Omnibusgesetz

Leiter Reber warnt: Landesregierung will Infrastrukturen kleiner E-Werke enteignen

Montag, 20. Mai 2024 | 18:14 Uhr

Von: mk

Bozen – Im aktuell aufliegenden Omnibus-Gesetzesentwurf fährt auch ein Passagier mit, der es laut dem unabhängigen Abgeordneten Andreas Leiter Reber in sich hat: Bei Ablauf, Verfall, Widerruf oder Verzicht der Konzessionen für kleine und mittlere Wasserableitungen sollen sämtliche Zuleitungsanlagen und Druckrohrleitungen der kleinen E-Werke künftig unentgeltlich an das Land übergehen. Dies soll rückwirkend auch für bereits bestehende oder bereits verfallene Konzessionen gelten. Der freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber spricht von einem schweren Eingriff in das private Eigentumsrecht: „Was Kompatscher hier vorhat, ist nichts anderes als eine unentgeltliche Enteignung und stellt ein klare Verletzung des Eigentumsrechts dar“.

Zahlreiche Südtiroler, besonders Betreiber von Schutzhütten oder Almen hätten viel investiert und kleine E-Werke in unwegsamem Gelände errichtet. „Nun sollen diese Anlagen ohne jedwede finanzielle Entschädigung in den Besitz des Landes übergehen.“ Auch die vielen Besitzer der betroffenen Grundparzellen würden geschädigt. Laut geltender Gesetzgebung sind die Konzessionäre verpflichtet, auf den betroffenen Grundstücken bei Erlöschen der Dienstbarkeit den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, künftig werde diese Garantie jedoch obsolet und die Grundstücke würden vom Land besetzt.

„Geht Kompatschers vorgelegter Entwurf im Landtag durch, dann werden die Grundstücke nach Konzessionsverfall nicht in ihren Ursprungszustand versetzt, sondern sämtliche Leitungsanlagen und Infrastrukturen würden vom Land unabhängig von einer Dienstbarkeit enteignet und die Grundparzelle und ohne jedwede Entschädigung weiterbesetzt und das Land könnte diese Anlagen auch noch nach Belieben weitervergeben. Solch ein schwerer Eingriff in das Eigentumsrecht ist unverhältnismäßig und dürfte somit auch verfassungswidrig sein“, erklärt der freie Abgeordnete.

Er wird bei der anstehenden Behandlung des Gesetzes im II. Gesetzgebungsausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag vorlegen, damit der „geplante Eingriff in das Eigentumsrecht“ noch verhindert werden kann. „Ob das gelingt, liegt vor allem am Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten. Aber zumindest kann nachher niemand sagen, nichts gewusst oder – wie beim Wasserzins – die Auswirkungen nicht richtig eingeschätzt zu haben“, hält Leiter Reber fest.

Von der geplanten Gesetzesänderung seien rund 890 kleinen Anlagen mit einer mittleren Jahresnennleistung von weniger als 220 kW und 164 sogenannte „mittlere Anlagen“ mit einer Jahresnennleistung von 220 kW bis 3.000 kW und mindestens ebenso viele Südtiroler Grundbesitzer betroffen.

Bezirk: Bozen