekommen. Aus diesen Gründen wurde es erforderlich, die Zuständigkeiten des Landes für die UNESCO-Anerkennungen und -programme zu regeln”, erklärt die Landesrätin.
„Seit der Kandidatur im Jahr 2005 hat die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung wertvolles internes Fachwissen entwickelt und ist zum Bezugspunkt für die Verwaltung des Welterbes in Südtirol geworden. Es freut uns sehr diese Fachkompetenz ausbauen und für das ganze Land zur Verfügung stellen zu können“, betont die Direktorin Virna Bussadori.
Rechtlicher Rahmen
In den letzten Jahren hat Südtirol weitere UNESCO-Anerkennungen bekommen: 2018 wurde die Technik des Trockensteinmauerns als transnationales Element in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes eingetragen. 2019 folgten auf dieser Liste die Transhumanz (Schnalstal, Passeiertal) und der Alpinismus, beide als transnationale Elemente. 2022 wurde im Rahmen der UNESCO-Lehrstühle der Lehrstuhl „Interdisziplinäre Antizipation und global-lokale Transformation“ an der EURAC Research in Bozen errichtet. Ganz aktuell bewirbt sich Bozen als UNESCO-Musikstadt.
Das Gesetz, das nun vom Südtiroler Landtag genehmigt wurde, enthält Bestimmungen für eine effiziente Koordination und Führung der bestehenden Anerkennung, damit ihre Weitergabe an die zukünftigen Generationen gewährleistet werden kann. Gleichzeitig regelt es auch die Förderung neuer Bewerbungsprojekte in Südtirol.
„Es geht in diesem Gesetz um verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit den UNESCO-Anerkennungen: Wie soll mit Ideen für neue Kandidaturen umgegangen werden? Wie können Kompetenzen in Südtirol gebündelt werden? Und nicht zuletzt ist auch die Sensibilisierung für die bestehenden UNESCO-Anerkennungen Thema, die die Errichtung und Finanzierung von Besucherzentren und anderes mehr“, erklärt die Fraktionssprecherin Magdalena Amhof.