Berufungsverfahren im Sonderfonds-Prozess

Medizin für Durnwalder?

Mittwoch, 10. Mai 2017 | 12:01 Uhr
Update

Von: mk

Bozen – Zu Medikamenten, die im Kassabuch des Sonderfonds aufscheinen, Geld für die Betreuung von Bienenstöcken und Flugtickets hat die Anklage die beiden Ex-Sekretärinnen von Altlandeshauptmann Luis Durnwalder befragt. Am Dienstag hat das Berufungsverfahren im Fall Luis Durnwalder in Sachen Sonderfonds begonnen, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Durnwalder war bekanntlich im Juni 2016 in erster Instanz wegen Unterschlagung und illegaler Parteienfinanzierung freigesprochen worden. Die Generalanwaltschaft legte allerdings Berufung ein und erwirkte die Wiederaufnahme der Beweisführung.

Die beiden ehemaligen Sekretärinnen äußerten sich zur Buchhaltung und zum Mechanismus der sogenannten „Kompensation“. Sie betonten, dass alle Gelder rechtmäßig verwendet worden seien.

Die Ausgaben für Obst, Joghurt oder Mineralwasser, die von der Anklage beanstandet werden, seien nicht für den Landeshauptmann gewesen, sondern für Gäste, betonte Ex-Sekretärin Martina Graf. Das gelte auch für Medikamente, die über den Sonderfonds abgerechnet wurden. Nicht selten habe ein Gast um eine Kopfschmerztablette gebeten.
Diese Erklärung überzeugte die stellvertretende Generalanwältin Donatella Marchesini jedoch nicht: Sie betonte, dass Durnwalder im Jänner 2009 ein Medikament verschrieben worden sei. Vier Tage danach sei das Mittel mit Geld aus dem Sonderfonds gekauft worden. Graf erinnerte sich jedoch nicht mehr daran.

Ex-Sekretärin Rosmarie Knoll betonte, dass schon Silvius Magnago Sekt und Panettone für die Mitarbeiter über den Sonderfonds – damals noch persönlicher Repräsentationsfonds – abgerechnet habe. Knoll habe den Fonds wie ihre Vorgängerinnen weitergeführt und alles genau aufgeschrieben. Durnwalder habe nie Privates aus dem Sonderfonds finanziert. Er habe Spenden und Zuwendungen zuerst aus eigener Tasche bestritten und sein Guthaben dann monatlich mit dem Sonderfonds kompensiert. Der Ordner für die Belege stand im Büro im Schrank, die Abrechnungen wurden in einer Plastikfolie aufbewahrt.

Graf bestätigte das. Die Staatsanwaltschaft stuft auch die Bezahlung für die Betreuung von Bienenstöcken im Jahr 2006, 2007, 2008 und 2012 als reine Privatsache ein, die nicht aus dem Sonderfonds hätte bestritten werden dürfen.

Graf stimmte zu und erklärte, dass da ein Fehler unterlaufen sein müsse. Falls es ihr Fehler gewesen sei, tue ihr das leid. Die Versorgung der Bienen habe sie immer als Privatspesen angesehen und dementsprechend verbucht.

Die Anklage beanstandet auch den Kauf von Büroartikeln über den Sonderfonds sowie die Abrechnungen von Flügen nach Brüssel, die Durnwalder getätigt hat. Diesen Punkt wird Marchesini voraussichtlich in ihrem Schlussplädoyer am 29. Mai genauer ausführen. An diesem Tag soll auch das Urteil fallen.

Bezirk: Bozen