Von: mk
Rom – Für Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger, ist es nicht nachvollziehbar, dass die Regierungsmehrheit eine weitere Behandlung der Gesetzesentwürfe im Senat zum freiwilligen Lebensende verzögert.
Zur Erinnerung: Die Beihilfe zum Suizid ist im italienischen Recht eine Straftat. Mit dem Urteil Nr. 242/2019 hat der Verfassungsgerichtshof jedoch den entsprechenden Artikel für verfassungswidrig erklärt, wenn er nicht Ausnahmen für die Beihilfe zum Suizid von Personen zulässt, die unheilbar krank, extremen Leiden unterworfen und in der Lage sind, einen freien Willen zu äußern.
Er hat das Parlament aufgefordert, ein diesbezügliches Gesetz zu verabschieden und die Modalitäten einer legalen Sterbehilfe zu regeln.
„Dies ist bis heute nicht geschehen. Daher entscheiden derzeit die Gerichte über die Gesuche der Angehörigen, was mit erheblichen Kosten und Zeitaufwand verbunden ist. Nicht nur die Toskana, sondern auch andere Regionen haben daher die Initiative ergriffen, selbst ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Die Reaktion der Regierung ist, die regionalen Gesetze vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Kompetenzüberschreitung anzufechten. Dabei gäbe es eine einfache Lösung: Das Parlament müsste endlich ein Gesetz zur Regelung der freiwilligen Beendigung des Lebens verabschieden“, erklärt Unterberger.
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