Von: mk
Bozen – Die Genehmigung des Sammelgesetzes hat Landeshauptmann Arno Kompatscher begrüßt: „Damit haben wir zum Teil dringende Änderungen an 30 Gesetzen schnell über die Bühne gebracht.”
Den ersten Teil eines umfassenden Sammelgesetzes der Landesregierung hatte der Landtag bereits im Juli genehmigt. In dieser Woche nun lag dem Landtag der zweite Teil diese “Omnibus-Gesetzes”“ zur Genehmigung vor, den die Landesregierung Ende August auf Vorschlag des Landeshauptmanns verabschiedet hatte und der zahlreiche Sachbereiche von der Ausbildung bis zu Wirtschaft betrifft.
Nach zweitägiger Diskussion gab der Landtag heute Abend grünes Licht für dieses Sammelgesetz. Als Einbringer zeigt sich Landeshauptmann Kompatscher erfreut über die Genehmigung des Gesetzes durch den Landtag: “Damit haben wir zahlreiche zum Teil dringende Änderungen an rund 30 Gesetzen schnell über die Bühne gebracht.” Auch einige Änderungen, die im Zuge der Diskussion am Gesetzestext angebracht wurden, befürwortet der Landeshauptmann.
“Die meisten neuen Bestimmungen regeln Detailfragen, mit dem Ziel, bei der Anwendung der Landesgesetze mehr Rechtssicherheit zu schaffen”, so Landeshauptmann Kompatscher, “zudem werden Verwaltungsabläufe vereinfacht. Wir werden auch in Zukunft einmal im Jahr solche Gesetzesänderungen in einem Sammelgesetz erledigen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.”
Einige Schwerpunkte im Gesetzentwurf sind die Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner, die Förderung des Car-sharings, die Instandhaltung von Wanderwegen, die Waldnutzung, das Pilzesammeln, der Denkmalschutz und die Einrichtung einer Landesagentur für Presse und Information, die das bisherige Landespresseamt ersetzt.
Die Diskussion im Landtag: Fortsetzung der Artikeldebatte
Art. 21 betrifft die öffentliche Mobilität. Riccardo Dello Sbarba forderte, einer Empfehlung der Gemeinden folgend, dass für die Instandhaltung und Reinigung der Bushaltestellen außerhalb der Ortschaften jene Körperschaft zuständig ist, die für die Instandhaltung der Straße sorgt. Einen ähnlichen Änderungsantrag stellte auch Landesrat Florian Mussner, mit der Einschränkung auf Straßen ohne Gehsteig. Andreas Pöder wollte die Gemeinden verpflichten, bei Nachfrage einen Kindergartenkindertransportdienst einzurichten. Er sprach sich für eine Unterstützung des Car-Sharings aus, aber nicht für eine unternehmerische Tätigkeit des Landes. Paul Köllensperger beantragte die Streichung der Bestimmung zum Car-Sharing, dies funktioniere auf Privatinitiative, wie etwa in Deutschland, besser. Riccardo Dello Sbarba forderte, dass die Pflicht für die Konzessionsnehmer, die angeforderten Wirtschafts- und statistischen Daten, weiterhin mit einer Frist versehen wird. Auch Andreas Pöder sah das auch so und sah sogar eine laufende Übermittlung der Daten als einforderbar an. Josef Noggler sprach sich gegen ein direktes Engagement des Landes beim Car-Sharing aus. Maria Hochgruber Kuenzer wies darauf hin, dass es für den Kindergartenkindertransport noch die gesetzliche Grundlage braucht, um ihn in den Schülertransport einbinden zu können. Auch sie wäre für die Pflicht, den Dienst einzurichten, aber dazu müssten noch einige Schritte gemacht werden. Oswald Schiefer bezeichnete den Kindergartenkindertransport als wichtiges Anliegen, wesentlich dabei sei auch, dass die Eltern den Begleitungsdienst garantieren müssten. Die Beschränkung der Instandhaltung der Bushaltestellen durch das Land auf außerörtliche Straßen ohne Gehsteig könne er akzeptieren, unter der Bedingung, dass sich Land und Gemeinden auch auf die Details einigen, damit Klarheit herrsche. Andreas Pöder stellte in dieser Angelegenheit Divergenzen innerhalb der Mehrheit fest; wenn der Antrag Mussners durchgehe, dann gebe es nachher nichts mehr auszuhandeln. Die Gemeinden sollten sich mit ihren Forderungen etwas zurückhalten. Sie würden auf die Anfragen des Landtags nicht mehr antworten und könnten sich dann vom Landtag auch nicht alles erwarten. Mussner bezeichnete eine monatliche Meldung der Daten von den Konzessionären als schwierig, man werde sie anfragen, wenn es nötig sei. Die Beteiligung am Car-Sharing sei als Starthilfe notwendig. Eine Vereinbarung zu den Bushaltestellen sah er als machbar. Der Antrag Mussners zu den Bushaltestellen wurde angenommen, ebenso ein Antrag von Landeshauptmann Arno Kompatscher zur finanziellen Deckung, die anderen wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 18 Ja, sechs Nein bei acht Enthaltungen genehmigt.
Art. 22 betrifft den Kombiverkehr und wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 23 war vom Gesetzgebungsausschuss bereits gestrichen worden.
Art. 24 betrifft die Wohnbauförderung. Andreas Pöder erinnerte daran, dass im Frühjahr die 5. Einkommensstufe auf Antrag von SVP-Abgeordneten aus der Wohnbauförderung gestrichen wurde. Und heute müsse man wieder korrigieren, weil man die Folgewirkung nicht bedacht habe. Er sei für die Beibehaltung der 5. Stufe, es gehe auch nur um 50 Gesuche. Man habe die Folgen sehr wohl bedacht, entgegnete Josef Noggler, wer 160.000 Euro im Jahr verdiene, brauche keinen geförderten Grund. Er sei also weiterhin gegen die 5. Einkommensstufe. Es handle sich also um Kämpfe innerhalb der Koalition, stellte Walter Blaas fest. Er sei froh, dass die Streichung wieder rückgängig gemacht werde. LR Christian Tommasini räumte ein, dass es Diskussionen darüber gebe, wie weit die Wohnbauförderung reichen solle. Mit der heutigen Änderung gehe es nur um die Grundzuweisung, nicht um Beiträge. Das Beitragssystem sei Thema für die Reform des Wohnbaugesetzes. Der Artikel wurde mit 24 Ja und neun Enthaltungen genehmigt.
Art. 25 wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 26 betrifft Werkverträge und Zweisprachigkeit in der Sanität. Paul Köllensperger forderte, dass die Werkverträge nach 36 Monaten nicht mehr verlängert werden können und dass die Sprachkurse angeboten werden müssen (statt können). Ein Änderungsantrag von LR Stocker sah ebenfalls vor, dass die Verträge nicht erneuerbar sind und dass die Sprachkurse besucht werden müssen. Andreas Pöder wies auf den Bericht des Generaldirektors des Sanitätsbetriebs hin, der die Gründe dafür nenne, warum man in Südtirol nur schwer Ärzte finde: geringere Entlohnung als im deutschen Sprachraum, geringere Möglichkeiten zur Facharztausbildung u.a. Daran müsse man arbeiten statt die Sprachbestimmungen zu lockern. Sven Knoll wies darauf hin, dass laut Änderungsantrag von Stocker die Werkverträge doch erneuerbar seien, wenn es um unaufschiebbare Diensterfordernisse gehe. Dieser Passus sei zu streichen. Es sei nicht die Ideallösung, räumte Oswald Schiefer ein, aber es sei die beste, die unter den gegebenen Voraussetzungen möglich sei. Was noch zu tun sei, sei eine schnellere Anerkennung der Facharztausbildung im Ausland. Landesrätin Martha Stocker gab zu bedenken, dass es um Personen außerhalb Südtirols gehe, die meist noch nicht die Gelegenheit hatten, die eine oder Landessprache zu erlernen. Die Erweiterung auf drei Jahre sei hilfreich, denn für ein Jahr gebe niemand seine Stelle auf. Dafür fordere man das Bemühen ein, die Landessprache zu erlernen. In anderen Ländern gebe es mehr Möglichkeiten zur freiberuflichen Arbeit außerhalb des Krankenhauses, das mache den Einkommensunterschied aus. Der Antrag Stockers wurde angenommen, die anderen wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 19 Ja, acht Nein bei sechs Enthaltungen genehmigt.
Art. 27, 28 und 29 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 29-bis betrifft die Arzneimittelversorgung. Auf Nachfrage von Pöder und Heiss erklärte Landesrätin Martha Stocker, dass damit Mehrkosten für die Ausgabestellen gedeckt werden können. Der Artikel wurde mit 17 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 30 wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 31 sieht die Aufhebung von Bestimmungen vor. Andreas Pöder verlangte die Streichung des Absatzes, mit dem eine vor kurzem vorgenommene Entbürokratisierung bei der Arbeitssicherheit – zuerst mahnen, dann strafen – wieder abgeschafft wird, um römischen Einwänden zu entsprechen. Südtirol sollte hier auf seinem Standpunkt beharren. Die Bestimmung sei von Rom beanstandet worden, weil Südtirol nicht die Zuständigkeit dafür habe, erklärte Landesrat Florian Mussner. Landesrätin Martha Stocker fügte hinzu, dass Rom den Inhalt der Bestimmung aber für vernünftig halte und vielleicht auf Staatsebene einführen werde. Man werde dahinter bleiben. Die Streichung wurde abgelehnt, der Artikel wurde mit 19 Ja, fünf Nein bei sechs Enthaltungen genehmigt.
Art. 32 und 33 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 34 betrifft die Gemeindeimmobiliensteuer. Andreas Pöder forderte die Streichung der Bestimmung, die eine Südtiroler Zweitwohnung eines im Ausland wohnhaften italienischen Staatsbürgers von der Steuer befreit; dies wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber Südtirolern, die hier ansässig seien und hier eine Zweitwohnung besäßen. Pius Leitner teilte diese Bedenken. Paul Köllensperger unterstützte den Artikel, es gehe um Wohnungen in jener Gemeinde, aus der der Inhaber stamme. Dieselbe Bestimmung gebe es auch auf dem übrigen Staatsgebiet, erklärte LR Martha Stocker. Der Artikel wurde mit 22 Ja, einem Nein bei sieben Enthaltungen genehmigt.
Art. 35 wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 36 betrifft die Wanderwege. Hans Heiss forderte, dass die Eintragung der Wege in das Verzeichnis keine Einschränkung der Rechte der Grundbesitzer bedeuten dürfe. Dies wäre eine Abschwächung der ursprünglichen Formulierung, laut denen die Eintragung kein Beweis für Gewohnheitsrechte sei. Damit würde man die Position derer stärken, die die Wege instand halten. Die vorgeschlagene Formulierung sei ein Kompromiss, mit dem alle Seiten gut leben könnten, meinte hingegen LR Arnold Schuler. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Sven Knoll wandte sich gegen Beiträge an CAI-Sektionen, die ihren Sitz außerhalb der Provinz haben. Instandhaltungsarbeiten sollten immer von Vereinen durchgeführt werden, die ihren Sitz im Lande haben. Diese Möglichkeit habe es bisher schon gegeben, antwortete Landesrat Arnold Schuler. Der Artikel wurde unverändert mit 18 Ja, drei Nein bei zehn Enthaltungen genehmigt.
Art. 37, 38 und 39 wurden ohne Debatte genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Pius Leitner kündigte das Nein der Freiheitlichen an und begründete dies unter anderem mit dem Omnibusverfahren, mit dem die Landesregierung bestimmte Vorhaben vor größerer Aufmerksamkeit bewahre. Kritisch sah er auch die Bestimmung zu den Treuhandgesellschaften sowie die Einrichtung der Presseagentur, die ein Rückfall in den Absolutismus sei.
Andreas Pöder (BürgerUnion) sah in dem Gesetzentwurf Schlamperei und “System Südtirol reloaded”. Mit der Presseagentur werde eine ganze Pressestelle mit Hinblick auf die Wahlen dem Landeshauptmann unterstellt. Er kritisierte auch die “Intransparenzbestimmung” zu den Treuhandgesellschaften, die rückwirkende Absicherung der Primarsgehälter, das Unternehmertum des Landes beim Car-Sharing, das Einknicken vor Rom bei der Arbeitssicherheit. Einen kleinen Fortschritt habe man beim Transport für Kindergartenkinder erreicht.
Hans Heiss kündigte die Stimmenthaltung der Grünen an. Die Omnibusmethode sei die wirksamste Methode, den Landtag abzuwerten. Omnibusgesetze hätten kein zentrales Thema, das eine öffentliche Debatte entzünden könnte. Man hoffe halt auf die großen Reformen nächstes Jahr.
Der Gesetzentwurf wurde schließlich mit 17 Ja, 11 Nein und 3 Enthaltungen genehmigt.
Anschließend wurde der Landesgesetzentwurf Nr. 97/16: „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2016, 2017 und 2018“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher) behandelt. Wie LH-Stv. Richard Theiner ausführte, handelt es sich vor allem um technische Anpassungen, die durch die Bestimmungen zur Harmonisierung der Haushalte notwendig wurden. Dazu wurde von Elena Artioli eine Tagesordnung vorgelegt, die von der Landesregierung angenommen wurde: Lehrgänge zum Fundraising und zur Vereinsführung für Kulturvereine. Die vier Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt. Der Gesetzentwurf wurde mit 19 Ja, elf Nein und vier Enthaltungen genehmigt.
Der Landtag tritt am 8. November wieder zusammen.