Von: mk
Bozen – In Südtirol gibt es rund 200 „immunsupprimierte“ Kinder. Dies bedeutet, dass das körpereigene Immunsystem geschwächt ist. Auch Erwachsene leiden daran. Weil diese Personen meist nicht geimpft werden dürfen, ist für sie die Erhöhung der Durchimpfungsrate eine Überlebensfrage.
Die Notwendigkeit, den sogenannten „Herdenschutz“ zu erhöhen, ist diese Woche anhand eines tragischen Falles erneut publik geworden: Auf Sizilien war ein 42-jähriger Mann an Masern verstorben. Der Mann war nicht geimpft und immundeprimiert, das bedeutet, dass das körpereigene Abwehrsystem (Immunsystem) geschwächt war. Immundepression kann dabei das Symptom verschiedener Erkrankungen sein. Je nach Ausmaß sind die körpereigenen Abwehrkräfte dabei nur geschwächt oder sogar völlig außer Kraft gesetzt.
„Der Körper dieses Mannes war offensichtlich über die Maße anfällig gegenüber Infektionen. Eine höhere Durchimpfungsrate hätte sein Risiko infiziert zu werden, stark gesenkt“, erläutert Dagmar Regele, Direktorin des Departments für Gesundheitsvorsorge im Südtiroler Sanitätsbetrieb. Auch Thomas Lanthaler, geschäftsführender Sanitätsdirektor, erinnert daran, dass Impfen viel mit sozialer Verantwortung zu tun hat: „Sein Kind impfen zu lassen, ist eben nicht nur eine individuelle Gesundheitsentscheidung, sondern gleichzeitig helfen wir auch jenen Menschen, die aufgrund eine Immunsuppression geschwächt sind. In Südtirol sind dies immerhin rund 200 Minderjährige.“
Auch das Gutachten des Staatsrates, das aufgrund eines aufschiebenden Dekretes der Region Veneto Anfang dieser Woche ergangen ist, spricht eine klare Sprache: „Es ist erwiesen (…), dass nur die stärkere Durchimpfung von Kindern eine geeignete und angemessene Maßnahme ist, um auch die Gesundheit auch anderer Kinder zu gewährleisten; durch Erreichung der sog. „Herdenimmunität“ ist die Impfung in der Lage, die Gesundheit der schwächsten Glieder der Bevölkerung zu schützen, nämlich jener, die sich aus verschiedenen Gründen nicht impfen dürfen.“
Generaldirektor Thomas Schael betont, dass die Umsetzung der Pflichtimpfungen ein unaufschiebbarer Auftrag für den Südtiroler Sanitätsbetrieb ist: „Indem das Gutachten des Staatsrates eindeutig feststellt, dass die Impfdokumentation bereits im laufenden Schuljahr abgegeben werden muss, um weiterhin Kindergarten und –hort besuchen zu dürfen, schwinden langsam auch letzte Zweifel an der Intention des Gesetzgebers: durch die Impfung die Schwächsten der Schwachen, sprich jene, die am anfälligsten für Infektionen sind, zu schützen.“