Von: luk
Bozen/Rom – Die Belange Südtirols zu Flüchtlingen, Handelskammerreform und Glücksspiel hat LR Mussner am 29. September bei der Staat-Regionen-Konferenz in Rom eingebracht.
Landesrat Florian Mussner war am 29. September in Rom im Auftrag von Landeshauptmann Arno Kompatscher das Land Südtirol bei der Konferenz der Präsidenten der Regionen und autonomen Provinzen, bei der Konferenz der Regionen und bei der Staat-Regionen-Konferenz vertreten. Für Südtirol wichtige Themen bei den Sitzungen in Rom waren die Flüchtlinge, die Reform der Handelskammern und die Regelungen zum Glücksspiel.
Was die Flüchtlinge anbelangt, haben die Regionen ein Positionspapier ausgearbeitet, das die Forderungen der Regionen zum Thema enthält und in Kürze bei einem Treffen Ministerpräsident Matteo Renzi vorgelegt wird. „Für Südtirol war es wichtig, einzubringen, dass die Problematiken mit den Flüchtlingen in den Grenzregionen gesondert behandelt werden, wie von Landesrätin Martha Stocker vorgeschlagen und diese Forderung wurde auch vom Präsidenten der Konferenz der Präsidenten der Regionen und autonomen Provinzen Stefano Bonaccini stark unterstützt und ist schließlich in das Positionspapier eingeflossen“, betont Mussner. Vereinfachungen seien, vor allem in Bezug auf die Verwaltungswege für die schnelle und unkomplizierte Unterbringung von Flüchtlingen im Bedarfsfall notwendig, so der Landesrat.
Auch bei der Diskussion über das neue Ermächtigungsgesetz zur Reform der Handelskammern hat Landesrat Mussner auf die Sonderstellung Südtirols verwiesen und Minister Enrico Costa sowie Unterstaatssekretär Gianclaudio Bressa die entsprechende Position von Landeshauptmann Kompatscher erläutert und übergeben. Demnach sollen die bisherigen Bestimmungen vorerst aufrecht bleiben sollen. „Aufgrund des Autonomiestatuts fordern wir die Möglichkeit ein, die Neuerungen auf die Südtiroler Bedürfnisse angepasst, umzusetzen“, unterstreicht Mussner.
Zur besseren Regelung des Glücksspiels plant der Staat Maßnahmen zu erlassen. Laut Landesrat Mussner wurde die Vereinbarung dazu zwar vertagt, aber die Südtiroler Belange in Bezug auf die Verringerung der Anzahl der Geräte und der Spielstätten wurden im Wesentlichen angenommen, d.h. dass bei einer staatlichen Regelung die strengere Reglementierung in Südtirol nicht in Frage gestellt werden kann.