Generaldebatte und Tagesordnungen

Landtag verabschiedet Haushaltsvoranschlag 2024

Freitag, 15. September 2023 | 15:49 Uhr

Von: mk

Bozen – Der Landtag hat sich am heutigen Freitag mit den Haushaltsvoranschlag für das kommende Jahr befasst.

Die Landesgesetzentwürfe Nr. 149/23 Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2024 und Nr. 150/23 Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz 2024-2026 (beide vorgelegt von der Landesregierung) wurden gemeinsam behandelt: Der Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Finanzjahr 2024 sieht dem vorliegenden LGE zufolge 2024 für die Kompetenz je 6.661.251.694,06 Euro und für die Kassa je 7.994.757.353,24 Euro vor und für die Folgejahre in der Kompetenz 6.625.031.401,93 Euro (2025) und 6.388.656.935,53 Euro (2026). Dem Begleitbericht des Einbringers zum LGE zufolge präsentiert sich der Haushalt 2024-2026 als “technischer Haushalt”, das heißt als ein Haushaltsvoranschlag, der die bevorstehenden Wahlen berücksichtigt. „In diesem Sinne enthält der Haushalt aufgrund des Endes der Legislaturperiode keine größeren Umschichtungen von Ausgaben, wendet vorsichtigere Kriterien in Bezug auf die künftigen Einnahmeprognosen an und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Umstrukturierung der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Ausgaben, der Pflichtausgaben und der zweckbestimmten Ausgaben“, heißt es im Bericht. Dies ermögliche den neuen Entscheidungsorganen, ihre Regierungstätigkeit mithilfe eines wirksameren und konsistenteren Haushaltsänderungsgesetzes zu Beginn der neuen Legislaturperiode festzulegen und gleichzeitig eine provisorische Haushaltsgebarung zu vermeiden. Der Vorteil der Anwendung eines solchen Haushalts bestehe darin, „dass das Finanzjahr 2024 beginnen kann, ohne auf die provisorische Haushaltsgebarung zurückgreifen zu müssen. Diese Möglichkeit, welche die Verwendung von Haushaltsressourcen in Höhe einer Quote gleich einem Zwölftel für jeden Monat zulässt, hätte negative Auswirkungen auf die Leistung der gesamten Landesverwaltung und würde einen Stillstand ganzer Bereiche zur Folge haben.“

Es folgte die Generaldebatte zu den beiden LGE: Die Süd-Tiroler Freiheit nutzte die Gelegenheit, anzuregen, dass die in Berufsschulen zum Teil fehlenden Spinds nachgerüstet werden. Die Freiheitlichen erkundigten sich nach dem Prozedere für die Beantwortung von Anfragen an die Landesregierung am Ende der Legislatur.

Die Grünen schickten voraus, dass formal gesehen, zum heutigen Schritt nicht viel zu sagen sei – doch er habe zugleich eine gewisse politische Relevanz für das kommende Jahr, da es sich um Geldmittel handle, die im kommenden Jahr ausgegeben würden. Damit würde die Politik der derzeitigen Landesregierung um drei Monate verlängert – und wie man sich gegen den aktuellen Haushalt ausgesprochen habe, spreche man sich auch gegen dessen Fortführung aus. Man könne weiterhin Anfragen an die Landesregierung stellen, erklärte der Landeshauptmann in seiner Replik. Auf die Thematik der Schulschränkchen würde reagiert werden. Es handle sich beim vorliegenden um einen technischen Haushalt.

Es wurde zur Behandlung der Tagesordnungen zu den Landesgesetzentwürfen Nr. 149/23 und Nr. 150/23 übergegangen. Die SVP schickte voraus, sie werde – mit einer Ausnahme – alle ihre Tagesordnungen zurückziehen, auch da die Bindungswirkung der Tagesordnungen eine begrenzte sei und lud die anderen Fraktionen ein, ihre Tagesordnungen ebenfalls zurückzuziehen. Der parteiübergreifende Beschlussantrag Nr. 12 indes werde von der Mehrheit angenommen: Diese befasst sich mit der “Verurteilung von Altlandeshauptmann Luis Durnwalder wegen Imageschädigung” und wurde von SVP, Freiheitlichen, Enzian, Forza Italia, Perspektiven Für Südtirol, Lega Salvini Alto Adige Südtirol und “für Südtirol mit Widmann” unterzeichnet. In dieser heißt es, der Landtag möge dem langjährigen Landeshauptmann von Südtirol, Luis Durnwalder, seine volle Solidarität aussprechen und bekräftigen, dass er sich um das Ansehen des Landes Südtirol im In- und Ausland sehr verdient gemacht und das Ansehen des Landes weder direkt noch indirekt geschädigt hat. Er verpflichtet zudem die Landesregierung zu überprüfen, ob sich das Land aufgrund der obgenannten Verdienste des sehr geschätzten Altlandeshauptmanns in behängenden oder künftigen Verfahren einlassen kann und etwaige damit verbundenen Ausgaben im Haushalt vorzusehen.

Die Grünen führten aus, dass sie selbst keine Tagesordnungen präsentiert hätten, da man mit dem technischen Haushalt nichts mehr steuern könne. Das Team K erklärte, wenn die SVP nicht alle Tagesordnungen zurückziehe, dann wolle das Team K seine diskutieren. Die 5 Sterne Bewegung zog ihre Tagesordnung zurück. Fratelli d’Italia unterstrich, sie wolle ihre Tagesordnungen diskutieren. Wegen der begrenzten Bindungswirkung, unterstrich die Landesregierung erneut, werde man alle Tagesordnungen, die diskutiert würden, ablehnen, auch wenn man bei vielen Elementen zustimme. Das Team K regte “in derselben Logik” an, die Geschäftsordnung künftig dahingehend abzuändern, dass man sich in der letzten Sitzungsfolge der Legislatur auf die Behandlung des technischen Haushalts beschränkt.

Es wurden dann die nicht zurückgezogenen Tagesordnungen behandelt (aufgrund des Zurückziehens fehlen in der fortlaufenden Nummerierung einige Nummern; Nr. 12 wurde angenommen und bereits oben angeführt): Das Team K forderte einer Tagesordnung (Nr. 1, “Rotationsfonds”), der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, den Beschluss der Landesregierung vom 22.12.2020 Nr.1028 rückgängig zu machen (mit diesem wurde der Rotationsfonds vorübergehend außer Kraft gesetzt, AdR) und den Rotationsfonds als Finanzierungsmodell der Wirtschaft zu reaktivieren. Eine Wiederauflage sei aufgrund gesetzlicher Grundlagen nicht möglich, wenn dann müsste eine andere Form gefunden werden, begründete die Landesregierung ihre Ablehnung. Die Tagesordnung wurde mit 9 Ja, 18 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt.

Eine weitere Tagesordnung (Nr. 2) des Team K befasste sich mit der “Zusammensetzung der Verwaltungsräte von Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung”. In dieser wurde gefordert, der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. die nötigen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass ein Anteil der Posten in den Verwaltungsräten von Einrichtungen, die von der öffentlichen Hand gegründet, beaufsichtigt und finanziert werden, von privatrechtlichen Einrichtungen, die von der öffentlichen Hand kontrolliert werden, sowie von Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung (einschließlich der Inhouse-Gesellschaften) Bewerberinnen und Bewerbern vorbehalten ist, die ein mit dem jeweiligen Kerngeschäft zusammenhängendes Studium und eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen können – die entsprechenden Kriterien sollen mit einer Durchführungsverordnung festgelegt werden; 2. ein öffentliches Verzeichnis einzurichten, in das sich die unter Punkt 1 genannten, geeigneten Bewerber eintragen können; 3. die für die Einrichtung des Verzeichnisses erforderlichen Geldmittel im Landeshaushalt auszuweisen. Die Tagesordnung wurde mit 9 Ja, 19 Nein und 2 Enthaltungen abgelehnt.

Um die “Zahnmedizinische Grundversorgung” ging es in der dritten Tagesordnung (Nr. 3) des Team K. Mit dieser wurde gefordert, der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. Art. 8 Abs. 1 Anlage A des Beschlusses der Landesregierung vom 29. Oktober 2012, Nr. 1608 dahingehend abzuändern, dass bei Rückvergütungen von Ausgaben für kurative und prothetische zahnmedizinische Behandlungen die Familiengemeinschaft zur Gewährung der vollständigen Vergütung nicht einen Faktor der wirtschaftlichen Lage von mehr als 4 verfügen darf und im Haushalt die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen; 2. die Höhe der verfügbaren Beiträge bei Rückvergütungen von Ausgaben für kurative zahnmedizinische Behandlungen abhängig vom Gesamtbetrag der in Rechnung gestellten kurativen zahnärztlichen Leistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 Anlage A des Beschlusses vom 29. Oktober 2012, Nr. 1608 zu verdoppeln und im Haushalt die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen; 3. den Höchstvergütungsbetrag gemäß Art. 6 Abs. 2 Anlage A des Beschlusses vom 29. Oktober 2012, Nr. 1608 bei kurativen zahnärztlichen Leistungen von 300 € auf 600 € zu erhöhen und im Haushalt die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen; 4. die Höchstbeträge gemäß Art. 5 Abs. 1 Anlage A Beschluss der Landesregierung vom 21. Jänner 2013, Nr. 103 für prothetische Leistungen zu verdoppeln und im Haushalt die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen; 5. Art. 3 Anlage A Beschluss der Landesregierung 30. September 2013, Nr. 1414 dahingehend abzuändern, dass für Rückvergütungen von Ausgaben für zahnärztliche Behandlungen für Menschen mit Beeinträchtigung im Mundbereich der entsprechende Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der letzten Rechnung eingereicht werden kann sowie kein gesonderter Finanzierungsantrag im Vorhinein beim Südtiroler Sanitätsbetrieb notwendig ist und im Haushalt die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen; 6. vorzusehen, dass dem Antrag auf Rückvergütungen von Ausgaben für zahnärztliche Behandlungen für Menschen mit Beeinträchtigung im Mundbereich nur die bezahlten Rechnungen/Honorarnoten, Zahlungsbelege und haus- oder kinderärztliche Bescheinigung des Vorhandenseins einer oder mehrerer Diagnosen gemäß Art. 2 der Anlage A des Beschlusses der Landesregierung vom 30. September 2013, Nr. 1414 zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginns beizulegen sind und im Haushalt die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.

Die Süd-Tiroler Freiheit erkundigte sich, weshalb diese sinnvolle Tagesordnung von der Landesregierung abgelehnt werde und verwies u.a. auf die Folgekosten fehlender zahnmedizinischer Behandlung. Die Landesregierung verwies auf die vorherige Erklärung für die Ablehnung aller zur Diskussion kommenden Tagesordnungen. Die LR informierte zudem, dass bereits ein betriebsinternes Projekt in Umsetzung sei, mit dem man den Dienst der Zahnprophylaxe für Personen, die besondere Schwierigkeiten hätten, wieder anbieten werde. Die Tagesordnung wurde mit 10 Ja, 18 Nein und 2 Enthaltungen abgelehnt.

“Anpassung der öffentlichen Beiträge, um den jüngsten Anstieg der Lebenshaltungskosten zu decken” war der Titel der Tagesordnung Nr. 7, die Fratelli d’Italia vorgelegt hatte. Mit dieser wurde gefordert, dass der Landtag die Landesregierung verpflichten möge, die Geldmittel ausfindig zu machen und zur Verfügung zu stellen, um – das gesamte Paket aus öffentlichen Beiträgen und Leistungen der Sozialhilfe des Landes Südtirols in dem Maße an die Inflation anzupassen, dass die Bürger nicht ungerechterweise unter den jüngsten Preisanstiegen zu leiden haben; – zu prüfen, ob das landesweite System zur Inflationserfassung genutzt werden kann, um eine automatische Anpassung der öffentlichen Beiträge zu ermöglichen. Es seien bereits gezielte Inflationsanpassungen vorgenommen worden, so die Landesregierung; eine generelle “scala mobile” sei nicht in der Logik einer guten Verwaltung. Die Tagesordnung wurde mit 6 Ja, 17 Nein und 6 Enthaltungen abgelehnt.

Mit der Tagesordnung Nr. 8 “Mehr öffentliche Beiträge und Finanzmittel für den Kulturbereich und die Förderung des Sports durch öffentliche Körperschaften und Vereine” forderte Fratelli d’Italia, der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, die Geldmittel ausfindig zu machen und zur Verfügung zu stellen, um 1) die öffentlichen Beiträge und Finanzmittel für die Förderung und Organisation von Kulturveranstaltungen, die Südtirol mehr Sichtbarkeit verleihen, zu erhöhen; 2) durch einen eigens eingerichteten Arbeitstisch die örtlichen Institutionen, die Schulen, die Sportvereine und die gesamte Gesellschaft in die Ausarbeitung einer Strategie zur Schaffung und Förderung geeigneter Bedingungen für die sportliche Betätigung in Südtirol mit einzubinden; 3) Kultur- und Sportvereine in Südtirol zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass sie gut vernetzt sind und im Hinblick auf eine bessere Organisation und Bewerbung ihrer Projekte zusammenarbeiten können. Die Tagesordnung wurde mit sieben Ja, 18 Nein und 5 Enthaltungen abgelehnt.

Eine weitere Tagesordnung (Nr. 9) von Fratelli d’Italia befasste sich mit der “Senkung der Wartezeiten für die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb angebotenen Gesundheitsleistungen”: Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, die Geldmittel ausfindig zu machen und zur Verfügung zu stellen, um 1) alle geeigneten Maßnahmen umzusetzen, damit das Problem der unverhältnismäßig langen Wartezeiten zwischen der Bedarfsmeldung des Bürgers und der Leistungserbringung gelöst wird, wie beispielsweise: 2) die Anstellung von Personal gewährleisten, das in der Lage ist, den Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen der Bürger zu decken; die Gehälter erhöhen, um die Kündigungsquote des Personals zu senken; 3) das Vormerksystem vereinfachen, um einen intensiveren Austausch zwischen allen Gesundheitseinrichtungen auf dem Landesgebiet zu gewährleisten; 4) die Zahl der Studenten erhöhen, welche die medizinische Fakultät im Lande besuchen können, um so den Pool an Fachleuten, auf die man zurückgreifen kann, zu erweitern; 5) neue Vereinbarungen mit privaten Gesundheitseinrichtungen ausarbeiten und abschließen, um das Angebot auf dem Landesgebiet zu erweitern.

Das Team K verwies auf seinen gestrigen Beschlussantrag zum selben Thema, bei dem Fratelli d’Italia dagegen gestimmt habe und erklärte man werde sich bei dieser Tagesordnung der Stimme enthalten. Auch die Süd-Tiroler Freiheit kündigte ihre Enthaltung an und fragte bei der Landesregierung nach, was diese gegen die Wartezeiten im Gesundheitsbetrieb unternehmen wolle. Fratelli d’Italia stellte klar, dass er beim gestrigen Beschlussantrag fälschlicherweise dagegen gestimmt habe. Die Landesregierung unterstrich, dass die Wartezeiten eine der zentralen Problemstellungen des Gesundheitsdienstes seien. Der Problematik wolle man u.a. mit mehr Personal auf allen Ebenen, weniger unangemessenen Verschreibungen und dem weiteren Zurückgreifen auf Konventionierungen, dort, wo man Spitzen habe, entgegenwirken. Die Tagesordnung wurde mehrheitlich abgelehnt.

Die Tagesordnung Nr. 10 kam vom Team K: Mit dieser wurde gefordert, dass der Landtag die Landesregierung zur Errichtung eines Rotationsfonds zur Vorstreckung der Abfertigung an öffentlich Bedienstete verpflichten möge. Die Landesregierung erinnerte daran, dass der Staat vom Gericht dazu “verdonnert” worden sei, zu antizipieren, nun mache er gesetzliche Bestimmungen, um das zu verhindern. Dies aus dem Grund, weil er nicht imstande sei, zu bezahlen. Das bringe auch Problematiken bei der Umsetzung des eigentlich schon angenommenen Vorschlags des Team K, einen Rotationsfonds einzurichten, mit sich. Die Tagesordnung wurde mit 9 Ja, 16 Nein und 2 Enthaltungen abgelehnt.

Mit der Tagesordnung Nr. 14 (“Transparenz fängt bei Sprache an”) forderten die Freiheitlichen, der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, 1. unter Einbeziehung des Südtiroler Landtages und der parlamentarischen Vertreter Südtirols entsprechende Initiativen zu starten, um auf staatlicher Ebene gemäß EU-Verordnung Nr. 1169/2011 die juridischen Voraussetzungen zu schaffen, damit auf den Etiketten der in Südtirol vermarkteten Lebensmittel sowie auf den Zutatenlisten die Informationen für die Verbraucherinnen und Nutzerinnen in den beiden Südtiroler Landessprachen Deutsch und Italienisch angegeben werden und etwaige dafür notwendige Geldmittel im Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2024-2026 vorzusehen; 2. bereits jetzt Importeure, Lebensmittelketten, Handels- und Verbraucherschutzorganisationen dafür zu sensibilisieren, dass bei bereits deutschsprachig etikettierten Produkten dieses Etikett nicht vom verpflichtenden italienischsprachigen Zusatzetikett verdeckt wird. Etwaige dafür notwendige Geldmittel im Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2024-2026 vorzusehen.

Fratelli d’Italia kündigte an, für die Tagesordnung zu stimmen und erinnerte an die Praxis, die bei Medikamenten angewendet wird. Die Süd-Tiroler Freiheit verlas einen vom Landtag in der laufenden Legislatur angenommenen Beschluss zum Thema der Tagesordnung und verwies darauf, dass dieser bis dato nicht umgesetzt worden sei. Die Landesregierung betonte, der Antrag werde – wie anfänglich angekündigt – abgelehnt, auch wenn man einen Teil der Anliegen teile. Die Tagesordnung wurde mit elf Ja, 16 Nein und zwei Enthaltungen abgelehnt.

“Errichtung von Wintergärten endlich erleichtern” war der Titel einer weiteren Tagesordnung (Nr. 15) der Freiheitlichen: Mit dieser wurde gefordert, dass der Landtag die Landesregierung beauftragen möge, unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Erleichterungen für die Verglasung von Balkonen und Terrassen (Wintergärten) auch auf dem Südtiroler Landesgebiet möglich wird und etwaige dafür notwendige Geldmittel im Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2024-2026 vorzusehen.

Die Landesregierung kündigte an, dass kommende Woche bei einer Ministerratssitzung eine entsprechende Regelung behandelt werden werde. Die Tagesordnung wurde mit zehn Ja, 14 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt. Die vier Artikel des LGE Nr. 149/23 Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2024 sowie die vier Artikel des LGE Nr. 150/23 Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz 2024-2026 wurden ohne Debatte, aber mit einigen von der Landesregierung vorgeschlagenen technischen Änderungen genehmigt. Der LGE Nr. 149 und der LGE Nr. 150 wurden in der Schlussabstimmung jeweils mit 17 Ja, sieben Nein und sechs Enthaltungen genehmigt.

Abschließend nutzte Landeshauptmann Arno Kompatscher die Gelegenheit, um allen, die an den Gesetzen mitgearbeitet hatten, zu danken, und ein Riccardo Dello Sbarba von Grünen, der nach 20 Jahren im Landtag nicht mehr kandidieren wird, um sich von den Kolleginnen und Kollegen verabschieden und sich bei diesen zu bedanken – wobei er auch einige ehemalige Abgeordnete nannte. Der Landtag tritt nach den Wahlen am 22. Oktober 2023 mit den Neugewählten wieder zusammen.

Bezirk: Bozen