Sitzung der dritten regionalen Gesetzgebungskommission

LH Kompatscher: “Autonomie Südtirols künftig besser abgesichert”

Donnerstag, 17. April 2025 | 17:53 Uhr

Von: luk

Bozen – Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher hat im Rahmen der dritten regionalen Gesetzgebungskommission die Aufnahme des sogenannten Einvernehmensprinzips in den Reformtext des Autonomiestatuts als wichtigen Meilenstein gewürdigt. „Unsere Autonomie kann künftig nicht mehr ohne unsere ausdrückliche Zustimmung eingeschränkt werden“, erklärte Kompatscher am Dienstag.

Der Ministerrat hatte den Entwurf zur Reform des Autonomiestatuts am 9. April verabschiedet und dem Regionalrat zur weiteren Behandlung übermittelt. Das Einvernehmensprinzip, das Südtirol seit Beginn der Verhandlungen gefordert hatte, sieht vor, dass Änderungen am Autonomiestatut künftig nur noch mit Zustimmung der betroffenen Region erfolgen können. Damit soll die Selbstverwaltung langfristig abgesichert werden.

An der Sitzung der Kommission nahm auch Daria de Pretis, ehemalige Vizepräsidentin des italienischen Verfassungsgerichtshofs, teil. Kompatscher betonte, dass mit dem neuen Entwurf nicht nur die Autonomiestandards von 1992 wiederhergestellt worden seien – jene, die zur Beilegung des internationalen Streitverfahrens bei den Vereinten Nationen geführt hatten –, sondern dass Südtirol darüber hinaus zusätzliche Zuständigkeiten, etwa im Bereich Umwelt- und Wildtiermanagement, gewonnen habe.

„Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Es ist ein bedeutender Erfolg“, so der Landeshauptmann. Der Weg zur Stärkung der Autonomie im Interesse zukünftiger Generationen werde damit konsequent fortgesetzt.

Die Gesetzgebungskommission wird nun eine weitere Sitzung einberufen, um einen Vorschlag für eine Stellungnahme zu erarbeiten. Über diesen wird der Regionalrat in seiner nächsten Sitzung beraten und abstimmen.

Bezirk: Bozen

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