Von: luk
Rom – Gestern, am 27. April 2017, hat der Verfassungsausschuss des Senats das Gutachten zum gesetzesvertretenden Dekret über die Umsetzung des Mediengesetzes (Gesetz Nr. 198/2016) abgestimmt.
Anlässlich der Genehmigung des besagten Mediengesetzes war es bekanntlich gelungen, einige Normen zum Schutz der Sprachminderheiten einzufügen und die Möglichkeit für eine eigene lokale Journalistenkammer in Bozen zu eröffnen.
Im nun vorliegenden Durchführungsdekret und im dazu genehmigten Gutachten des Verfassungsausschusses des Senats wird diese Ausrichtung bestätigt. „Wir sehen es als eine Errungenschaft an, dass die Südtiroler Journalisten, falls von ihnen gewünscht, eine eigene Journalistenkammer in Bozen einrichten können und es somit nicht mehr – wie bisher – nur eine Regionalkammer in Trient geben muss“, so Zeller und Palermo.
Das Durchführungsdekret der Regierung sieht jedenfalls vor, dass für die Vertretung in der Journalistenkammer in Rom die beiden Kammern in Trient und Bozen, sofern diese getrennt eingerichtet werden, einen gemeinsamen Wahlkreis bilden und zwei Vertreter in den nationalen Kammerrat wählen, jeweils einen Vertreter der Berufsjournalisten und jeweils einen der Publizisten.
Der Verfassungsausschuss hat zudem unterstrichen, dass die Umsetzungsmodalitäten für das Mediengesetz, einschließlich der Minderheitenvertretung, grundsätzlich von der Kammer selbst ausgearbeitet und genehmigt werden sollen. Bis es dazu kommt (aufgrund der in Kürze anstehenden Kammerwahlen ist dies aus zeitlichen Gründen schwer machbar) sollen subsidiär folgende Regelungen gelten, die mit dem vorliegenden Regierungsdekret vorgegeben werden. Die Vertretung der Sprachminderheiten in der Journalistenkammer soll auf nationaler Ebene in einem gesamtstaatlichen Wahlkreis ermittelt werden, wobei der Vertreter der Journalisten und jener der Publizisten verschiedenen Minderheiten angehören müssen. Auch soll das Rotationsprinzip beachtet werden, d.h. dass im Zuge der kommenden Wahlen verschiedene Minderheiten zum Zug kommen sollen. Um Missbrauch zu vermeiden, soll die Regierung festlegen, wie die entsprechende Eigenerklärung der Journalisten ausgestaltet werden soll.
„Wir befürworten eine Eigenerklärung, nach der jene Journalisten und Publizisten wahlberechtigt sind, die erklären, dass sie für ein Medium tätig sind, das in einer Minderheitensprache erscheint“, erklären die Senatoren Karl Zeller und Francesco Palermo.