Von: luk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute die in seine Zuständigkeit fallenden Artikel 21 bis 31 des Landesgesetzentwurfs Nr. 158/18 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Ämterordnung und Personal, Bildung, Berufsbildung, Sport, Kultur, örtliche Körperschaften, öffentliche Dienste, Landschafts- und Umweltschutz, Energie, Gewässernutzung, Jagd und Fischerei, Landwirtschaft, Feuerwehr- und Bevölkerungsschutz, Raumordnung, Hygiene und Gesundheit, Soziales, Familie, Schulbauten, Transportwesen, Wohnbauförderung, Arbeit, Wirtschaft, Steinbrüche und Gruben sowie Torfstiche, Einnahmen, Handel, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Schutzhütten, Handwerk, Finanzen und Forschung, vorgelegt von der Landesregierung – mit 4 Ja (Maria Hochgruber Kuenzer, Otto von Dellemann, Josef Noggler und Oswald Schiefer), 1 Gegenstimme (Riccardo Dello Sbarba) und 2 Enthaltungen (Sigmar Stocker und Bernhard Zimmerhofer) gutgeheißen.
Die Artikel enthalten Bestimmungen zur Energieeinsparung, zu den Wasserableitungen für Höfe mit 40 Erschwernispunkten (bis zu 50 kW), zur Herdenschutzförderung (die von 70 auf 100 Prozent der Kosten erweitert wird), zum Pflegezentrum für geschützte Vogelarten, das nun auch Säugetiere betreuen soll, zur Landesfischzucht, die zum Artenschutzzentrum wird (ohne Fischzucht und –verkauf), zur Erstattung der Begräbniskosten für Feuerwehrmänner ohne Angehörige und zur Milchquotenregelung, die wie auf EU-Ebene abgeschafft wird.
Wie Vorsitzende Maria Hochgruber Kuenzer berichtet, hat der Ausschuss heute auch einige Änderungen am Entwurf vorgenommen. So soll bei Wasserableitungen eine Schlichtungsstelle zwischen den Interessen der Energieerzeuger und der Landwirtschaft bei vorübergehendem erhöhtem Bedarf (z.B. Beregnung) eingerichtet werden. Bei Schäden durch Großraubwild soll der Schadenersatz binnen 60 Tagen nach Prüfung ausbezahlt werden. Für die Biolandwirtschaft wurde die Frist für die Umstellung des ganzen Betriebes nach 5 Jahren gestrichen – dies betrifft, wie Kuenzer erklärt, vor allem die Vinschger Anbauer von biologischem Regiokorn, die wegen der geringen Fläche für diesen Anbau nicht den ganzen Betrieb umstellen möchten. Schließlich wurden einstimmig die Bestimmungen zum Bienenschutz gestrichen, der mit eigenem Gesetz geregelt werden soll.