Fragestunde im Landtag

Mannigfaltige Themen im Landtag

Dienstag, 29. November 2016 | 18:06 Uhr

Von: luk

Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Fragen und Antworten zur Informatik im Sanitätsbetrieb, der Vereinsfinanzierung, der Uni Bozen, den Ortsnamen und dem Pflegepersonal thematisiert.

Anscheinend soll die EDV-Firma Insiel Mercato, die im Rahmen der SAIM GmbH die Südtiroler Sanitätsinformatik auf Vordermann bringen soll, verkauft werden, berichtete Paul Köllensperger. Käufer soll die Trentiner GPI sein, die das Informatiksystem für das Trentiner Gesundheitswesen erstellt hat – jenes System, das Südtirol kostenlos hätte übernehmen können. Köllensperger fragte daher: Ist der Landesregierung bekannt, dass Insiel Mercato verkauft werden soll bzw. bereits verkauft worden ist? Hat diese Tatsache einen Einfluss auf die von SABES getroffenen Entscheidung, der Insiel die Erstellung der klinischen Patientenakte anzuvertrauen? Wie ist der Stand der Umsetzung der digitalen Patientenakte durch Insiel? Die Frage liege erst seit kurzem vor und sie habe noch keine Antwort von den Ämtern, antwortete LR Martha Stocker. Eine Übernahme dürfte finanziell nichts Schlechtes sein, über die Auswirkungen auf das Informatikprojekt könne sie aber noch nichts sagen. Sie werde die Antwort schriftlich übermitteln.

Die öffentlichen Beiträge könnten die Tätigkeit der Freiwilligenvereine nicht mehr ausreichend finanzieren, sodass diese vermehrt auf Fundraising zurückgreifen müssten, erklärte Paul Köllensperger (?), dafür brauche es aber auch gut ausgebildete Leute. An der Uni Bologna gebe es dazu ein eigenes Masterstudium. Köllensperger fragte, ob die Landesregierung Mittel für die Ausbildung von Fundraisern bereitstellen wolle.

Die Abteilung für Berufsbildung plane derzeit keine Kurse in diesem Bereich, antwortete LR Christian Tommasini, wohl aber die Abteilung 15. Auch im deutschen Kulturressort seien solche Kurse vorgesehen, nicht aber ein eigenes Studium. Tommasini sprach sich aber dafür aus, in Zukunft diese Ausbildung zu verstärken.

 

Die Cesa di Ladins soll saniert werden und dazu soll die Gemeinde das Unterflur- und das Oberflächenrecht übertragen bekommen, um die öffentliche Finanzierung zu ermöglichen, berichtete Andreas Pöderund fragte, welche Haltung die Landesregierung dazu einnehme und wie bei anderen privaten Einrichtungen verfahren wurde.

Eine Gemeinde könne nur in eigene Vermögensgüter investieren, antwortete LR Arnold Schuler. Die Übernahme des Flächenrechts sei eine Möglichkeit. Bei anderen Einrichtungen wie etwa Altersheimen oder Privatschulen sei die Finanzierung mit eigenem Gesetz geregelt.

Im Oktober habe er auf die illegale Müllablagerung am Nomadenlager an der Meraner Passermündung aufmerksam gemacht, bis jetzt habe sich aber nichts getan, außer dass der Müll nun mit rot-weißen Bändern markiert wurde, berichtete Pius Leitner und fragte: Warum wurde die gegenständliche illegale Mülldeponie noch immer nicht beseitigt? Wurden inzwischen die Verursacher ermittelt und zur Rechenschaft gezogen? Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, damit der Missstand umgehend behoben und die Umwelt geschützt wird?

LR Arnold Schuler bedauerte, dass er die Antwort noch nicht vorliegen habe, er werde sie schriftlich nachreichen.

 

Der Süd-Tiroler Freiheit wurde berichtet, dass die Stelle des Rektors der Freien Universität Bozen demnächst mit einem Italiener nachbesetzt werden soll, erklärte Myriam Atz Tammerle und fragte: Ist diese Meldung korrekt? Falls ja, warum soll die Wahl auf einen Italiener fallen? Ist bei der Besetzung der Rektorenstelle das Kriterium der Sprachgruppe mitentscheidend? Falls ja, wie lauten die Kriterien im Einzelnen? Welcher Nationalität und Sprachgruppe gehörten die bisherigen Rektoren der freien Universität Bozen an? Bitte um namentliche Auflistung.

Das internationale Auswahlverfahren habe Prof. Lugli von der Uni München ausfindig gemacht, antwortete LH Arno Kompatscher,  dieser habe die deutsche und die italienische Staatsbürgerschaft. Die Sprachgruppe sei nicht ausschlaggebend, wohl aber die Kenntnis der deutschen, italienischen und englischen Sprache. Die bisherigen Rektoren hatten, der Reihe nach, deutsche, italienische, italienisch-schweizerische und deutsche Staatsbürgerschaft.

 

Mit einem Rundschreiben vom 27. September habe die Landesregierung strengere Kriterien für die Aufnahme von schutzbedürftigen Personen erlassen, stellte Riccardo Dello Sbarba fest, am 7. Oktober habe es aber ein Abkommen mit Innenminister Alfano gegeben, das den Rahmen für das Rundschreiben wesentlich ändert. Dello Sbarba fragte daher, welche Teile des Rundschreibens noch in Kraft sind und auf welcher rechtlichen Grundlage, ob Land oder Quästur die Voraussetzungen für eine Aufnahme feststellen, welche Ziele man mit dem Rundschreiben verfolgt, wie vielen Personen aufgrund des Rundschreibens eine Aufnahme verwehrt wurde und ob für diese eine andere Form der Unterbringung gefunden wurde.

Das Rundschreiben sei in der Version vom 3. Oktober in Kraft, antwortete LR Martha Stocker. Das Abkommen mit Alfano habe nur einen geringen Zusammenhang damit. Das Rundschreiben definiere, wer welche Aufnahme finde, auch außerhalb der staatlichen Quote. Die Kriterien für schutzbedürftige Personen seien in Südtirol weiter gefasst als in anderen Regionen. Von den besonders Schutzbedürftigen sei von den staatlichen Einrichtungen niemand abgewiesen worden.

 

Das Pflegepersonal in den Altersheimen sei einem psychischen und physischen Druck ausgesetzt, welcher auf die zu niedrige Anzahl von Pflegekräften und die zu hohe zeitliche Belastung zurückzuführen sei, bemerkte Andreas Pöder. In einem Altersheim im Gadertal kämen beispielsweise vormittags auf 30 Patienten lediglich 3 Betreuer. Am Nachmittag seien für die gleiche Anzahl von Patienten zwei Pfleger im Dienst. Pöder fragte: Ist der Landesregierung diese Problematik bekannt? Was wird die Landesregierung unternehmen, um die Missstände – vor allem den Personalmangel – zu beheben?

Im Vergleich zum In- und Ausland seien die Südtiroler Altersheime mit genügend Personal ausgestattet, antwortete LR Martha Stocker. Natürlich wären noch mehr noch besser, das Geld sei aber von den Steuerzahlern aufzubringen. Heime für physisch oder psychisch Behinderte seien übrigens personell besser ausgestattet, da meist eine Betreuung rund um die Uhr nötig sei.

 

Für Ladinien werden in der fremdsprachigen, inklusive teilweise deutschsprachigen Tourismuswerbung die italienischen Orts- und Flurnamen verwendet, kritisierte Myriam Atz Tammerle und verwies auf einige Online-Tourismusportale wie www.suedtirol.info, www.altabadia.org, www.suedtirolerland.it. Mitunter sei auf ein- und denselben Seiten auch ein Sprachenwirrwarr bei der Namengebung zu beobachten. Sie stellte daher folgende Fragen an die Landesregierung: Warum wird Ladinien im fremdsprachigen Text, außer dem Deutschen und Italienischen, nicht mit den ortsüblichen ladinischen Orts- und Flurnamen beworben? Ist die Landesregierung nicht der Meinung, dass die Existenz der Ladiner – als älteste und kleinste Tiroler Volksgruppe – gerade in der fremdsprachigen Tourismuswerbung besonders anhand der authentischen ladinischen Orts- und Flurnamen sichtbar gemacht werden soll?

Im Mittelpunkt der Sprachregelung für diesen Bereich stehe der Gast, antwortete LH Arno Kompatscher. Kriterien seien die Gebräuchlichkeit und die Auffindbarkeit. Zirka 200 ladinische Örtlichkeiten würden auch auf Deutsch oder Italienisch benannt. Diese Kriterien seien von der IDM festgelegt worden. Atz Tammerle wies darauf hin, dass sie die Anregung für diese Anfrage von ladinischen Gastwirten habe.

 

Pius Leitner bezog sich aus Stimmen aus dem Wipptal, wonach mit 3. Dezember 2016 die Schwesterngemeinschaft St. Vinzenz das Altenheim Schloss Moos verlassen und ins Mutterhaus zurückkehren müssen. Mit der Übernahme des Ansitzes Schloss Moos im Jahr 1950 hätten die Schwestern der Gemeinschaft mit der Betreuung pflegebedürftiger Menschen begonnen und eine Einrichtung geschaffen, die nicht nur den Wipptalern ans Herz gewachsen sei. Leitner fragte: Stimmt es, dass die Schwestern der Gemeinschaft St. Vinzenz am 3. Dezember 2016 das Altenheim Schloss Moos verlassen und ins Mutterhaus zurückkehren müssen? Welches sind die Gründe für diese Entscheidung? Werden die Schwestern ersetzt? Wenn ja, welche zusätzlichen Kosten erwachsen der öffentlichen Hand dafür? Welche Zukunft sieht die Landesregierung für die gegenständliche Struktur?
Religiöse Orden hätten sich in den letzten Jahren immer mehr von der Führung von Pflegeheimen zurückgezogen, so aus Girlan, Martinsbrunn und anderen, antwortete LR Martha Stocker. Sie sei zuversichtlich, dass die Einrichtungen im Sinne der Ordensschwestern weitergeführt werden können. Die Übergänge seien recht reibungslos erfolg, auch weil die Schwestern rechtzeitig Vorbereitungen getroffen hätten. Schloss Moos werde bereits seit Jahren von der Vinzenzgemeinschaft geführt, somit werde es keinen Wechsel geben.

 

Am 25. Oktober 2016 hat eine außerordentliche Landtagssitzung zum Thema: Verfassungsgerichtshof – Anfechtung des Gesetzes vom 12. August 2016, Nr. 164 „Änderungen zum Gesetz vom 24. Dezember 2012, Nr. 243, in Sachen Ausgeglichenheit der Haushalte der Regionen und der örtlichen Körperschaften“ stattgefunden, erklärte Bernhard Zimmerhofer, als Kostenvoranschlag für die Anfechtung wurden  5558,23 € zu Lasten der Landesverwaltung vorgesehen. Dies sei aber nur die halbe Wahrheit, denn die Kosten für die Sondersitzung des Landtages (inkl. Fahrtspesen etc.) seien noch nicht mit eingerechnet. Er fragte daher die Landesregierung: Was kostete den Steuerzahler in Summe die Sondersitzung des Süd-Tiroler Landtages vom 25. Oktober 2016? Wozu werden mit dem Staat Finanzabkommen geschlossen, wenn er sich dann doch nicht daran hält? Warum strebt die Landesregierung keine Steuer- und Finanzhoheit für Süd-Tirol an, so wie sie von der deutschen Opposition schon mehrfach vorgeschlagen wurde?

Die Kosten für das Licht für diese eine Stunde würden 1,20 Euro betragen, jene für die Heizung seien nicht bezifferbar, antwortete Landtagspräsident Roberto Bizzo, die Personalkosten würden 160,42 Euro ausmachen, die Kilometerspesen – sofern von den Abgeordneten abgerechnet – 778 Euro. Nur einzelne Bestimmungen des Finanzabkommens seien nicht eingehalten worden, und das unter der Regierung Monti, erklärte LH Arno Kompatscher. Eine erweiterte Zuständigkeit für Steuern sei bereits lange Verhandlungsziel der Landesregierung.

Bezirk: Bozen