Von: mk
Bozen – Südtiroler können staatlichen „Wasser-Bonus“ nicht in Anspruch nehmen, weil Land Tarifermäßigungen nicht ins ARERA-Abkommen aufgenommen hat. Dies erklärt der freie Landtagsabgeordnete Andreas Leiter-Reber in einer Aussendung.
Während in ganz Italien seit 2018 jährlich um den sogenannten „Wasser-Bonus“ angesucht werden kann, ist dies in Südtirol nicht der Fall. „Ausgerechnet Südtirols Geringverdiener und Familien, die sich finanziell ohnehin schon schwertun, schauen durch Finger, weil das Land weder seine Hausaufgaben gemacht hat noch eine alternative Vergünstigung anbietet“, kritisiert der Leiter Reber. Er fordert die Landesregierung auf, ihren Fokus „endlich auf die ökonomische Schieflage im reichen Südtirol“ zu richten und Benachteiligungen wie beim Wasser-Bonus umgehend auszuräumen. Einen entsprechenden Antrag hat Leiter Reber bereits im Landtag eingereicht.
Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten kämen immer mehr Südtiroler mit ihrem Einkommen immer weniger über die Runden. Dementsprechend willkommen seien bei Familien und Niedrigverdienern die zur Verfügung stehenden Sozialbeiträge wie das Landeskindergeld oder Erleichterungen bei Strom- und Wasserkosten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen auf Staats- und auf Landesebene ist die jährliche ISEE- Erklärung, mit der Einzelpersonen und Familien ihre wirtschaftliche Einkommens- und Vermögenslage offenlegen.
Liegt der ISEE-Wert bei Einzelpersonen nicht höher als 9.530 Euro oder bei kinderreichen Familien nicht über 20.000 Euro, dann wird den Anspruchsberechtigten in ganz Italien automatisch von der staatlichen Aufsichtsbehörde ARERA über den „Acquirente Unico“ mitgeteilt, dass sie um den Wasser-Bonus ansuchen können.
„Nur in Südtirol und im Trentino können die betroffenen Bürger nichts mit dem Bonus anfangen, da die beiden Provinzen erst säumig bei der Vereinbarung mit ARERA waren und beim aktuell geschlossenen Abkommen die staatliche Tarifvergünstigung nicht vorgesehen ist“, ärgert sich Leiter Reber. Er bemängelt, dass Landeshauptmann Kompatscher trotz der vorhandenen autonomen Spielräume bei den Tarifen keine vergleichbaren Alternativen zum verhinderten Staatsbonus anbiete und die Südtiroler trotz Autonomie und höherer Lebenshaltungskosten schlechter stelle als Staatsbürger anderer Regionen.
„Aktuell erlässt der staatliche Wasser-Bonus den Anspruchsberechtigten die Gebühr für 18,25 Kubikmeter Trink- und Abwasser pro Kopf, was bei einer vierköpfigen Familie 73 Kubikmeter ausmache“, so Leiter Reber, der die Höhe der Wasser-Bonus mit den jeweiligen Trinkwassertarifen für einige Gemeinden ausgerechnet hat: So würden einer anspruchsberechtigten Familie in Terlan 75 Euro erlassen, in Graun 42 Euro in Welsberg-Taisten immerhin 90 Euro und in Truden 118 Euro. Beim Abwasser verdoppeln sich diese Beträge im Durchschnitt.
„Dieser Bonus beschert niemandem ein Vermögen, macht aber je nachdem in welcher Südtiroler Gemeinde eine Familie wohnt, allein beim Trinkwasser zwischen 50 und 120 Euro aus. Und beim Abwasser nochmal das Doppelte“, so Leiter Reber.
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