Von: luk
Bozen – Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair verweist in einer Aussendung auf den internationalen Tag der Menschen mit Behinderung und die damit zusammenhängenden Herausforderungen für die Landesverwaltung. “Die Pflichteinstellung für Personen geschützter Kategorien im öffentlichen Dienst wurde vielfach nicht umgesetzt.”
„Am heutigen internationalen Tag der Menschen mit Behinderung steht nach wie vor die Frage nach einem weitestmöglichen, selbstbestimmten Leben im Vordergrund. Menschen mit Beeinträchtigung – ob körperlicher oder geistiger Natur – brauchen keine Bevormundung oder falsch verstandenes Mitleid, sondern faire Chancen und Unterstützung, um ein eigenständiges Leben führen zu können“, so die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung. „Neben dem eigenen Lebensentwurf gehört auch der Wunsch auf ein Arbeitsleben dazu. Dabei ist die Inklusion der Schlüssel mit dem Menschen mit Beeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und ihr Leben so gestalten können, wie sie es wünschen“, hält Mair fest.
„Menschen, die eine festgestellte körperliche oder geistige Beeinträchtigung haben, gehören einer geschützten Kategorie an und haben das Recht auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Einstellung von Personen, die einer geschützten Kategorie angehören, ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor gesetzlich geregelt. Dennoch bleiben viele dieser verpflichtenden Arbeitsplätze unbesetzt. Die Pflichteinstellung für Personen geschützter Kategorien im öffentlichen Dienst scheitert oftmals am fehlenden Zweisprachigkeitsnachweis“, so Mair.
„Die Besetzung der Pflichtquoten in der öffentlichen Verwaltung bedarf einer Bestandserhebung und Zurechtlegung einer Strategie, die es ermöglicht, die vorgesehenen Arbeitsplätze mit Personen der geschützten Kategorien zu besetzen“, gibt Ulli Mair zu bedenken.
„Darüber hinaus braucht es eine gesetzliche Reform, die es Beziehern von Zivilinvalidenrenten ermöglicht einer bezahlten Nebentätigkeit nachgehen zu können, ohne dass damit hohe Abzüge und zusätzliche steuerliche Belastungen verbunden sind. Maßnahmen, die der Inklusion von Personen mit Beeinträchtigung dienen, bedürfen deshalb einer entsprechenden steuerlichen Berücksichtigung“, fordert die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair abschließend.