Von: mk
Bozen – “Antragsteller dürfen fürs Sparen nicht bestraft werden!”, fordert die Landtagsabgeordnete Magdalena Amhof. Sie hatte dazu im vergangenen Dezember, gemeinsam mit ihren Landtagskollegen Oswald Schiefer und Helmuth Renzler, dem Südtiroler Landtag einen Beschlussantrag vorgelegt. Jetzt hat die Landesregierung erste Schritte gesetzt: Der Freibetrag für Einzelpersonen wird auf 150.000 Euro, der für Familien auf 250.000 Euro angehoben.
Mit der Einführung der EEVE (einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) im Wohnbau wird seit Jänner 2017 auch das Vermögen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. “An und für sich richtig, aber die Parameter müssen stimmen”, sagt Amhof.
Derzeit werden Ersparnisse von über 100.000 Euro mit 20 Prozent zum Einkommen gezählt, was manche Antragssteller, die bereits einen höheren Beitrag angespart haben, durch den Rost fallen lässt. Amhof kann zahlreiche Beispiele nennen: Viele Bürgerinnen und Bürger seien im vergangenen Jahr an sie herangetreten und hatten um Beratung gebeten, weil ihnen durch diese Regelung der Zugang zum geförderten Wohnbau erschwert war.
“Jemand der spart, darf nicht benachteiligt werden. Ohne angespartes Geld ist das Bauen oder Kaufen in Südtirol nicht finanzierbar. Auch Banken verlangen bei der Kreditvergabe eine gewisse Summe an Eigenkapital. Deshalb war es dringend notwendig, den Freibetrag zu erhöhen”, sagt Amhof. Ab ersten Juli beträgt dieser nun 150.000 Euro für Einzelpersonen und 250.000 Euro für Familien. “Die Landesregierung setzt hier ein klares und wichtiges Zeichen. Und bevor das Wohnbauförderungsgesetz zur Abstimmung kommt, muss es noch gründlich angeschaut und in einigen Teilen verbessert werden”, sagt Amhof. Sie sehe viel Potential im neuen Gesetz und fordert deshalb eine gewissenhafte Ausarbeitung desselben bis ins letzte Detail.